Sozialversicherungsanstalt
Türkiye
Europa

Studie zu Leistungszielen in Provinzen

Jahr der Umsetzung
2011

In den arbeitsrechtlichen Vorschriften der Zentralorganisation der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu – SGK) heißt es in Artikel 58, erster Absatz, Unterabsatz (c) über den Auftrag der Institution: „Sammlung, Analyse und Interpretation von Informationen und Daten zur Verwaltung der Institution und zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen und ihrer Leistungsfähigkeit.“

Um diese Ziele vorschriftsgemäß auch in den Provinzorganisationen durchzusetzen, wurde ermittelt, inwieweit die festgelegten Leistungsziele dort erreicht wurden.

Topic:
Governance und Verwaltung
Koordination
Programm & Evaluation
Dienstleistungsqualität
Quality assessment