Mangelnder Schutz setzt die Arbeitnehmer den Unwägbarkeiten des Arbeitsmarktes aus, untergräbt ihre Rechte und ihre Würde, verschärft Armut und Ungleichheit und gefährdet den impliziten Sozialvertrag moderner Gesellschaften (ISO, 2019). In einer sich wandelnden Arbeitswelt, die von globalen Trends wie Digitalisierung, Automatisierung und Globalisierung sowie von soziodemografischen Veränderungen geprägt ist, müssen die Sozialschutzsysteme an die sich wandelnden Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden (ISO, 2017).
In diesem Zusammenhang hat das maltesische Ministerium für Sozialpolitik und Kinderrechte seine Bemühungen um die Bereitstellung von Sozialversicherungsleistungen mit der Einführung eines durch Digitalisierung automatisierten Verfahrens weiter verstärkt. Anspruchsberechtigte Leistungsempfänger für das Beschäftigungszulagen-Programm wurden durch diesen automatisierten Prozess selbstständig ermittelt, ohne dass die Personen einen Antrag stellen und ein Arbeitseinkommen vorlegen mussten. Mit einer Steigerung der Inanspruchnahmen um bis zu 96 Prozent hat dieses automatisierte Verfahren die dem vorherigen manuellen System innewohnenden Nicht-Inanspruchnahmen von Leistungen (23 000 im Jahr 2022 gegenüber etwa 7000 im Jahr 2021) wirkungsvoll behoben und gleichzeitig sichergestellt, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen mühelos Leistungszugang erhielten.
Darüber hinaus fällt dieses Projekt in den Geltungsbereich der 2019 angenommenen Empfehlung des Rates der Europäischen Union über den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich auf die Gewährleistung einer formalen und effektiven Deckung, Transparenz und Angemessenheit konzentriert. Die Umsetzung dieses Projekts orientierte sich auch an den Leitlinien der IVSS über Good Governance und untermauert die Prinzipien der Leitlinie 54. Hochwertige Dienstleistungen der sozialen Sicherheit für Mitglieder und Leistungsempfänger.