Die Coronavirus-Pandemie belastet die Weltwirtschaft und die Systeme der sozialen Sicherheit seit nunmehr über einem Jahr. Dieser Artikel beschreibt Maßnahmen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts von Menschen mit einem abgebrochenen Arbeitsverhältnis getroffen wurden.
Laut den jüngsten Schätzungen des Internationalen Arbeitsamts (IAA, 2021) gingen 2020 insgesamt 255 Millionen Vollzeitäquivalente verloren, und die Arbeitsstundenverluste waren 2020 rund viermal so hoch wie während der Finanzkrise im Jahr 2009. Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) hat bereits Maßnahmen erörtert, mit denen sich Arbeitsplatzverluste durch unterschiedlichste Arbeitsplatzerhaltungsprogramme wie Kurzarbeit verhindern lassen. Angesichts der enormen Zahl verlorener Arbeitsstellen führten die Institutionen der sozialen Sicherheit neue vorübergehende Arbeitslosenhilfen ein, und sie erhöhten die Leistungssätze und die Auszahlungszeiträume der bestehenden Programme. Einige Länder stellen den Unternehmen in den am stärksten betroffenen Branchen auch ergänzende Hilfen für die Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer zur Verfügung.
Arbeitslosenleistungen bieten eine Entschädigung für Einkommensverluste, die aus einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit resultieren. In einigen Ländern funktioniert der Arbeitslosenschutz unabhängig von anderen Programmen der sozialen Sicherheit und ist für einige Beschäftigte oft der einzige Einkommensschutz (IVSS, 2021a). Das Internationale Arbeitsamt geht davon aus, dass lediglich 38,6 Prozent der globalen Arbeitsbevölkerung einen gesetzlich verankerten Arbeitslosigkeitsschutz genießen, aber nur 21,8 Prozent tatsächlich Zugang zu Arbeitslosenleistungen haben (IAA, 2017). Obwohl es bei der effektiven Deckung für Anspruchsberechtigte große regionale Unterschiede gibt, zeigen sich weltweit bei Arbeitslosenprogrammen die niedrigsten Raten (21,8 Prozent), wenn man mit Altersrenten (67,9 Prozent), Kindergeld (34,9 Prozent), Mutterschaftsleistungen (41,1 Prozent), Invaliditätsleistungen (27,8 Prozent) und Sozialhilfe für armutsgefährdete Personen (24,7 Prozent) vergleicht (ibid.). Aktuelle Zahlen aus den IVSS-Länderprofilen sind in Abbildung 1 zusammengestellt und zeigen, dass in weniger als 50 Prozent der Länder gesetzlich verankerte Sozialversicherungsprogramme für Arbeitslosigkeit vorhanden sind.
Abbildung 1: Arbeitslosenprogramme weltweit
Quelle: IVSS-Länderprofile 2018 und 2019.
Hinweis: 182 Länder und Territorien wurden berücksichtigt. Einfachheitshalber sind Sozialhilfevorkehrungen, die ergänzend zum Sozialversicherungsprogramm bestehen, nicht aufgeführt. In diesen Fällen wird nur das Sozialversicherungsprogramm gezählt. In der Abbildung werden nur die Arbeitslosenprogramme selbst angezeigt, der Rest des Systems der sozialen Sicherheit wird nicht berücksichtigt. Wenn es also beispielsweise ein umfassendes Sozialversicherungssystem für Alter, Invalidität und Hinterbliebene gibt, aber bei Arbeitslosigkeit nur eine Abfindungszahlung, wird das Land zu den Ländern mit Abfindungszahlung gezählt.
Die verschiedenen Arbeitslosenprogramme unterscheiden sich vor allem darin, ob sie regelmäßig eine garantierte Leistung zahlen (etwa durch das Sozialversicherungssystem), oder ob der Schutz auf eine pauschale Entschädigung oder eigene Ersparnisse (festgelegte Beiträge) beschränkt ist, wie im Fall von Systemen, die für Arbeitslosigkeit nur über individuelle Konten verfügen. Länder, die ausschließlich unter der Rubrik Abfindungszahlungen aufgeführt sind, bieten keine weiteren gesetzlich verankerten Arbeitslosenleistungen an als diejenigen im Rahmen des Arbeitsrechts, so dass eine Durchsetzung der Zahlung vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten schwierig ist (IAA, 2017). Diese Art von Arbeitslosenentschädigung wird direkt durch den Arbeitgeber gezahlt. Für Arbeitslosenleistungen nur im Rahmen der Sozialhilfe gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Die Arbeitslosenleistung kann unabhängig von der vorangehenden Beschäftigungsdauer gewährt werden, so dass sie eigentlich als beitragsunabhängiges Programm zu werten ist (wie in Australien), oder sie kann nach einer Einkommensprüfung gezahlt werden (wie in Brasilien). Auf jeden Fall wird letztere Regelung aus Sicht der Angestellten als beitragsunabhängiges Programm gesehen, da die Angestellten keine Beiträge an das Arbeitslosensystem entrichten und dieses durch allgemeine Steuereinnahmen finanziert wird.
Typologie
Die Auswirkungen der Krise waren enorm und trafen die Wirtschaftssektoren sehr ungleich: Zu den meisten Arbeitsplatzverlusten kam es in Hotellerie, Gastronomie, Kunst und Kultur, Einzelhandel und Bauwesen, wohingegen in hoch qualifizierten Dienstleistungssektoren wie in der Informations- und Kommunikationsbranche und im Finanz- und Versicherungswesen sogar Arbeitsplätze geschaffen wurden (ibid.). In einigen Ländern wurden folgende Maßnahmen eingeführt:
- Höhere Arbeitslosenleistungen: Vor allem in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 wurden höhere Arbeitslosenleistungssätze gezahlt.
- Einführung ergänzender vorübergehender Arbeitslosenleistungen: als zusätzliche, ergänzende Leistung, die entweder abhängig von der bestehenden Arbeitslosenleistung oder als Pauschalsatz gezahlt wird.
- Sozialhilfeleistungen in Ländern ohne jegliche Arbeitslosenversicherung: Einige Länder ohne Programme der sozialen Sicherheit führten für bestimmte Kategorien arbeitsloser Personen Sozialhilfeleistungen ein.
- Hilfen für Unternehmen in stark betroffenen Branchen zur Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer: In einigen stark betroffenen Branchen erhielten Arbeitgeber ergänzende Hilfen für die Wiedereinstellung oder Neueinstellung von Arbeitnehmern.
- Gelockerte Einkommensprüfungen: Zur Erweiterung einiger vorübergehender Arbeitslosenleistungen wurde die Mindestgrenze des für einen Anspruch erforderlichen Einkommensverlusts gesenkt, so dass mehr Erwerbslose Anspruch auf Nothilfen bekamen.
- Bereitstellung einer Krankenversicherungsdeckung für Arbeitslose: Einführung einer staatlich mitfinanzierten, bis zu sechs Monate verlängerten Krankenversicherungsdeckung für erwerbslose Versicherte.
- Entnahmen aus privaten Rentenkonten: Personen mit einem Rückgang des Monatsverdiensts können unter anderem bei Erwerbslosigkeit einen Zugang zu ihren privaten Rentenansparungen beantragen.
- Überziehung des Arbeitslosenkontos: Bis zu einer bestimmten Grenze wurden Überziehungen der Arbeitslosenkonten gewährt.
Österreich: Verlängerte Anhebung der Notstandshilfe für Arbeitslose
Die Regierung verlängerte bedingt durch die COVID-19-Krise die anfängliche Notstandshilfe bis Dezember 2020 und dann noch einmal bis März 2021. Die Leistung wurde auf 92 bis 95 Prozent des gewöhnlichen Arbeitslosengeldes angehoben, das 55 Prozent des Nettoverdiensts der oder des Versicherten beträgt. Von der erhöhten Notstandshilfe profitierten rund 200 000 Menschen pro Monat. Außerdem erhielten Arbeitslose zwei einmalige Leistungen von je 450 Euro (EUR).
Kolumbien: Pauschale Nothilfeleistung und verlängerte Krankenversicherungsdeckung
Angestellte und Selbstständige, die am 12. März 2020 oder danach ihre Arbeitsstelle verloren, haben seit November 2020 bis zu drei Monate lang Anspruch auf eine Finanzhilfe in Höhe von 160 000 Kolumbianischen Pesos (COP). Die Leistung geht an Personen, die in den letzten fünf Jahren mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate bei der Landeskasse für Familienbeihilfen (Caja de Compensación Familiar – COMPENSAR) versichert waren. Die Krankenversicherungsdeckung wurde durch das bezuschusste Programm um bis zu einem Jahr verlängert, damit keine Beitragsmonate verloren gehen. Nach diesem Zeitraum können Versicherte, die wieder in Arbeit sind, in ihr reguläres beitragsabhängiges Krankenversicherungsprogramm zurückkehren. Zuvor war es Arbeitnehmern mit einem verringerten Monatsverdienst gemäß Dekret 488 vom 27. März 2020 gestattet, Entnahmen aus dem privaten Rentenkonto zu tätigen.
Dominica: Vorübergehende Sozialhilfe-Arbeitslosenleistungen
Dominica startete am 1. April 2020 ein Finanzhilfeprogramm in Höhe von 600 und 400 Ostkaribischen Dollar (XCD) für je drei Monate. Die Zahlungen gingen an das Oberhaupt von Haushalten mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und an Einzelpersonen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie oder der verfügten Ausgangssperre, der gesetzlichen Bestimmungen oder des Gesetzes Nr. 15 von 2020 entweder entlassen wurden oder ihre Beschäftigung beendet sahen. Zu den weiteren Bedingungen gehörte, dass das monatliche Haushaltseinkommen eine Obergrenze von 4 000 XCD nicht übersteigen und keine andere Einkommensunterstützung bezogen werden durfte. Selbstständige, die als Kleinunternehmer bezeichnet werden, haben ebenfalls Anspruch auf die Leistung.
Jordanien: Fünf unterschiedliche Programme für versicherte und nicht versicherte Arbeitnehmer
Kraft Schutzerlass Nr. 9 von April 2020 wurden fünf Programme zur Unterstützung erwerbsloser Arbeitnehmer während der Pandemie aufgelegt. Die Programme Tadamun I und Tadamun II (arabisch für Solidarität) sind Beihilfen bei einer Arbeitsaussetzung für von der sozialen Sicherheit gedeckte Arbeitgeber (Tadamun I) und für Arbeitgeber ohne soziale Sicherheit (Tadamun II). Tadamun I steht Arbeitgebern zur Verfügung, die mindestens 12 Monate lang Beiträge an die Anstalt für soziale Sicherheit (Social Security Corporation – SSC) entrichtet haben. Angestellte haben Anspruch auf 50 Prozent ihres monatlichen Bruttolohns zwischen 165 Jordanischen Dinar (JOD) und 500 JOD (Personen mit geringeren Löhnen zahlt die Anstalt für soziale Sicherheit die Differenz bis zum Mindestbetrag von 165 JOD). Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 20 Prozent des Arbeitnehmerlohns bis zu einer Obergrenze von 250 JOD. Im Rahmen des Programms Tadamun II konnten Arbeitgeber ihre Beschäftigten von Mai 2020 bis Dezember 2020 zu einer Arbeitsausfallversicherung anmelden. Eine Voraussetzung lautete, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis Januar 2021 Mitglied aller anderen Sozialversicherungssysteme werden mussten. Die monatliche Leistung betrug 150 JOD, von denen 100 JOD von der Anstalt für soziale Sicherheit übernommen wurden und 50 JOD vom Arbeitgeber. Die drei anderen Programme, genannt Musaned I, Musaned II und Musaned III (arabisch für Unterstützung), beinhalten zwei Geldleistungen in Abhängigkeit des Verdiensts sowie eine Geldleistung, die über einen Zeitraum von drei Monaten eine Entnahme von bis zu 450 JOD aus dem Arbeitslosigkeitskonto des Arbeitnehmers gestattet.
Spanien: Arbeitslosigkeits-Notfallleistung für Selbstständige
Im Februar 2021 wurde der Zugang zur Arbeitslosigkeits-Notfallleistung für Selbstständige bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Diese Leistung war bereits im ersten Halbjahr 2020 verfügbar. Bei der Einführung der Verlängerung wurde auch der für einen Anspruch erforderliche Verdienstausfall von 75 Prozent auf 50 Prozent gesenkt. Außerdem wurde für diesen Zeitraum die seit Januar 2021 geltende Erhöhung der Beiträge der sozialen Sicherheit ausgesetzt.
Vereinigte Staaten: Höhere und verlängerte Arbeitslosenleistungen
Am 11. März 2021 wurde im Rahmen des Gesetzes über wirtschaftliche Anreize (American Rescue Plan Act) von 2021 beschlossen, dass die Arbeitslosenleistungen bis zum 6. September 2021 verlängert werden. Kraft des neuen Programms für eine Notfall-Arbeitslosenentschädigung in Pandemiezeiten (Pandemic Emergency Unemployment Compensation) können die Arbeitslosenleistungen um bis zu 13 weitere Wochen verlängert werden. Außerdem werden automatisch zusätzlich 300 US-Dollar (USD) pro Woche gezahlt.
Für Selbstständige und Beschäftigte von Arbeitsplattformen gibt es je nach persönlichen Umständen und je nach Umsetzung des Coronavirus-Gesetzes für Hilfe, Schutz und wirtschaftliche Sicherheit (Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act) im betreffenden Bundesstaat eine Verlängerung der Pandemie-Arbeitslosenhilfe (Pandemic Unemployment Assistance). Die Bundesstaaten können die Pandemie-Arbeitslosenhilfe an Personen vergeben, die selbstständig, auf Teilzeitarbeitssuche oder anderweitig nicht berechtigt sind, die gewöhnliche Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Das Programm der Pandemie-Arbeitslosenhilfe bietet bis zu 39 Wochen Leistungen, die rückwirkend bezogen werden können, wenn die Wochen der Arbeitslosigkeit zwischen dem 27. Januar 2020 und ursprünglich dem 31. Dezember 2020 lagen.
Uruguay: Geldleistung für Unternehmen in der Tourismusbranche, die vorübergehend beurlaubte Arbeitnehmer wieder einstellen
Um Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zu erhalten und neu zu schaffen, bot die Bank für Sozialversicherung (Banco de Previsión Social – BPS) Beihilfen für Unternehmen im Tourismusgewerbe an, die entlassene, durch Arbeitslosenleistungen gedeckte Beschäftigte zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 31. März 2021 wiedereinstellten oder Arbeitnehmer neu einstellten. Die Beihilfe umfasste einen nicht rückzahlbaren Betrag von 8 000 Uruguayischen Pesos (UYU) pro Monat, der für jeden wiedereingestellten oder neu eingestellten Beschäftigten in diesem Zeitraum während höchstens vier Monaten gezahlt wurde. Dies galt allerdings nur für wiedereingestellte Beschäftigte, die am 30. November Arbeitslosenleistungen bezogen.
Fazit
Arbeitslosenleistungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Schocks und Extremereignissen. Dennoch fehlt es in den meisten Ländern an Vorkehrungen der sozialen Sicherheit gegen das Risiko einer Erwerbslosigkeit, und die wirksame Deckung durch Arbeitslosenleistungen ist weiterhin niedrig.
Im vorliegenden Artikel geht es hauptsächlich um die verschiedenen Maßnahmen, die von Staaten in der jüngsten Krise eingeleitet wurden, um den Lebensunterhalt entlassener Arbeitnehmer durch Geldleistungen zu sichern. Arbeitslosenleistungen tragen jedoch auch entscheidend dazu bei, Arbeitsplätze zu erhalten, wirtschaftliche Wandlungsprozesse einzuleiten, die berufliche Wiedereingliederung zu fördern und den Aufbau von Kompetenzen zu verbessern.
Die positive Wirkung der Einführung und Weiterentwicklung von Arbeitslosenversicherungsprogrammen, die einer Erwerbslosigkeit vorbeugen, entlassenen Arbeitnehmern angemessene Leistungen bieten und die Rückkehr an die Arbeit fördern, gilt als eine der zentralen Lehren dieser Krise und zeigt, wie die Widerstandsfähigkeit von Volkswirtschaften für künftige Schocks gestärkt werden kann. Die Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung und weitere IVSS-Wissensprodukte stützen diesen globalen Trend in der sozialen Sicherheit.
Referenzen
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Bundesministerium Arbeit. 2021. Kocher: Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes wird verlängert. Wien.
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