Der Rat für den Sozialschutz der Selbstständigen (Conseil de la protection sociale des travailleurs indépendants – CPSTI) in Frankreich wurde 2019 gegründet.
Die interne Kontrolle seiner Arbeit obliegt den Einrichtungen des allgemeinen Systems
(Renten- und Krankenversicherung sowie Beitragseinzug) und stützt sich auf die Organisation, die Referenzsysteme und die Kontrollpläne der einzelnen Zweige.
Während diese ihre internen Kontrollmechanismen selbst steuern, verfügt der CPSTI nicht über dafür vorgesehene Ressourcen. Er greift gemäß den zwischen all diesen Partnern unterzeichneten Vertragsprotokollen auf die Mittel des allgemeinen Systems zurück.
In diesem Sinne erfolgt die vom CPSTI ausgeübte Lenkung in erster Linie über branchenübergreifende Koordinierungsmaßnahmen und die Überwachung der Qualität der von den Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen.
Seit 2020 erarbeitet der CPSTI-Koordinierungsausschuss ein Schema zur Darstellung der Organisation und Lenkung der internen Kontrolle, um die Verknüpfung und Kohärenz der von den einzelnen Zweigen gesteuerten internen Kontrollmechanismen zu verdeutlichen.
Die Einführung einer solchen Koordinierungsstelle ist ein Novum und hat dazu beigetragen, dass der Rechnungshof die Jahresabschlüsse des CPSTI für das Jahr 2023 erstmals zertifiziert hat.