Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 31. Öffentliche Berichterstattung über die gesellschaftlichen Kosten von Fehlern, Hinterziehung und Betrug
Die Institution richtet spezifische Kommunikationspläne ein, die sich auf die Folgen von Fehlern, Hinterziehung und Betrug konzentrieren.
In der Kommunikation sollte auch über das angewendete Sanktionssystem im Betrugsfall berichtet werden. Die festgelegten Sanktionen sollten verhältnismäßig und abschreckend sein, und sie werden den verschiedenen Akteuren mitgeteilt.
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