Kraft Gesetz Nr. 1493 vom 8. Juli 2020 wurde eine Auszahlung von Familien- und Schwangerschaftsleistungen durch die Kranken-, Unfall- und Mutterschaftsversicherungskasse für Selbstständige (Caisse d’Assurance Maladie, Accident et Maternité des Travailleurs Indépendants – CAMTI) eingeführt. Der Leistungssatz ist gleich hoch wie im Programm für lohnabhängig Beschäftigte der Ersatzkasse der Sozialdienste (Caisse de Compensation des Services Sociaux – CCSS).
Ziel war es, der gesamten Erwerbsbevölkerung des Fürstentums Monaco einschließlich der Selbstständigen Familienleistungen anzubieten.
Für die Sozialkassen von Monaco stellte dies eine echte Herausforderung dar, da zur Einführung des neuen Programms folgende Maßnahmen erforderlich waren:
- Die anspruchsberechtigten Personen mussten erfasst werden.
- Bei der Aktenbearbeitung musste eine hohe Dienstleistungsqualität (Beratung, Betreuung usw.) sichergestellt werden.
- Sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes mussten Leistungen ausgezahlt werden können.
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