Aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen von Beitragszahlern (insbesondere durch vorsätzliche Hinterziehung) und den Grenzen von präventiven Verwaltungsmaßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Bestimmungen sind Gesetzesverstöße unvermeidbar.
Die Träger müssen deshalb wirksame Mechanismen einrichten, um dem Betrug beim Beitragseinzug und bei der Einhaltung der Bestimmungen der sozialen Sicherheit vorzubeugen und zu bekämpfen. Die Mechanismen müssen regelmäßig überprüft und an neue Betrugsarten angepasst werden.
Diese Prozesse tragen entscheidend zur Förderung der Einhaltung der Bestimmungen durch die Beitragszahler sowie zum Erhalt der Zahlungen bei, die für die Tragfähigkeit des Systems nötig sind. Im Gegensatz zum Schuldenmanagement befasst sich die Betrugsbekämpfung mit der wichtigen Aufgabe der Erkennung von Betrugsfällen, die nicht vom regulären Verwaltungssystem erfasst wurden.
Außerdem sollten (unfreiwillige) Fehler erfasst und entsprechend behandelt werden.
Besonders relevant ist diesbezüglich Leitlinie 53 der Leitlinien der IVSS über Good Governance, die sich mit der Prävention und Bekämpfung von Fehlern, Hinterziehung und Betrug bei Beiträgen und Leistungen befasst.