Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen - E. Koordination mit externen Organisationen
Die Koordination mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen schafft zusätzliche Kapazitäten für die Verbesserung des Beitragseinzugs und der Einhaltung der Bestimmungen sowie für die Ausweitung der Deckung. Die Koordination kann gemeinsame Informationskampagnen, gemeinsame Aktionen bei der Rechnungsprüfung und Betrugsbekämpfung sowie einen Informationsaustausch umfassen.
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