Es besteht ein Bekenntnis zur Mitarbeiterbeteiligung – ein Prozess, mit dem die Beschäftigten an der Verantwortung für ihre Arbeit beteiligt werden und der zu ihrer Arbeitszufriedenheit beiträgt, was wiederum den Interessen der Träger der sozialen Sicherheit dient.
Der Erfolg von Programmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit hängt direkt davon ab, wie stark sich die am Prozess beteiligten Betroffenen selbst engagieren. Hierfür muss ihre Entscheidungskompetenz gefördert und sicherstellt werden, damit die betroffene Person den Wert der Programme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit versteht, motiviert ist, daran teilzunehmen und Vertrauen in die Fachleute zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit hat.
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