Administrative Lösungen für die Deckungsausweitung - Leitlinie 28. Absicherung der Deckung durch einen spezifischen regulatorischen Plan
Die Institution erarbeitet eine Arbeitsmethodologie, um ihre regulatorischen Tätigkeiten zu definieren und zu programmieren, sowie insbesondere zu deren Umsetzung und Bewertung. Dazu erstellt sie einen Aktionsplan.
Der Aktionsplan sollte entlang der folgenden Hauptkriterien organisiert sein. Ein regulatorischer Plan sollte alle Tätigkeiten umfassen, die zur Sicherstellung des nachhaltigen Funktionierens eines Gesundheitsversicherungssystems beitragen. Die in diesem Rahmen durchgeführten Projekte sollten sich auf Einnahmen und Ausgaben sowie auf das Verhalten der verschiedenen Akteure auswirken und ferner die technischen Entwicklungen berücksichtigen. Ziel des regulatorischen Plans sollte die Ermittlung der wirksamsten Versorgung in Bezug auf Qualität und Effizienz sein.