Masterabschluss in sozialer Sicherheit

Zielpublikum

Masterabschluss in sozialer Sicherheit

Zielpublikum

Das Executive-Master-Programm von Sciences Po Bordeaux richtet sich an Personen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und vier Jahren Hochschulausbildung. Für Personen mit größerer beruflicher Erfahrung können Ausnahmen gewährt werden. Personen, die eine spezifische Weiterbildung über Leitlinien der IVSS absolviert haben, erhalten für den entsprechenden Bereich eine Gutschrift. Da die erste Ausgabe des Studiengangs auf Französisch unterrichtet wird, werden exzellente Französischkenntnisse vorausgesetzt. Zum Studium bewerben können sich:

  • leitende Manager in der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltung;
  • Manager in Institutionen der sozialen Sicherheit (nationale, regionale und lokale Kassen usw.);
  • Manager in lokalen Behörden, darunter insbesondere: Direktoren, Abteilungsleiter, Fachstellenleiter oder Projektmanager auf Vertragsbasis;
  • leitende Manager in zentralen Stellen nationaler Verwaltungen;
  • leitende Manager in afrikanischen Unternehmen oder in Unternehmen mit Sitz in Afrika oder in Schwellenländern;
  • leitende Angestellte in internationalen und regionalen Organisationen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Gesundheitswesen;
  • Berater und Wissenschaftler aus internationalen Beratungsunternehmen und internationalen Organisationen.

Auswahlverfahren

Der erste Studiengang begann im September 2023. Die nächste Auswahlrunde findet 2025 statt. Es ist jedoch möglich, sich für jedes Semester bis einen Monat vor Beginn der Kurse einzeln anzumelden. Die entsprechenden Daten sind:

1. Semester: 18. September 2023
2. Semester: 12. Februar 2024
3. Semester: 16. September 2024
4. Semester: 17. Februar 2025

Nach ihrem Eingang werden die Bewerbungen folgendermaßen bearbeitet:

  • Die Bewerbung und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Bewerberin oder den Bewerber werden geprüft.
  • Die Bewerberin oder der Bewerber wird zu einem persönlichen Gespräch mit der Aufnahmekommission eingeladen.
  • Die Aufnahmekommission fällt eine Entscheidung.
  • Die Finanzierung des Studiums wird überprüft.