Der Verwaltungsrat legt eine Personalpolitik fest, die eine kontinuierliche Kompetenzerweiterung des Personals und gleichzeitig die kontinuierliche Anpassung des Personalmanagements an die Bedürfnisse des Personals ermöglicht. Die Personalpolitik umfasst alle drei Bereiche des Personalmanagements: Arbeit (was getan werden muss und wie), Arbeitsplatz (ein hybrides Arbeitsumfeld von Arbeit vor Ort und Telearbeit) und Arbeitskräfte. Sie fördert eine zukunftsorientierte Ausrichtung, die auf Zusammenarbeit basiert, und sieht erfolglose Initiativen nicht als Fehler, sondern als Teil methodischer Prozesse zum Finden robuster Lösungen. Sie reduziert den CO2-Fußabdruck der Institution auf proaktive Weise und geht Personalherausforderungen am Arbeitsplatz wie Gleichstellung der Geschlechter, Diversität, Inklusion und Kampf gegen andere Diskriminierungsformen nachhaltig an.
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