Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 25. Aufdeckung und Abschreckung
Die Institution entwickelt einen allgemeinen strategischen Plan sowie operative Pläne für die Aufdeckung und Abschreckung gegen Fehler, Hinterziehung und Betrug bei Gesundheitsleistungen. Diese Pläne gelten für die wichtigsten Akteure wie etwa Leistungsempfänger, Arbeitgeber und Gesundheitsdienstanbieter.
Ein nationales Programm für die Risikoanalyse, Aufdeckung und Abschreckung von Betrug sollte eingerichtet werden. Das Programm sollte alle Leistungen, Leistungsempfänger, Unternehmen, Arbeitgeber und Gesundheitsdienstanbieter abdecken.
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