Durch Kapitel II des Gesetzes Nr. 27.549 wurde in Argentinien eine lebenslange Entschädigungsrente eingeführt, die aus einem monatlichen Betrag in Höhe des doppelten Mindestruhegehalts besteht. Sie wird den Familienangehörigen von Fachleuten, Technikern oder Hilfskräften (einschließlich Gastronomie, Reinigungspersonal) und von Beschäftigten des öffentlichen und privaten Gesundheitssystems, von Beschäftigten der Streitkräfte, der Sicherheitskräfte, der Einwanderungsbehörden, der Zollbehörden, der Feuerwehr sowie der Entsorgungsunternehmen für Hausmüll und pathogene Abfälle gewährt, die im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September 2020 an den Folgen einer Infektion mit COVID-19 gestorben sind, nachdem sie während der gesundheitlichen Notlage systemrelevante Dienste erbracht haben.
Hinweis: Diese vorliegende deutsche Version dieser guten Praxis beschränkt sich auf die Zusammenfassung. Die englische, französische und spanische Version enthalten den vollständigen Text.