Exzellenzzentrum

  • Leitlinien der IVSS:
  • Personalmanagement in der Verwaltung der sozialen Sicherheit

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Personalmanagement in der Verwaltung der sozialen Sicherheit -
A. Personal und Personalmanagement in einer digitalen Welt

Teil A geht es um eine allgemeine Betrachtung der Institution, für die ein strategischer Rahmen festgelegt werden sollte, der es der Personalabteilung erlaubt, die Kompetenzen der Mitarbeitenden laufend zu aktualisieren, das Personal an die sich verändernden Arbeitsbedingungen, Arbeitsmethoden und Arbeitsplätze anzupassen und die Kompetenzen des Personals auf den technologischen Reifegrad der Institution und die verfügbaren Ressourcen abzustimmen. Ein Veränderungsmanagement kann entscheidend dazu betragen, die Institution auf dem Weg der Transformation, der voller Chancen, aber auch Fallen ist, zu leiten. Dabei gilt es stets, die Ziele und Prioritäten der Institution im Auge zu behalten.

In Teil A wird die Personalabteilung dazu aufgerufen, einen strategischen Plan zu formulieren, der sicherstellt, dass das Personal der Institution auf dem neusten Wissensstand und mit den aktuellsten Kompetenzen ausgestattet ist, die dem Bedarf der Institution im sich wandelnden Umfeld genügen. Die Personalabteilung sollte das Personalmanagement neu ausrichten und bestimmen, welche Funktionen automatisiert oder durch Technologien ergänzt werden können und welche Funktionen auf rein menschlichen Fähigkeiten beruhen. Dabei sollte die Personalabteilung eine stärker strategisch ausgerichtete und weniger administrative Rolle einnehmen.