Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
Rahmen der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Die Träger der sozialen Sicherheit sind weltweit zumeist in einem der drei umfassenden Bereiche der sozialen Sicherheit tätig:

  • Einkommensunterstützung als letzte Hilfe für Menschen mit Behinderungen;
  • Gesetzliche Invalidenversicherung für nicht berufsbedingte Behinderungen;
  • Gesetzliche Leistungen aufgrund von Arbeitsunfallverletzungen/Berufskrankheiten.

Eine durchgehende organisatorische Priorität für die Träger der sozialen Sicherheit ist das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen im „offenen“ Arbeitsmarkt bleiben und die Zahl der Fälle von früher Invalidität verringert werden kann.

Dies bedeutet in der Regel ein zweigleisiges Vorgehen. Zum einen soll die Zahl der Menschen mit Behinderungen, welche Leistungen zur sozialen Sicherung beziehen, gesenkt werden, indem verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen für die Erleichterung der Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ergriffen werden. Zum anderen soll über weitere Maßnahmen die Zugangszahl durch optimierte und entsprechend unterstützte Strategien, mit denen betroffene Beschäftigte trotz ihrer Behinderung bei ihrem Arbeitgeber verbleiben können, verringert werden.

Diese Strategien sind einander hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Ziele zwar sehr ähnlich, aber sie verlangen einen genau auf die einzelne Person, den Träger und das System der sozialen Sicherung abgestimmten Ansatz.

Untersuchungen auf der ganzen Welt haben deutlich gezeigt, dass die Anstrengungen zur (erwünschten) Reintegration ins Arbeitsleben von Personen, die Invalidenleistungen beziehen und nicht mehr am aktiven Arbeitsleben teilhaben, extrem kostenaufwendig sind und oft nur beschränkten Erfolg haben.

Die meisten Strategien müssen sich deshalb darauf konzentrieren, die Arbeitsplatzbindung von Personen zu erhalten, die sich eine behindernde Verletzung oder Krankheit zugezogen haben und deshalb womöglich ihre Beschäftigung verlieren könnten, mit allen einhergehenden wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Folgen.

Dieser Paradigmenwechsel der Akteure in der modernen sozialen Sicherheit von Bezahlern zu „Playern“ (payer to player) sollte unter Anleitung der Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit auch berücksichtigen, dass dieLeistungsträger nicht nur Dienstleister sind, sondern auch Arbeitgeber der eigenen Mitarbeiter. Diese vorbildliche Perspektive erhöht das Bewusstsein und das Vertrauen der Mitarbeiter der Träger der sozialen Sicherheit in die Relevanz der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit auch für ihre Kunden.

Die Akteure bei der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern, die ungeachtet der Ursachen eine Behinderung entwickelt oder sich zugezogen haben und ihre Beschäftigung zu verlieren drohen, wird weltweit durch vielfältige Ansätze angegangen.

Dazu gehören unter anderem gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung, etwa für Arbeitnehmer nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, regionale und nationale Beschäftigungsverpflichtungen, oft vorgegeben durch das Arbeitsrecht, die Menschenrechte oder andere rechtliche Bestimmungen, sowie durch Gerichtsentscheidungen ausgesprochene Wiedereinstellungsverpflichtungen.

In einigen Rechtssystemen sind auch ergänzende Modelle zu beobachten, bei denen die Arbeitgeber zwar nicht gesetzlich zur Wiedereinstellung verpflichtet sind, aber alle Betriebe über spezifische Programme für die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit verfügen müssen, damit möglichst viele Arbeitsplätze erkrankter und verletzter Arbeitnehmer erhalten werden.

Ein weiteres Modell, das hauptsächlich von Systemen der Arbeitsunfallversicherung verwendet wird, setzt auf Geldbußen und finanzielle Anreize für die Arbeitgeber, um diese zu besseren Ergebnissen bei der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zu motivieren.

Ein zentrales und wichtiges Thema aller gesetzlichen Ansätze zur wirksamen Arbeitsplatzerhaltung von verletzten oder erkrankten Arbeitnehmern ist die Verantwortung und Rolle der Arbeitgeber.

Dies ist aus mehreren Gründen entscheidend, in erster Linie, weil Beschäftigte, welche die Bindung zu ihrem Arbeitgeber vor ihrer Behinderung verlieren und in ein System der sozialen Sicherheit eintreten, langfristig mit viel geringerer Wahrscheinlichkeit wieder ins Erwerbsleben finden. Ein anderer Grund ist, dass die Arbeitgeber oft ein hohes finanzielles und organisatorisches Interesse daran haben, das Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitnehmern, die sich eine Behinderung zugezogen haben, zu erhalten.

Zwar spielen in allen Rechtssystemen die Arbeitgeber die Hauptrolle in den Anstrengungen zur Maximierung der Arbeitsplatzerhaltung und demzufolge der Verringerung der Zugänge in verschiedene Zweige der sozialen Sicherheit, aber die praktische Umsetzung dieser Anstrengungen verlangt im Allgemeinen die Einbindung von Experten für die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, also im Disability Management, die entweder direkt vom Arbeitgeber angestellt sind, vom Arbeitgeber über externe Dienstleister beauftragt werden (was oft von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird) oder den Arbeitgebern von den Trägern der sozialen Sicherheit zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.