Die Sozialversicherungsanstalt Mexikos (Instituto Mexicano del Seguro Social – IMSS) bietet soziale Sicherheit für mehr als 21 Millionen verbundene Arbeitnehmer sowie für über 1 Million bei ihr registrierte Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bei der Anstalt anmelden und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Erhebung dieser Beiträge macht 93 Prozent der Einnahmen der IMSS, d.h. ihrer Betriebsmittel, aus.
Die betrieblichen Kapazitäten der IMSS begrenzen die Anzahl der jährlich durchführbaren Prüfungen. Dies erhöht die Bedeutung der Entwicklung von indirekten Kontrollmechanismen für Verpflichtungen, die dazu gedacht sind, dass öffentliche und private Einrichtungen einen institutionellen Beitrag zur Überprüfung der fristgerechten Einhaltung von Sozialversicherungspflichten leisten und so die Beitragseinnahmen erhöhen und die Verwaltungskosten senken.
Der Beitragsbescheid der Sozialversicherung (Opinión de Cumplimiento de Obligaciones en Materia de Seguridad Social – Opinión) ist so ein übergreifender Mechanismus – tagesaktuell und ständig leicht abrufbar. Er erhöht den primären Beitragseinzug, indem die Arbeitgeber zur Einhaltung der Vorschriften der IMSS gezwungen werden bzw. sich ihr gegenüber erklären müssen und Personaleinstellungen gefördert werden.
Hinweis: Diese vorliegende deutsche Version dieser guten Praxis beschränkt sich auf die Zusammenfassung. Die englische, französische und spanische Version enthalten den vollständigen Text.