Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen -
Definition eines Systems für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen

Mit den vorliegenden Leitlinien sollen alle wichtigen Komponenten von Systemen für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen abgedeckt werden. Einige Komponenten sind dabei zwangsläufig allgemein, darunter diejenigen, die sich mit der Mission, der Strategie oder der Kommunikation befassen, und können auch auf andere Bereiche der sozialen Sicherheit angewendet werden. Andere hingegen sind relativ spezifisch für den Beitragseinzug und die Einhaltung der Bestimmungen:

  • Ein Registrierungsprozess, der umfassend sein sollte und alle beitragspflichtigen Versicherten, sowie weitere Parteien wie Arbeitgeber, die am Beitragsprozess beteiligt sind, Banken und anderer Finanzinstitute, erfasst;
  • Ein Prozess zur Bestimmung der Verbindlichkeiten der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie zur Berechnung der zu erwartenden Beiträge;
  • Ein Validierungsprozess, mit dem die Korrektheit der gezahlten Beiträge kontrolliert wird;
  • Ein Prozess für den Einzug dieser Beiträge;
  • Ein Prozess für die Aufzeichnung der von einem Beitragszahler in seinem bisherigen Leben gezahlten Beiträge, der dann von der Stelle für die Leistungsauszahlung zur Berechnung der Höhe der fälligen Sozialversicherungsleistungen genutzt werden kann. Wenn dieser Prozess nicht zuverlässig ist und die Beiträge in den individuellen Aufstellungen der Beitragszahler nicht genau aufgeführt werden, sinkt das Vertrauen in das gesamte System der sozialen Sicherheit;
  • Ein risikobasierter Ansatz für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen und die Betrugsbekämpfung innerhalb dieser Prozesse. Dazu sollten Stellen gehören, die Betrugsfälle aufdecken und Aufzeichnungen untersuchen, um sicherzustellen, dass die Beitragszahler und Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen;
  • Ein Schuldenmanagementprozess zum Eintreiben von Beiträgen, wenn den Verpflichtungen nicht nachgekommen wurde;
  • Ein Durchsetzungsprozess einschließlich gerichtlicher Verfahren für den Einzug fälliger Beiträge, wenn die Beitragszahler oder Arbeitgeber sich weigern, diese zu zahlen;
  • Eine Reihe von Betriebsprozessen, die alle diese wesentlichen Komponenten miteinander verbinden und die Informationsflüsse zwischen den verschiedenen Abteilungen der beteiligten Organisation(en) festlegen.

Bei der Entwicklung dieser spezifischen Komponenten müssen die Träger die jeweiligen Zuständigkeiten des Trägers und der Bürger innerhalb des gesamten Systems der sozialen Sicherheit im betreffenden Land berücksichtigen. So etwa stellt sich die Frage, inwieweit die Träger Beiträge nachverfolgen, die nicht auf dem Konto des Beitragszahlers angelangt sind, oder die Beitragszahler selbst dafür verantwortlich sind, dass ihre Aufstellungen korrekt geführt werden.

Diese spezifischen Aspekte werden hauptsächlich in den Leitlinien der Teile B, C und D über Strategie, Betriebsprozesse und Betrugsbekämpfung behandelt. Zudem behandeln die Leitlinien Themen, die nicht von ausschließlichem, aber großem Interesse für die Funktionen des Beitragseinzugs und der Einhaltung der Bestimmungen sind, wie etwa die genaue Definition von Mission und Mandaten des Trägers, die Anwendung einer Strategie und von Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und der Aufbau einer Kultur der sozialen Sicherheit.