Die griechischen Institutionen der sozialen Sicherheit, die in die Elektronische Landeskasse für soziale Sicherheit (Electronic National Social Security Fund – e-EFKA) eingegliedert wurden, haben dieser unter anderem eine Fülle von Problemen im Zusammenhang mit „ausstehenden Renten“ vermacht.
Insbesondere dauerte die Prüfung der Fälle zu lang, so dass sich eine große Anzahl unerledigter Fälle angesammelt hatte. Zudem gestaltete sich die Kommunikation zwischen den Bürgern und den zuständigen Dienststellen recht schwierig. Gleichzeitig hatte die Verwaltung der e-EFKA Schwierigkeiten bei der Erhebung von Daten für die optimale Nutzung der verfügbaren Ressourcen.
Um die oben beschriebenen grundsätzlichen Probleme zu überwinden, wurde ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt, der auf drei Punkte abzielt: a) Entwicklung eines automatischen Rentenbewilligungsverfahrens, b) Einführung moderner Kommunikationsmittel für die Bürger und c) Schaffung eines elektronischen Systems zur Überwachung des Verfahrens der Rentenbewilligung, das zuverlässige Daten für die Entscheidungsfindung liefert.