Die öffentliche Hand führte 2008 die Rechtsform des Mikrounternehmers (auto-entrepreneur) ein, um durch diesen steuerlich und sozialversicherungstechnisch stark vereinfachten Status das freie Unternehmertum zu fördern.
2018 bündelte der Verband für den Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Familienbeihilfen (Union de recouvrement pour la sécurité sociale et les allocations familiales – URSSAF) die Dienstleistungen für Mikrounternehmer in einem stark vereinfachten digitalen Instrument für die Gründung, Verwaltung und Deklaration unternehmerischer Tätigkeiten. Dadurch lässt sich eine angemessene Sozialversicherungsdeckung für die Tätigkeiten von Mikrounternehmern sicherstellen, und deklarierte Tätigkeiten und die Ausweitung der Sozialversicherungsdeckung werden gefördert.
Seit 2021 können Mikrounternehmer, die bestimmte Vermittlungsplattformen nutzen, ihren Umsatz über diese Plattformen deklarieren lassen.