Die Mitgliedsorganisationen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) sind eine breite und sehr heterogene Gruppe von Trägern der sozialen Sicherheit, sowohl Leistungsträger in der beruflichen als auch nichtberuflichen Teilhabe, aus fast allen Ländern der Welt. Neben den anstehenden wirtschaftlichen, demografischen und arbeitsmarktbezogenen Herausforderungen haben viele dieser Organisationen mit ganz neuen und erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Dafür haben sie unterschiedliche spezifische Ansätze entwickelt, mit denen die Zugänge von Menschen mit Behinderungen in das System der sozialen Sicherheit gebremst und ihre finanzielle Tragfähigkeit verbessert werden soll. Gleichzeitig bemühen sich die Träger der sozialen Sicherheit, die Gesamtauswirkung von falschen Anreizen auf viele Akteure in ihrem Zuständigkeitsbereich zu senken.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK), das 2008 in Kraft trat, verpflichtet die Träger der sozialen Sicherheit zudem, ihre Rechtssysteme, insbesondere in den Staaten, welche das Übereinkommen ratifiziert haben, und die Maßnahmen anzupassen. Diese Menschenrechte fördern und unterstützen die Umsetzung guter Praxis in Programmen für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg, wie dies in Artikel 27 1(k) der UN-BRK geregelt ist.
Vor diesem Hintergrund hat die IVSS in einem breit angelegten internationalen Konsultationsverfahren erfolgreiche Modelle guter Praxis ermittelt, zu denen verschiedene Grundsätze, Prozesse und Verfahren gehören, die von den Trägern der sozialen Sicherheit erarbeitet und umgesetzt werden. Diese Modelle beschreiben Ansätze, die es den Entscheidern in Trägern der sozialen Sicherheit ermöglichen, ihre eigenen Prozesse zu gestalten und ihren rechtlichen Zuständigkeitsbereich entsprechend zu beeinflussen.
Diese Leitlinien haben zum Ziel:
- Strategische Optionen für die Träger der sozialen Sicherheit aufzuzeigen, um gute Ergebnisse erzielen zu können;
- Die Diskussion über gute Praxis von Programmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit in den Trägern der sozialen Sicherheit anzustoßen;
- Erfolgsentscheidende Gestaltungselemente zu benennen;
- Praktische Instrumente für die Umsetzung anzubieten.
Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit gehört zu einem der verschiedene Gestaltungbereiche übergreifenden Themen der sozialen Sicherheit, wie etwa die Prävention von zu Behinderungen führenden Verletzungen und Krankheiten und die Anstrengungen der Gesundheitsförderung, die alle Teil eines proaktiven Ansatzes der Systeme der sozialen Sicherheit sind. Die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit sollte deshalb mit einem integrierten und koordinierten Mandat angegangen und unterstützt werden, so dass die zu Behinderungen führenden Gründe und Ausmaße gesenkt, das Beschäftigungsverhältnis von Menschen mit Behinderungen erhalten und die Abhängigkeit von Beschäftigten, die wegen ihrer Behinderung ihren Arbeitsplatz verloren haben, von Leistungen der sozialen Sicherheit verringert werden kann. Diesbezüglich sollten die Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zusammen mit den Leitlinien der IVSS zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und den Leitlinien der IVSS zur arbeitsplatzbezogenen Prävention verwendet und als umfassendes Instrument für die oberen Führungsebenen von Trägern der sozialen Sicherheit verstanden werden.