Der Träger stellt sicher, dass eine Datenbank für die Aufzeichnung der im Leben eines versicherten Arbeitnehmers eingezahlten Beiträge existiert und dass systematische Prozesse für die Eintragung der darauf eingezahlten Beiträge eingerichtet sind.
Für die Integrität des Systems der sozialen Sicherheit ist es von entscheidender Bedeutung, dass historische Aufzeichnungen der eingezahlten Beiträge geführt werden, so dass die Anspruchsberechtigung auf Leistungen der sozialen Sicherheit wie etwa auf Renten überprüft werden kann.
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