Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen -
A. Governance und Management

Die IVSS definiert Governance (Steuerung) als die Art und Weise, wie die bevollmächtigte Instanz ihre Befugnisse ausübt, um die Ziele des Trägers zu erreichen. Zu diesen Befugnissen gehören auch, die Maßnahmen, Regeln, Systeme und Prozesse des Trägers zu gestalten, zu realisieren und innovativ zu verändern, sowie andere Akteure zu beteiligen und mit einzubeziehen.

Good Governance bedeutet, dass die Ausübung der übertragenen Vollmacht verantwortungsvoll, transparent, berechenbar, partizipativ und dynamisch geschieht. Good Governance kann aber auch definiert werden als “die richtigen Dinge tun und die Dinge richtig tun“.

Governance des Beitragseinzugs und der Einhaltung der Bestimmungen verlangt eine Festlegung von:

  • Mandaten und Mission innerhalb des gesamten Systems für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen sowie der beteiligten Träger („die richtigen Dinge tun“), die mit der Mission und den Zielen der sozialen Sicherheit der Träger in Übereinstimmung gebracht und je nach Entwicklung der Ziele aktualisiert werden sollten;
  • der Organisationsstruktur des Systems („die Dinge richtig tun“), an der neben der internen Struktur des Trägers auch verschiedene andere Träger beteiligt sein können.

Governance des Beitragseinzugs und der Einhaltung der Bestimmungen kann drei Ebenen umfassen:

  • die nationale Ebene, zu der die allgemeinen Gesetze und Bestimmungen über den nationalen Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen gehören. Diese Gesetzgebung gibt vor, welche Träger diese Funktionen übernehmen und welches ihre allgemeinen Zuständigkeiten sind;
  • die Koordination zwischen den Trägern, wozu auch Vereinbarungen und gemeinsam festgelegte Verfahren zum Beitragseinzug und zur Einhaltung der Bestimmungen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Gesetzgebung gehören. Eine solche Koordination kann durch einen Ausschuss zur Regelung des nationalen Systems formalisiert werden, der aus Vertretern verschiedener Träger besteht. Die Position (Sichtweise) der teilnehmenden Träger wird von ihren Leitungsgremien festgelegt;
  • die Zuständigkeit des einzelnen Trägers, die der Governance jedes teilnehmenden Trägers entspricht und auch dessen spezifische Verantwortungsbereiche innerhalb des nationalen Systems beschreibt. Neben der nationalen Gesetzgebung sollten die Träger auch die Regeln und Verfahren der für die interinstitutionelle Koordination zuständigen Gremien berücksichtigen und implementieren. Die Governance eines Trägers besteht deshalb aus seiner spezifischen Mission sowie aus den internen Bestimmungen, Prozessen und der internen Organisation, die es ihm ermöglichen, sein Mandat zu erfüllen.

Allgemein hat die Definition von Mandat und Mission des Systems für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen der sozialen Sicherheit zum Ziel, den Umfang des Systems sowie die Grenzen zu anderen externen, jedoch verbundenen Systemen (z. B. nationale und örtliche Steuerverwaltung) und ihren entsprechenden Verwaltungsbereichen, Kompetenzen und Missionen festzulegen. Angesichts der Vielfalt der Ansätze, wie Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen der sozialen Sicherheit organisiert werden können, insbesondere bezüglich der Beziehung zu anderen Systemen, sollten diese Aspekte genau definiert werden.

Innerhalb des Trägers der sozialen Sicherheit sollte der Verwaltungsrat die Mission, die internen Bestimmungen und die Verfahren zur Erfüllung seines Mandats innerhalb des nationalen Systems für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen definieren. Zusätzlich sollte die Stellung des Trägers im Ausschuss für die Koordination zwischen den Trägern festgelegt werden.

Die Organisationsstruktur der Systeme für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen definiert die beteiligten Träger, ihre Rollen und Zuständigkeiten, ihre internen Strukturen und die Art ihrer Zusammenarbeit, um den zugewiesenen Missionen nachzukommen.

Zum Einzug von Beiträgen der sozialen Sicherheit und zur Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen gehören zahlreiche Tätigkeiten. Diese betreffen nicht nur verschiedene Funktionen (z. B. Registrierung der Beitragszahler, Einzug von Erklärungen und Beiträgen, Berechnung von Beitragssätzen, Ausgleich zwischen den erwarteten und den bezahlten Beiträgen, Betrugsbekämpfung), sondern auch die Verwaltung unterschiedlicher Programme der sozialen Sicherheit (u. a. verschiedene Säulen der Rentenversicherung, an Gesundheitsprogrammen oder Arbeitslosenprogrammen).

Darüber hinaus bestimmt die regelkonforme Beitragszahlung über den Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Deshalb sollten die Informationen über die Einhaltung der Bestimmungen den Trägern übermittelt werden, die diese Leistungen erbringen. Da verschiedene dieser Funktionen dieselben oder ähnlich sind wie in der allgemeinen Steuerverwaltung, führen einige Länder diese gemeinsam durch, so dass die Steuerverwaltungsbehörden auch am Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt sind. Finanzinstitute können ebenfalls an den Zahlungsoperationen beteiligt sein.

Sind diese Tätigkeiten auf verschiedene Träger mit spezifischen Zuständigkeiten verteilt, so umfassen die nationalen Systeme für den Einzug von Beiträgen der sozialen Sicherheit und die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen selbstverständlich mehrere Träger.

Die Kriterien für die Auswahl einer Organisationsstruktur sind stark länderspezifisch, wodurch sich sehr verschiedene Konfigurationen ergeben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass unabhängig von der spezifischen Organisationsstruktur einige Prinzipien zur Förderung der Qualität und Wirksamkeit beitragen:

  • alle Träger, die direkt am Beitragseinzug und an der Einhaltung der Bestimmungen der sozialen Sicherheit beteiligt oder stark davon abhängig sind, sollten in der Organisationsstruktur des Systems aufgeführt werden;
  • die Organisationsstruktur sollte die bestehenden operationellen Kapazitäten der Träger sowie der anderen nationalen Akteure unterstützen;
  • der zuständige Träger, welche die Funktion ausführt, kann zwar variieren, der Prozess sollte aber dennoch koordiniert sein.

Die Leitlinien in diesem Teil wenden diese Prinzipien bei der Festlegung der Mission, des Mandats und der Organisationsstruktur der Systeme für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen an.