Das Landesamt für soziale Sicherheit (National Social Security Authority – NSSA) Simbabwes, nachstehend „Behörde“ genannt, verwendete ein manuelles System für die Beitragserhebung, die Registrierung, die Rechnungsstellung und die Zahlungseingänge. Es gab keine Echtzeitschnittstelle zu den Kunden, was zu einem Rückstau bei der Erfassung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten führte und sich negativ auf die Datenreinheit auswirkte.
Dieses Problem wurde inzwischen durch die Einführung eines Self-Service-Portals behoben. Die Verwaltung der Systeme der sozialen Sicherheit war außerdem kostspielig, da die Behörde nicht, wie in Leitlinie 4 der IVSS-Leitlinien über administrative Lösungen für die Deckungsausweitung empfohlen, „andere Partner bei der Verwaltung des Systems heranzog“. Auch dies wurde seitdem durch die Unterzeichnung von Absichtserklärungen mit den wichtigsten Akteuren sowie durch die Einführung der NSSA-Unbedenklichkeitsbescheinigung oder -Freigabebescheinigung behoben, was zu einem Anstieg der Zahl neuer Arbeitgeberregistrierungen führte. All diese Initiativen hatten eine Einnahmensteigerung während und nach der COVID-19-Phase zur Folge.
Hinweis: Diese vorliegende deutsche Version dieser guten Praxis beschränkt sich auf die Zusammenfassung. Die englische, französische und spanische Version enthalten den vollständigen Text.