Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 3. Plan für die Koordination und Zusammenarbeit auf interinstitutioneller, nationaler und internationaler Ebene
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Institution sich an interinstitutioneller Koordination und Zusammenarbeit beteiligt.
Diese Zusammenarbeit kann auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene erfolgen.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung