Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit -
Ziele der Leitlinien der IVSS über Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit

Diese Leitlinien befassen sich mit der Akzeptanz und Einhaltung der Bestimmungen durch die Leistungsempfänger und durch diejenigen, die Beiträge und Steuern entrichten.

Ziel ist es, alle komplexen Risiken von FHB durch einen zentralen Risikomanagement-Ansatz und ein entsprechendes Modell abzudecken.

Dieses Modell beruht auf einer „Struktur“ bestehend aus einer Reihe von Empfehlungen (oder Definitionen) und einem „Mechanismusus“, der die Anwendung dieser Struktur ermöglicht und erleichtert.

Die Risiken werden nach ihrer Relevanz für die Tragfähigkeit der Institutionen der sozialen Sicherheit gewertet. Sie können über die rein finanziellen Auswirkungen hinausgehen und auch andere Faktoren beinhalten, die Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit der Institution und das öffentliche Vertrauen in das System der sozialen Sicherheit haben.

Mit einem solchen Ansatz werden auch die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mobilität zwischen verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit erfasst:

  • innerhalb eines Landes (beispielsweise durch Veränderung des Beschäftigungsstatus);
  • und zwischen Ländern, so etwa für mobile Arbeitskräfte und mobile Leistungsempfänger.

Im Modell werden auch aufkommende neue Risiken erfasst. Eine interessante Entwicklung sind neue Informations- und Kommunikationstechnologien, mit denen FHB aufgedeckt werden können und gegen sie vorgebeugt werden kann (Data Mining, Datenabgleiche, Identifizierung von Leistungsempfängern und Authentifizierungsverfahren), die aber auch neue Risiken bergen (Möglichkeit von Datenveränderungen im großen Maßstab, Abzweigung automatisierter Finanztransaktionen, elektronischer Identitätsdiebstahl, usw.).

Die Grundlagen des Modells bilden dabei die nachfolgenden Definitionen für Fehler, Hinterziehung und Betrug.

  • Fehler

Fehler sind nicht vorsätzlich begangene Irrtümer, die bei der Anwendung der festgelegten Regeln und bei der Leistungs- und Beitragsberechnung auftreten. Diese Fehler können durch Störungen bei der Informationsübertragung oder -verarbeitung entstehen, durch Fehlfunktionen bei administrativen Prozessen oder durch fehlende, berechtigte Leistungsanträge.

Die Komplexität der Regeln und Definitionen für Leistungen und Beiträge kann in der Tat dazu führen, dass diese Regeln aufgrund von Verständnisschwierigkeiten und fehlenden, geeigneten Kommunikationsmaßnahmen nicht angewendet werden.

Ein Fehler unterscheidet sich von Hinterziehung und Betrug dadurch, dass die Person, die die entsprechende Information empfängt, sie überträgt oder eben nicht zu übertragen schafft, sich des Fehlers nicht bewusst ist und diesen auch nicht vorsätzlich begeht.

  • Hinterziehung

Unter den Begriff Hinterziehung fallen Tätigkeiten, mit denen die geltenden Gesetze und Bestimmungen oder Lücken in Betrugsbekämpfungssystemen ausgenutzt werden, um höhere Leistungen zu erhalten oder geringere Beiträge zu zahlen.

Im Bereich der Gesundheitsleistungen oder der Bereitstellung von Dienstleistungen für Systeme der sozialen Sicherheit und ihre Leistungsempfänger gehört auch zur Hinterziehung, wenn bei der Durchführung der entsprechenden Betriebsabläufe Missbrauch betrieben wird.

Bezieht sich die Hinterziehung auf eine Vorteilnahme der Leistungsempfänger oder Beitragszahler aus ungenau festgelegten Regeln, so unterscheidet sie sich vom Betrug nur dadurch, dass sie nicht illegal ist und nicht vorsätzlich erfolgt.

Werden die ursprünglich legalen Hinterziehungsmanöver der betreffenden Personen jedoch durch neue Gesetze illegal, dann ist die Hinterziehung als Betrug zu werten. Diese Herausforderung ist für die Institutionen der sozialen Sicherheit von heute sehr wichtig, denn sie operieren in einem Umfeld zunehmender Arbeitskräfte- und Kapitalbewegungen, obwohl der Schutz durch soziale Sicherheit auf rein territorialer Solidarität beruht. Hinterziehung wird meist von Unternehmen begangen.

  • Betrug

Betrug umfasst alle vorsätzlichen Tätigkeiten von Leistungsempfängern, Beitragszahlern oder Dienstleistern, die gegen die festgelegten Regeln verstoßen, um für sich oder für Dritte unberechtigte Leistungen von Systemen der sozialen Sicherheit zu erhalten.

Dazu gehören auch falsche Angaben, sofern der Vorsatz derselben nachgewiesen werden kann.

Ein Akt der Hinterziehung kann als Betrug gewertet werden, wenn der vorsätzliche oder illegale Charakter nachgewiesen werden kann.

Um diese Tätigkeiten und Praktiken zu bekämpfen und zu reduzieren, müssen innerhalb des allgemeinen Risikomanagement-Ansatzes verschiedene rechtliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche und psychologische Aspekte berücksichtigt werden.

  • Rechtliche Aspekte: Um das Risiko von FHB zu verringern, musst der allgemeine regulatorische Rahmen der Institution der sozialen Sicherheit stringent und aktuell sein, insbesondere was die rechtlichen Befugnisse zur Bekämpfung von Fehlern, Hinterziehung und Betrug betrifft.
  • Wirtschaftliche Aspekte: Alle aufgetretenen Fälle von FHB müssen laufend anhand strengst möglicher Methoden dokumentiert und ausgewertet werden, auch wenn es nicht einfach ist, nicht sichtbare oder geheime Verhaltensweisen zu erfassen. Ebenso müssen die Ergebnisse der Bekämpfungsmaßnahmen gegen FHB evaluiert werden.
  • Gesellschaftliche und psychologische Aspekte: Ein großes Maß an Investitionen und sozialen Ausgaben zusammen mit einer öffentlichen Wahrnehmung zahlreicher Fälle von FHB können die Akzeptanz der Institution der sozialen Sicherheit in der Öffentlichkeit und die Einhaltung der Bestimmungen beeinträchtigen. Bei der Kommunikation der Risikomanagement-Strategie und ihrer Ergebnisse sollte dies berücksichtigt werden. Es sollten Verhaltensgrundsätze entwickelt werden, um die Zahl der Fälle von FHB zu verringern, beispielsweise dadurch, dass die Betriebsabläufe im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen verständlicher und leichter befolgbar gemacht werden.