Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 19. Ein systematischer Ansatz für den Rechtsstreit bei Fehlern, Hinterziehung oder Betrug im Beitragseinzug
Die Institution richtet einen systematischen Ansatz für den Rechtsstreit mit Betrügern ein.
Institutionen der sozialen Sicherheit, deren Auftrag es ist, Beiträge einzuziehen, Leistungen zu verwalten und Fehler, Hinterziehung und Betrug zu bekämpfen, tragen naturgemäß ein finanzielles Risiko. Die Umsetzung eines Systems für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ist eine zentrale Maßnahme zur Senkung des Risikos finanzieller Verluste, und die dafür eingesetzten Mittel und Maßnahmen sollten gemäß Abschnitt B der Leitlinien der IVSS über Good Governance eine abschreckende Wirkung entfalten.
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