Es besteht ein Bekenntnis zur Selbstbestimmung des Einzelnen – dieser mehrschichtige Prozess hilft der betroffenen Person durch ein Einwirken auf für sie wichtige Themen das eigene Leben zu kontrollieren.
Die betroffene Person muss innerhalb des Prozesses zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit befähigt werden, ihre Situation und/oder eventuelle Einschränkungen hinterfragen zu können, so dass sie selbst bestimmen kann, wie sie die Unterstützung der Träger der sozialen Sicherheit nutzen kann.
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