Aserbaidschan führte 2006 die sogenannte gezielte staatliche Sozialhilfe ein, um die Einkommensmöglichkeiten der Bevölkerung zu verbessern und die Zahl der Familien mit geringem Einkommen zu verringern. Die gezielte staatliche Sozialhilfe richtet sich an Familien, deren Monatseinkommen aufgrund unkontrollierbarer Umstände unterhalb einer bestimmten Schwelle liegt.
Anträge für diese Sozialhilfe können nach dem Ansatz der „zentralen Anlaufstelle“ gestellt werden, wonach sie an das Zentrale elektronische Informationssystem weitergeleitet werden. Die Prüfung der finanziellen Voraussetzungen erfolgt dann durch Sozialarbeiter der Zentralen Behörde für die Prüfung von Haushaltsvoraussetzungen (Zentrale Behörde) des Staatlichen Sozialschutzfonds beim Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Bevölkerung der Republik Aserbaidschan (State Social Protection Fund under the Ministry of Labour and Social Protection of the Population of the Republic of Azerbaijan – SSPF). Als Belege eingereicht werden können Fotos, Videos und Audiodateien. Die Ergebnisse werden schließlich an das Einheitliche elektronische Antrags- und Vergabesystem der Sozialhilfe übermittelt, das über die Vergabe einer Sozialhilfe entscheidet.
Neben diesem Vergabemechanismus wurde in der Zeit nach der Pandemie eine neue KI‑Anwendung eingeführt, mit der die finanziellen Voraussetzungen für einen Sozialhilfebezug auf viel transparentere, unvoreingenommenere und kostensparendere Weise geprüft werden können.
Dank dieser Anwendung entfällt die menschliche Interaktion, und die Vergabe erfolgt rein digital.