Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit

Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 15. Reduktion von Fehlern aufgrund nicht beantragter Leistungen

Die Institution bekämpft das Risiko von Fehlern insbesondere durch eine Vereinfachung der Geschäftsprozesse und Regeln für die Beitrags- und Leistungs-berechnung sowie für die Leistungsvergabe.

Aufgrund der Komplexität bei der Anwendung der Regeln für die Leistungsvergabe und Beitragsberechnung bestehen folgende Risiken:

  • Risiko der Nichtvergabe von Leistungen an anspruchsberechtigte Personen;
  • Risiko zu hoher oder inkorrekter Leistungsauszahlungen;
  • Risiko zu gering oder zu hoch berechneter Beiträge.

Die Bekämpfung von Fehlerrisiken verleiht einem System Glaubwürdigkeit, da Anstrengungen zur Steigerung der Genauigkeit der Berechnungen und der administrativen Entscheidungen gezeigt werden, die eine korrekte Wahrnehmung der Rechte insbesondere für gefährdete Personen erlauben und dabei auch das Risiko von Hinterziehung und Betrug verringern.