Die Bank für Sozialversicherung (Banco de Previsión Social – BPS) von Uruguay verwaltet das Nationale System für Arbeitsbescheinigungen (Sistema Nacional de Certificación Laboral – SNCL), dessen Aufgabe es ist, die Registrierung von ärztlichen Bescheinigungen für aktive Erwerbstätige zu sozialversicherungsrechtlichen Zwecken zu zentralisieren.
Die gute Praxis zielt auf eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität und der Rückverfolgbarkeit medizinischer Maßnahmen ab, die das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen begründen, und zwar in Übereinstimmung mit einer neuen gesetzlichen Verpflichtung (Art. 342, Gesetz 19.996), die vorsieht, dass ausschließlich ärztliche Bescheinigungen, die in den Dokumenten der Nationalen Elektronischen Gesundheitsakte (Historia Clínica Electrónica Nacional – HCEN) enthalten sind, als gültige Quelle für die Bescheinigung von Erkrankungen von Erwerbstätigen gelten.
Die HCEN wurde im Rahmen des Gesetzes 19.355 aus dem Jahr 2015 als Regierungsinitiative zur Konsolidierung eines landesweiten elektronischen Patientendatensystems ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.
Die Verknüpfung von SNCL und HCEN sieht eine digitale Transformation vor, die sich auf alle Ärzte auswirkt, die den zuständigen Einrichtungen des Nationalen Integrierten Gesundheitssystems (Sistema Nacional Integrado de Salud – SNIS) unterstellt sind, und schafft Rahmenbedingungen, die bewährte Praktiken verstärken, um die berufliche Wiedereingliederung zu fördern und Abweichungen, die zu ungerechtfertigten Ausgaben führen, zu reduzieren.
Hinweis: Diese vorliegende deutsche Version dieser guten Praxis beschränkt sich auf die Zusammenfassung. Die englische, französische und spanische Version enthalten den vollständigen Text.