Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - D. Risikomanagement für Fehler, Hinterziehung und Betrug beim Beitragseinzug
Dieser Teil bezieht sich auf den Abschnitt D „Betrugsbekämpfung“ der Leitlinien der IVSS über Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen.
Die für den Beitragseinzug verantwortliche Institution sollte durch einen umfassenden Risikomanagement-Plan unterstützt werden, damit die internen Verfahren zur Prävention von Fehlern, Hinterziehung und Betrug gestärkt werden.
Die Einhaltung der Bestimmungen sollte durch verbesserte Verfahren unterstützt werden, und das Risiko von Verstößen und Betrug bei Sozialversicherungserklärungen und Beitragszahlungen sollte durch Maßnahmen zur spontanen Einhaltung der Bestimmungen gesenkt werden.
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