Im Zentrum der Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit stehen Personen, die kurz- oder langfristig arbeitsunfähig sind und die Bindung zu einem bestimmten Arbeitgeber aufrechterhalten. Die Leitlinien gelten ungeachtet des Grundes der Krankschreibung, ob diese nun berufsbedingt ist oder nicht.
Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist ein wichtiger Pfeiler einer Reihe von Arbeitsplatzprozessen, mit denen Personen mit einer beeinträchtigten Beschäftigungsfähigkeit aufgrund von berufs- oder nichtberufsbedingten Krankheiten oder Unfällen wieder in den Arbeitsplatz eingegliedert werden sollen. Durch die Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, des Arbeitsplatzbezugs, der Bedürfnisse des Unternehmens und der gesetzlichen Verantwortlichkeiten stellen die Prozesse zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit eine koordinierte Anstrengung dar, die sich in erster Linie auf eine Erhaltung des Arbeitsplatzes richtet, damit Personen mit einer beeinträchtigten Beschäftigungsfähigkeit nicht zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit krankgeschriebener Arbeitnehmer ist Teil eines Kontinuums von Prozessen, mit denen die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Beschäftigungsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung geschützt und gefördert werden sollen. Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist ein wichtiger Teil der tertiären Prävention.