Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
B.3. Personenbezogener Ansatz

Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. In einem personenbezogenen Ansatz der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit werden psychosoziale Faktoren wie etwa die Motivation, die Arbeitsbedingungen und die persönlichen Umstände berücksichtigt.

Beim personenbezogenen Ansatz steht die Person an sich im Mittelpunkt. Dadurch soll die betroffene Person die Fähigkeit wiedererlangen, am Arbeitsleben teilzunehmen und mit den Folgen ihrer Verletzung, Krankheit, Gesundheitsbeschwerden oder Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz umzugehen. Aus dem personenbezogenen Ansatz ergibt sich, dass jeder Fall verschieden ist und stets individuel anzupassen ist. Er beinhaltet eine laufende Überwachung, die mit einer Eingangsbeurteilung beginnt und mit einer Schlussbeurteilung endet, damit die Wirksamkeit des Ansatzes für den Betroffenen gemessen werden kann.