Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen -
Leitlinie 11. Aufzeichnung der auf das Sozialversicherungskonto eines Beitragszahlers eingezahlten Beiträge

Der Träger stellt sicher, dass eine Datenbank für die Aufzeichnung der im Leben eines versicherten Arbeitnehmers eingezahlten Beiträge existiert und dass systematische Prozesse für die Eintragung der darauf eingezahlten Beiträge eingerichtet sind.

Für die Integrität des Systems der sozialen Sicherheit ist es von entscheidender Bedeutung, dass historische Aufzeichnungen der eingezahlten Beiträge geführt werden, so dass die Anspruchsberechtigung auf Leistungen der sozialen Sicherheit wie etwa auf Renten überprüft werden kann.