Die Landeskasse für Krankenversicherung und soziale Sicherheit (Caisse nationale d'assurance maladie et de garantie sociale – CNAMGS) Gabuns umfasst vier Fonds, die jeweils bestimmte Gruppen von Versicherten abdecken. Bei der Gründung der CNAMGS haben die Behörden Gabuns ihren festen Willen bekundet, die Kranken- und Sozialversicherungspflicht zu realisieren, indem sie mit der Versorgung der schwächsten Bevölkerungsgruppen begannen, die nicht in der Lage waren, direkt zur Finanzierung ihrer Gesundheitsversorgung beizutragen.
Der Fonds für soziale Sicherheit deckt insbesondere wirtschaftlich schwache Gabunerinnen und Gabuner (Gabonais économiquesment faibles – GEF) ab, d. h. Personen mit gabunischer Staatsangehörigkeit, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren Einkommen unter dem garantierten berufsübergreifenden Mindestlohn (salaire minimum interprofessionnel garanti – SMIG) liegt, der auf 80 000 CFA-Francs (XAF) festgelegt ist. Dafür muss die nationale Solidarität in Anspruch genommen werden. Da es sich um ein Meldesystem handelt, haben sich zahlreiche Personen zu Unrecht als GEF gemeldet.
Erst mit der Einführung der Fonds des öffentlichen und privaten Sektors konnten mithilfe erster Querverbindungen falsche GEF herausgefiltert werden. Mit Blick auf die bevorstehende Einführung des Fonds für Selbstständige und freiwillig Versicherte, Handwerker, Kaufleute und Freiberufler war es für die Optimierung der Versorgung dieser Gruppe wichtig, die Datenbank der GEF zu bereinigen.
Hinweis: Diese vorliegende deutsche Version dieser guten Praxis beschränkt sich auf die Zusammenfassung. Die englische, französische und spanische Version enthalten den vollständigen Text.