Sozialversicherungsanstalt
Türkiye
Europa

Maßnahme zur Förderung der regulären Beschäftigung von Frauen (Women-Up)

Jahr der Umsetzung
2021

Da in Türkiye im Vergleich zu entwickelten europäischen Ländern sehr viele Frauen einer nicht-registrierten Beschäftigung nachgehen, startete die türkische Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu – SGK) die von der EU unterstützte „Maßnahme zur Förderung der regulären Beschäftigung von Frauen (Women-Up)“.

Bei diesem Projekt geht es darum, die registrierte Beschäftigung von Frauen in Türkiye auszubauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen zu steigern. Das Projekt wird in sieben Provinzen unseres Landes umgesetzt. Das Ziel besteht in der finanziellen Unterstützung von monatlich 4 000 Arbeitgeberinnen, damit sie eine zusätzliche weibliche Arbeitskraft einstellen können. Im Rahmen des Projekts erhalten Arbeitgeberinnen für maximal 20 Monate Zuschüsse bis zur Höhe des Nettobetrags des Mindestlohns, wobei 65 Prozent der Kosten dieses Mindestlohns für die Arbeitgeberin nicht überschritten werden dürfen. Die Höhe des Zuschusses lag im Jahr 2023 bei 10 680 türkischen Lira (TRY).

Weitere Projektziele sind die Bekämpfung der nicht-registrierten Beschäftigung, die Erhöhung der formellen Beschäftigung von Frauen und die Förderung weiblichen Unternehmertums. Im Rahmen des Projekts sollen Frauen auch durch viele Aktionen für dieses Thema sensibilisiert werden. Das Projekt wird im Jahr 2024 fortgeführt und soll danach noch weiter verlängert werden.

Topic:
Beschäftigung
Beschäftigungspolitiken
Deckungsausweitung
Schwer zu deckende Gruppen
Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen
Geschlechtergleichstellung
Arbeitnehmerschutz