Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 2. Strategische Planung
Die Institution definiert einen strategischen Plan, um Fehler, Hinterziehung und Betrug aufzudecken und ihnen vorzubeugen. Der Verwaltungsrat prüft und genehmigt diesen strategischen Plan.
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