In Argentinien werden mit dem Dekret 90 vom 23. Februar 2023 die Gesetze 24.013 und 26.844 dahingehend geändert, dass die im Gesetz 24.013 vorgesehene Arbeitslosenversicherung und der Zugang zu den Leistungen der Familienbeihilfe, auf die Hausangestellte während der Ausübung ihrer Tätigkeit Anspruch hatten, in die Sonderregelung für Arbeitsverträge von Personal in Privathäusern (Régimen Especial de Contrato de Trabajo para el Personal de Casas Particulares) aufgenommen werden.
Darüber hinaus wird mit dem genannten Dekret das Gesetz 25.239 geändert, um Beschäftigten mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 16 Stunden, die ohne zusätzliche Beiträge von den genannten Leistungen ausgeschlossen wären, einen effektiven Zugang zu den Rentenleistungen zu garantieren. Damit werden die Bedingungen für den Zugang zu den Leistungen an die Bedingungen angeglichen, die auch für andere Angestellte gelten.
Außerdem werden die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geleisteten Arbeitszeiten für den Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit als Dienstzeit anerkannt. Diese Bedingung unterliegt einer Gebühr, die vom erzielten Rentenanspruch abgezogen wird.
Hinweis: Diese vorliegende deutsche Version dieser guten Praxis beschränkt sich auf die Zusammenfassung. Die englische, französische und spanische Version enthalten den vollständigen Text.