Wenn nicht bereits vorhandene Gesetze wirksame Ergebnisse bei der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit unterstützen, sind Gesetzesänderungen zu befürworten, welche die Träger der sozialen Sicherheit ermächtigen, geeignete und erfolgreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zu ergreifen.
Die Gestaltungskraft eines Trägers der sozialen Sicherung, Programme, Maßnahmen und Prozesse zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit einzuführen, zu unterstützen, zu fördern oder besser zu regulieren, hängt stark von den gesetzlichen Ermächtigungen und Verpflichungen ab.
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