Bestattungsbeihilfen für Staatsbedienstete, die während des Bezugs einer Alters- oder Invaliditätsrente verstorben sind, werden auf Antrag in erster Linie an die/den überlebende/n Ehepartner/in ausgezahlt. Gibt es keine/n überlebende/n Ehepartner/in, an die Kinder. Gibt es weder Ehepartner noch Kinder, an die Eltern. Gibt es keine Eltern, an die Geschwister. Gibt es keine Geschwister, an Personen, die mit einer Rechnung Ausgaben bis zur Höhe der Bestattungsbeihilfe nachweisen können.
Seit der Aufschaltung des Online-Programms werden die Bestattungsbeihilfen für Staatsbedientestete, die während des Bezugs einer Alters- oder Invaliditätsrente verstorben sind, automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Auszahlung wird den Leistungsempfängern über das Online-System auf diejenige Bank gutgeschrieben, über die sie ihre Rente beziehen.
Leistungsempfängern, die keine Rente beziehen (Kinder, Eltern, Geschwister oder von den Verstorbenen genannte Personen ohne Rentenbezug), wird die Bestattungsbeihilfe über die staatliche Zitraat Bank ausgezahlt.