Die Institution entwickelt und implementiert eine Strategie, die Beitragszahler, Leistungs-empfänger, Arbeitgeber und Dienstleisterunternehmen eindentig identifiziert, und sie richtet ein entsprechendes Authentifizierungsverfahren ein.
Dies bedingt die eindeutige Identifizierung von:
- Beitragszahlern, Leistungsempfängern und erbrachten Leistungen;
- Arbeitgebern (Unternehmen, die Beiträge an das System entrichten);
- Unternehmen, die eine Dienstleistung erbringen, die vom System der sozialen Sicherheit beauftragt oder finanziert wird.
Die Einführung einer eindeutigen Identifizierung für alle Leistungsempfänger und Beitragszahler ist entscheidend, wenn FHB erkannt werden sollen und ihnen vorgebeugt werden soll. Dank einer solchen Identifizierung ist es möglich, alle beteiligten Akteure schnell und zweifelsfrei zu identifizieren. Werden diese Prozesse nur mangelhaft ausgeführt, so ist nicht klar, ob der richtige Empfänger die richtige Leistung erhalten hat und ob die richtigen Beiträge eingezogen wurden.