Landeskasse für Familienzulagen
Frankreich
Europa

Ausbau und Harmonisierung der Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten: Basierend auf der globalen Gebietskörperschaftsvereinbarung und dem Gebietsbonus

Jahr der Umsetzung
2020

Vom Jahr 2020 an hat sich der Zweig Familienleistungen in Frankreich dazu verpflichtet, seine Finanzierungsmaßnahmen in den Bereichen Kinder- und Jugendbetreuung zu vereinfachen und zu harmonisieren. Parallel zur allgemeinen Einführung der globalen Gebietskörperschaftsvereinbarungen (Conventions territoriales globales – CTG) führt der Zweig ein neues Finanzierungsmodell ein, den sogenannten „Gebietsbonus“ („bonus territoire“). Alle Einrichtungen, die sich in einem Gebiet befinden, für das eine globale Gebietskörperschaftsvereinbarung gilt, und die von Gebietskörperschaften unterstützt werden, die eine globale Gebietskörperschaftsvereinbarung unterzeichnet haben, profitieren von diesem Gebietsbonus. Seine Höhe variiert je nach Wohlstand des Gebiets und der Bevölkerung. Für die ärmsten Bevölkerungsgruppen und Gebiete werden mehr finanzielle Mittel bereitgestellt. Der Gebietsbonus dient als Hebel, um die Versorgung mit Betreuungsangeboten langfristig wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Topic:
Familienleistungen
Kinder
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Deckungsausweitung
Dienstleistungsqualität
Sozialpolitik und -programme
Ungleichheiten