Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 16. Sanktionierung von Betrug
Die Institution legt Regeln für eine angemessene und verhältnismäßige Sanktionierung von Betrugsfällen fest.
Wird ein Fall von Betrug aufgedeckt, sollte er verfolgt werden.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung