Wann finden die Wettbewerbe statt?
Der Preis für gute Praxis jeder Region wird am jeweiligen Regionalforum für soziale Sicherheit verliehen. Beginn und Ende der Bewerbungsfristen werden allen Mitgliedsorganisationen mitgeteilt.
Wer kann daran teilnehmen?
Alle IVSS-Mitgliedsorganisationen aus der Wettbewerbsregion können Vorschläge für gute Praxis einreichen. Die IVSS-Preise für gute Praxis gehen an Organisationen und nicht an Einzelpersonen. Es dürfen je Institution höchstens 10 Gute-Praxis-Beispiele zum Wettbewerb eingereicht werden.
Für welche Themenbereiche können Beispiele guter Praxis eingereicht werden?
Die IVSS-Preise für gute Praxis werden für Projekte vergeben, die einen Bezug zu einem oder mehreren der folgenden Themen:
- Alter - Renten
- Anlage von Vermögenswerten
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Behinderung
- Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen
- Beschäftigung
- Berufliche Wiedereingliederung
- Deckungsausweitung
- Demografischer Wandel
- Dienstleistungsqualität
- Digitale Wirtschaft
- Erschütterungen und Extremereignisse
- Familienleistungen
- Fehler, Hinterziehung und Betrug
- Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
- Gesundheit
- Governance und Verwaltung
- Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit
- Informations-und Kommunikationstechnologie
- Kommunikation
- Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit
- Migration
- Mutterschaft
- Personalmanagement in der Verwaltung der sozialen Sicherheit
- Sozialhilfe
- Sozialpolitik und -programme
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Versicherungsmathematisches
Wie kann eine Bewerbung um den Preis für gute Praxis eingereicht werden?
Bei der Bewerbung um den IVSS-Preis für gute Praxis müssen folgende Bedingungen eingehalten werden, damit die internationale Jury sie zulassen und prüfen kann:
- Für die Beschreibung der guten Praxis muss das IVSS-Formular für gute Praxis verwendet werden.
- Die fertige Eingabe muss über die Online-Plattform eingereicht werden.
- Die Eingabe muss in einer der vier IVSS-Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch erfolgen.
- Eine Bewerbung darf nicht mehr als 1.500 Wörter umfassen, einschließlich einer Zusammenfassung von maximal 180 Wörtern.
- Alle Bewerbungen müssen vom leitenden Management der sich bewerbenden Institution gutgeheißen sein.
- Transnationale Bewerbungen müssen von allen teilnehmenden Institutionen validiert werden.
Zusätzliche Informationen
- Um die Vorbereitung der Bewerbung zu vereinfachen, kann die Anleitung für Mitglieder zum IVSS-Preis für gute Praxis heruntergeladen werden.
- Mitgliedsorganisationen können eine oder mehrere Bewerbungen einreichen.
- Für die Einreichung einer Bewerbung wird keine Gebühr erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an [email protected].