Die arabischen Länder im Nahen Osten haben in letzter Zeit eine Welle von Reformen der sozialen Sicherheit erlebt, mit denen Deckungslücken geschlossen und der Schutz auf bisher unterversorgte Gruppen ausgedehnt werden sollen. Viele dieser Reformen zielen darauf ab, die Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherheit zu verbessern und die Attraktivität von Programmen des Privatsektors zu erhöhen.
Hinweis: In diesem Artikel bezieht sich „arabische Länder“ auf die folgenden Länder im Nahen Osten: das Königreich Bahrain, Irak, Jordanien, Kuwait, Libanon, der Staat Palästina, Oman, Katar, Saudi-Arabien, die Arabische Republik Syrien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Jemen. Arabische Länder in Nordafrika sind nicht enthalten.
Obwohl Länder mit mittlerem und hohem Einkommen in der Region Fortschritte bei der Verringerung der mehrdimensionalen Ungleichheit erzielt haben, hat diese in Gebieten mit niedrigem Einkommen und in Konfliktgebieten zugenommen (ESCWA, 2024). Diese Ungleichheit spiegelt sich auch in der begrenzten und ungleichen Deckung durch Programme der sozialen Sicherheit in der Region wider – ein Zeichen für Arbeitsmärkte, die durch Informalität, hohe Jugendarbeitslosigkeit und geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen gekennzeichnet sind.
Die Systeme der sozialen Sicherheit in der Region sind in der Regel auf Arbeitnehmer im öffentlichen und formellen Privatsektor ausgerichtet, weshalb informell Beschäftigte, Unterbeschäftigte oder Personen, die sich außerhalb des Arbeitsmarktes befinden, weitgehend ausgeschlossen bleiben (ESCWA, 2023). Diese Ungleichheit ist bei Frauen besonders ausgeprägt, die eine durchschnittliche Erwerbsbeteiligung von 19,7 Prozent haben (siehe Schaubild 1). Berufstätige Frauen sind eher im öffentlichen Sektor tätig oder, wenn sie im privaten Sektor arbeiten, in vielfältigen und prekären Arbeitsverhältnissen ohne Sozialversicherung als Heimarbeiterinnen, Selbstständige oder in Teilzeit (IAO 2021a, S. 17).
Schaubild 1: Erwerbsbeteiligung in arabischen Ländern im Jahr 2024 (in %)
Quelle: ILOSTAT, Erwerbsbeteiligungsquote nach Geschlecht und Alter, IAO-Modellschätzungen, Nov. 2023 (%) jährlich, https://rshiny.ilo.org/dataexplorer57/?region=ROAS&lang=en&segment=indicator&id=EAP_2WAP_SEX_AGE_RT_A (abgerufen am 30.09.2024)
In vielen Ländern bieten die großen öffentlichen Sektoren Zugang zu umfassenden Sozialleistungen, insbesondere zu Renten (IAO 2021a, S. 15). Im Vergleich dazu bieten Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer im Privatsektor oft geringere Leistungen und decken nur eine begrenzte Anzahl von Risiken ab, wobei der Schwerpunkt in der Regel auf langfristigen Risiken (d.h. Alter, Invalidität und Hinterbliebene) liegt (IAO, 2021a). Vor den unten beschriebenen Reformen gab es 2022 in der Region nur zwei Länder, die für Arbeitnehmer im privaten Sektor keine regelmäßigen Altersversorgungsleistungen erbrachten (der Libanon bietet nur bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses/Ruhestand Abfindungen an, und der Staat Palästina hat kein obligatorisches System; siehe Schaubild 2). Für Arbeitsmigranten gibt es oft separate Systeme, die eher aus Leistungen des Arbeitgebers (einschließlich Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) als aus Renten bestehen.
Schaubild 2: Altersrentenleistungen nach Art der Systeme in arabischen Ländern (2022), n=12
Quelle: IAO und IVSS, Sozialschutzplattform (social-protection.org) (abgerufen am 30.09.2024).
Kurzzeitleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld werden meist außerhalb des Systems der sozialen Sicherheit von Arbeitgebern (siehe Schaubilder 3 und 4) erbracht, häufig im Rahmen von obligatorischen Arbeitgeberhaftungsregelungen. Bis vor kurzem war Jordanien das einzige Land in der Region, das Mutterschaftsleistungen über eine Sozialversicherung finanzierte.
Schaubild 3: Systeme mit Krankenleistungen in arabischen Ländern je nach Art (2022), n=12
Quelle: IAO und IVSS, Sozialschutzplattform (social-protection.org) (abgerufen am 30.09.2024).
Schaubild 4: Systeme mit Mutterschaftsleistungen in arabischen Ländern je nach Art (2022), n=12
Quelle: IAO und IVSS, Sozialschutzplattform (social-protection.org) (abgerufen am 30.09.2024).
Wie die effektiven Deckungsraten zeigen, haben steuerfinanzierte Sozialschutzprogramme nicht ausgereicht, um die Schutzlücken zu schließen. Traditionell haben arabische Länder allgemeine Preissubventionen für Lebensmittel, Strom und Brennstoffe bereitgestellt. Trotz der jüngsten Reformen in der Region, bei denen bestimmte Subventionen auslaufen, geben die Länder immer noch doppelt so viel für Energiesubventionen aus wie für Sozialhilfe – viel mehr als jede andere Region (Weltbank, 2023, S. 49).
Laut dem Weltbericht zur sozialen Sicherung 2023 (World Social Protection Report) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erhalten 30,0 Prozent der Bevölkerung in arabischen Ländern mindestens eine Sozialschutzleistung (ohne Gesundheitsschutz), was nur einen leichten Anstieg gegenüber 28,1 Prozent im Jahr 2015 bedeutet (IAO, 2024a). Davon erhalten 13,8 Prozent Einkommensunterstützung durch steuerfinanzierte Sozialschutzsysteme, während beitragspflichtige Programme 16,2 Prozent der abgedeckten Bevölkerung ausmachen (IAO, 2024a).
Arbeitsmigranten und Vertriebene, die in der gesamten Region stark vertreten sind, werden oft nicht von gesetzlichen beitragsabhängigen oder beitragsunabhängigen Sozialschutzprogrammen abgedeckt. In den Ländern des Golf-Kooperationsrats (Gulf Cooperation Council – GCC) stellen Arbeitsmigranten einen hohen Anteil der Bevölkerung und der Beschäftigten im Privatsektor dar. Im Jahr 2021 machten sie 88,1 Prozent der Bevölkerung in den Vereinigten Arabischen Emiraten aus; 72,8 Prozent in Kuwait; 77,3 Prozent in Katar; 55,0 Prozent in Bahrain; 46,5 Prozent im Oman und 38,6 Prozent in Saudi-Arabien (IOM, 2024).
Die Erfahrungen mehrerer Länder – darunter der Oman, der Irak und der Libanon – zeigen, dass umfassende Reformen den Weg für verbesserte Sozialschutzsysteme in der Region ebnen können.
Länderreformen
Oman: Erweiterte Deckung und einheitlicher Sozialschutz
Im Juli 2023 verabschiedete die omanische Regierung ein neues Sozialschutzgesetz (Königlicher Erlass Nr. 52/2023), mit dem das nationale Sozialschutzsystem grundlegend umgestaltet wurde. Die Reform erfolgte im Rahmen der Vision Oman 2040 (Regierung des Sultanats Oman, o. D.), die Wohlbefinden und sozialen Schutz als nationale Prioritäten festlegt. Sie war auch eine Reaktion auf dringende Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit des Rentensystems sowie auf Bedenken bezüglich möglicher negativer sozioökonomischer Folgen der erwarteten Steuerreformen und der Deckungslücken auf systemweiter Ebene. (IAO und ISSA, 2024; IAO, 2023a; Sozialschutzfonds und IAO, erscheint demnächst).
Im Jahr 2023 bezogen 21,8 Prozent der Bevölkerung Omans mindestens eine Sozialschutzleistung, wobei der Großteil davon auf die Sozialversicherung entfiel (19 Prozent) (IAO, 2024b). Diese Deckungsniveaus spiegeln die große Zahl von Migranten im Land wider, die traditionell von den gesetzlichen Sozialschutzprogrammen ausgeschlossen sind und 2021 45,6 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachten (IOM, 2024).
Insgesamt ist die Sozialschutzabdeckung bei Frauen (19,3 Prozent) niedriger als bei Männern (23,5 Prozent) (IAO, 2024b), wobei die Beschäftigungschancen von Frauen deutlich geringer sind als die von Männern. Im Jahr 2023 waren 32,0 Prozent der Frauen erwerbstätig, verglichen mit 88,4 Prozent der Männer (IAO, 2024b). Obwohl berufstätige Frauen traditionell im öffentlichen Sektor beschäftigt sind (Sozialschutzfonds und IAO, erscheint demnächst), der in der Regel großzügigere Sozialleistungen bietet, haben sie oft Schwierigkeiten, die Mindestbeitragsvoraussetzung für eine Altersrente zu erfüllen (siehe IAO, 2024, Anhang 5.3).
Um diese Deckungslücken zu schließen und ein stärker integriertes und tragfähigeres Sozialschutzsystem zu schaffen, wurde durch die Reform von 2023 das Sozialversicherungssystem vereinheitlicht. Elf Pensionsfonds des öffentlichen und privaten Sektors, die nach unterschiedlichen Regeln arbeiteten, wurden zu einem einzigen nationalen Programm zusammengelegt. Außerdem wurde eine Reihe steuerfinanzierter Sozialschutzleistungen eingeführt, um eine universelle Deckung für die wichtigsten Risiken zu gewährleisten. Die Reform führte auch einen neuen institutionellen und organisatorischen Rahmen für das Management und die Verwaltung des Sozialschutzes ein. Schließlich zielte sie darauf ab, die Krankheits- und Mutterschaftsleistungen in ein Sozialversicherungsmodell umzuwandeln; sie führte Vaterschaftsleistungen ein und wird den Sozialversicherungsschutz schrittweise auf Arbeitsmigranten ausweiten.
Das neue Gesetz wird nach seiner Verabschiedung im Januar 2024 über einen Zeitraum von drei Jahren schrittweise eingeführt. Neue steuerfinanzierte Leistungen und einige Bestimmungen im Zusammenhang mit der beitragsabhängigen Altersrente und dem Vorruhestand sind jedoch bereits im Juli 2023 in Kraft getreten. (Verwaltung für soziale Sicherheit in den Vereinigten Staaten, 2023; Sozialschutzfonds und IAO, erscheint demnächst).
Schlüsselmerkmale der Reform:
- Vereinheitlichung des Rentensystems: Die 11 bestehenden Sozialversicherungsfonds wurden zu einem einzigen nationalen Programm zusammengelegt, das alle omanischen Arbeitnehmer, einschließlich Selbstständiger und Beschäftigter im öffentlichen Sektor, abdeckt (zuvor waren Selbstständige auf freiwilliger Basis und Beschäftigte des öffentlichen Sektors durch Sondersysteme abgesichert). Die Reform harmonisierte auch die Voraussetzungen für die Rentenberechtigung und die Leistungsformeln.
- Einführung eines neuen Verwaltungsrahmens: Der neue, einheitliche Sozialschutzfonds (der durch das Königliche Dekret Nr. 50/2023 vom 17. Juli geschaffen wurde) verwaltet das einheitliche Sozialversicherungsprogramm – einschließlich der Rentenversicherung – sowie beitragsunabhängige Geldleistungen. Die Anstalt wird von einem dreigliedrigen Vorstand mit Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beaufsichtigt.
- Anpassung von Rentenregelungen: Im Sinne einer größeren Tragfähigkeit werden die Altersrenten auf der Grundlage des durchschnittlichen Lebenseinkommens des Versicherten berechnet (anstelle des letzten Gehalts im öffentlichen Sektor oder des Durchschnittsgehalts der letzten fünf Jahre vor dem Ruhestand gemäß dem Programm des Privatsektors), und die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Ruhestand wurden verschärft. Außerdem ist eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters geplant.
- Gewährleistung eines Mindesteinkommens: Die Reform führte für die Bürger Omans eine allgemeine Altersrente, eine Invalidenrente, Kindergeld sowie eine staatlich finanzierte, rentenabhängige Waisen- und Witwenrente ein. Außerdem wurde eine neu gestaltete einkommensabhängige Familienbeihilfe eingeführt.
- Einführung einer Mutterschafts-/Vaterschafts-, Kranken- und Arbeitsunfall-versicherung: Zum Juli 2024 wurde das Mutterschaftsgeld von 50 auf 98 Kalendertage verlängert und von einem Arbeitgeberhaftungs- in ein Sozialversicherungsmodell umgewandelt. Außerdem wurde ein siebentägiger sozialversicherter Vaterschaftsurlaub eingeführt. Ab Juli 2025 wird auch der vom Arbeitgeber gewährte Krankheitsurlaub in eine Krankenversicherung umgewandelt. Die Reform sieht insbesondere bezahlten Sonderurlaub bei Heirat, Trauerfällen und familiären medizinischen Gründen vor. Außerdem führt sie eine einheitliche obligatorische Arbeitsunfallversicherung ein und fasst die Arbeitslosenunterstützung in einem einheitlichen Gesetz zusammen, das auf einem 2020 eingeführten Arbeitslosenversicherungssystem aufbaut.
- Ausweitung der Deckung auf Arbeitsmigranten: Der Zugang zu Kranken-, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Arbeitsunfallversicherungen wird schrittweise auf alle Arbeitnehmer, auch auf Nicht-Omanis, ausgedehnt. Im Jahr 2023 verabschiedete die Regierung außerdem Vorschriften für die Einrichtung eines neuen nationalen Vorsorgefonds, der für die Verwaltung der Leistungen für Arbeitsmigranten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zahlbar bei Ruhestand, Invalidität, Tod oder Rückkehr in ihr Heimatland) zuständig sein wird.
Irak: Reform der privaten Altersvorsorge und Einführung einer Mutterschafts- und Arbeitslosenversicherung
Im Dezember 2023 erließ die irakische Regierung nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ein neues Sozialversicherungsgesetz, dass das Sozialversicherungsprogramm des Landes für Arbeitnehmer im privaten Sektor reformiert (Gesetz Nr. 18 vom 17. Mai über die Alters- und Sozialversicherung für Arbeitnehmer). Das neue Gesetz spiegelt das Bestreben wider, den Sozialversicherungsschutz im Privatsektor sowie das Spektrum der verfügbaren Leistungen auszuweiten. Nach dem vorherigen Gesetz (Gesetz Nr. 39 über Renten und Sozialversicherung für Arbeitnehmer des Privatsektors von 1979) blieb die Deckung aufgrund einer Kombination aus begrenzter gesetzlicher Deckung und geringer Einhaltung durch die Arbeitgeber insgesamt minimal.
Derzeit leisten schätzungsweise 300 000 bis 500 000 Arbeitnehmer einen Beitrag im Rahmen des Programms für den Privatsektor (IWF, IAO und Weltbank 2024, S. 6), gegenüber den rund 5,3 Millionen Beschäftigten im Privatsektor im Jahr 2021 (IAO, 2022). In seiner derzeitigen Form – d.h. vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes – bietet das Programm nur begrenzte Leistungen und überlässt den Krankheits- und Mutterschutz dem Arbeitgeber. Schutz gegen Arbeitslosigkeit wird nur in Form von Abfindungszahlungen gewährt. Im Vergleich dazu bietet das Programm des öffentlichen Sektors, das 70,5 Prozent der Arbeitsplätze von Frauen abdeckt, einen umfassenderen Schutz. Die Höhe der Leistungen ist jedoch sehr hoch angesetzt und wird allgemein als finanziell nicht tragbar angesehen (IWF, IAO und Weltbank 2024, S. 6; IAO, 2021b).
Im Rahmen der Reform der sozialen Sicherheit 2023 werden mehrere Neuerungen eingeführt, die das Programm des Privatsektors für Arbeitnehmer attraktiver machen, den Schutz erweitern und die finanziellen Aussichten verbessern sollen. Zu den Änderungen gehören die Deckungsausweitung auf neue Gruppen, Anpassungen der Anspruchsberechtigung und der Regeln für die Leistungsberechnung sowie die Einführung von Beitragszuschüssen. Schließlich werden auch Leistungen bei Mutterschaft und Arbeitslosigkeit in das Leistungspaket aufgenommen. Während einige Details der Reformen noch festgelegt werden, einschließlich ihrer Umsetzungstermine (Verwaltung für soziale Sicherheit in den Vereinigten Staaten, 2024a), sind ihre Hauptelemente die folgenden.
Schlüsselmerkmale der Reform:
- Deckungsausweitung durch ein freiwilliges System: Das Gesetz führt die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft für Selbstständige, Beschäftigte im informellen Sektor und andere Gruppen ein (zuvor war die Deckung auf die Pflichtversicherung für Privatsektor-Beschäftigte im formellen Sektor beschränkt).
- Einführung einer Mutterschafts- und Arbeitslosenversicherung: Zum ersten Mal führt das Gesetz auch einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und eine Arbeitslosenversicherung ein, die irakische und nicht-irakische Staatsbürger abdeckt. Um Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Programme zu haben, müssen Arbeitnehmer sechs Monate bzw. zwei Jahre lang Beiträge geleistet haben.
- Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen und der Berechnung von Renten- und Hinterbliebenenleistungen:
- Das Regelrentenalter wird für Männer von 60 auf 63 Jahre und für Frauen von 55 auf 58 Jahre angehoben. Außerdem werden Mindest- und Höchstrenten eingeführt.
- Die zur Berechnung der Leistungen herangezogenen Referenzeinkünfte, die zuvor an das System des öffentlichen Sektors angeglichen waren, werden nun auf der Grundlage der letzten fünf Jahre vor dem Ruhestand berechnet (zuvor waren es die letzten drei Jahre).
- Die Aufteilung der Hinterbliebenenleistungen auf den überlebenden Ehepartner und die unterhaltsberechtigten Personen wurde überarbeitet, um sie an die Regelungen im öffentlichen Sektor anzugleichen.
- Erhöhung der Beitragssätze und Einführung von Beitragszuschüssen:
- Das Gesetz führt für irakische formelle Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Beschäftigten im Ölsektor) einen erhöhten Beitragssatz ein, der durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 8 Prozent des versicherten Verdienstes ausgeglichen wird. (Für nicht-irakische Arbeitnehmer wird der zusätzliche Beitrag vom Arbeitgeber übernommen).
Libanon: Reform der Altersrente und Umstrukturierung der Landeskasse für soziale Sicherheit
Am 28. Dezember 2023, über 20 Jahre nach Beginn der ersten Gespräche, verabschiedete die libanesische Regierung das Rentengesetz Nr. 319. Es wandelt die bei Pensionierung von der Sozialversicherung gezahlte Abfindung (end-of-service indemnity – EOSI) in eine lebenslange Rente um, die auf einem System mit fiktiven Konten und festgelegten Beiträgen (notional defined contribution – NDC) basiert, und gestaltet die Governance der Landeskasse für soziale Sicherheit (National Social Security Fund – NSSF) grundlegend um. Die erstmals 1963 eingeführte EOSI war als vorübergehende Maßnahme gedacht.
Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2019. Die ESCWA (2021) schätzt, dass sich die mehrdimensionale Armutsquote im Libanon von 42 Prozent im Jahr 2019 auf 82 Prozent der Gesamtbevölkerung im Jahr 2021 verdoppelt hat. Auch der Wert des libanesischen Pfunds hat seit 2019 98 Prozent seines Wertes verloren.
Von dieser Krise sind besonders ältere Menschen stark betroffen. Im Jahr 2023 bezogen 90 Prozent der älteren Menschen keine Altersrente und nur 4,7 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zahlten in ein öffentliches Rentensystem ein (IAO, 2024b; Pellerano, Eghnatios und Picard, 2024). Für die Versicherten sind die Leistungen der EOSI zu niedrig, um die Einkommenssicherheit im Alter zu gewährleisten (so entspricht beispielsweise die durchschnittliche EOSI für eine Person mit 45 Beschäftigungsjahren drei Jahresgehältern des Versicherten, siehe Sayed, Robalino und Muhanna, 2024). Zudem ist der Wert dieser Entschädigungen aufgrund des Kollapses des libanesischen Pfunds stark gesunken.
Die Reform 2023 zielt auf die Einführung eines Rentensystems ab, das ein angemessenes Renteneinkommen gewährleisten und die Tragfähigkeit und Funktionsweise des gesamten Systems der sozialen Sicherheit verbessern kann (IAO, 2023b). Bis heute ist das EOSI-System weitgehend ohne Finanzierung (Arab Reform Initiative, 2024). Der Libanon führte 2023 ebenfalls eine nicht gesetzlich festgelegte nationale Behindertenrente ein, die zum rechtsbasierten Sozialschutzansatz des Landes beiträgt.
Trotz der bedeutenden Errungenschaft, die diese Reformen darstellen, erschwert die im Libanon herrschende anhaltende politische und humanitäre Krise ihre Umsetzung und Wirksamkeit.
Schlüsselmerkmale der Reform:
- Deckung durch das Programm: Die Teilnahme am neuen Programm wird für alle Beschäftigten des Privatsektors bis zum Alter von 48 Jahren verpflichtend sein, während ältere Beschäftigte sich dafür entscheiden können oder weiterhin am EOSI-Programm teilnehmen können. Auch libanesische Staatsbürger, die selbstständig sind, Hausangestellte, nicht fest angestellte Landarbeiter, Arbeitgeber und Personen, die im Ausland arbeiten, haben Anspruch auf eine freiwillige Versicherung.
- Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen und Bestimmungen für Rentenleistungen: Für jeden Teilnehmer wird ein fiktives Einzelkonto erstellt. Bei Renteneintritt (oder bei Invalidität oder im Todesfall) wird der Kontostand in eine monatliche Rente umgewandelt, die auf Faktoren wie Lebenserwartung, Zinssätzen, Anpassungen der Lebenshaltungskosten und potenzielle Hinterbliebene basiert. (siehe Verwaltung für soziale Sicherheit in den Vereinigten Staaten, 2024c).
- Programmverwaltungs- und Governance-Reformen: Bei der Landeskasse für soziale Sicherheit wird ein kleinerer dreigliedriger Vorstand und ein unabhängiger Investitionsausschuss eingerichtet, die das neue Programm verwalten werden. Um eine solide Aufsicht und ein solides Finanzmanagement zu gewährleisten, wurden für beide Gruppen Anforderungen an die Zusammensetzung und Mindestqualifikationen festgelegt. Außerdem wird die Landeskasse alle drei Jahre einer unabhängigen versicherungsmathematischen Prüfung unterzogen.
Andere Reformen
Bahrain: Abfindung bei Dienstende durch vorgeschriebene regelmäßige Arbeitgeberbeiträge
Mit Wirkung vom März 2024 hat Bahrain einen neuen Vorsorgefonds für Arbeitsmigranten eingerichtet, der Abfindungen bei Dienstende (EOSI) finanziert, d.h. Abfindungen, die an Arbeitnehmer bei Ausscheiden gezahlt werden. Der Fonds wird von der Sozialversicherungsanstalt verwaltet (Social Insurance Organization – SIO). Im Rahmen der Reform sind Arbeitgeber verpflichtet, monatliche Beiträge in Höhe von 4,2 Prozent des Arbeitnehmereinkommens in den ersten drei Dienstjahren und danach in Höhe von 8,4 Prozent in den neuen Fonds einzuzahlen. Diese Reform zielt darauf ab, das häufige Problem der Nichtzahlung von EOSI-Leistungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine gesicherte Vorfinanzierung zu lösen und so eine rasche Auszahlung der Leistungen zu ermöglichen.
Das neue System soll die Einhaltung der Bestimmungen verbessern und die Transparenz erhöhen, da es der SIO die Überwachung der Beitragszahlungen ermöglicht. Arbeitgeber, die ihre Zahlungen nicht fristgerecht leisten, werden mit auf dem Sozialversicherungsgesetz basierenden Strafen belegt (IAO, 2024c).
Saudi-Arabien: Harmonisierte Sozialversicherungsrenten und erweiterte Mutterschaftsleistungen
Im Juli 2024 führte Saudi-Arabien bedeutende Reformen seines Sozialversicherungsprogramms für Bürger ein. Die Reformen sollen die Flexibilität und Tragfähigkeit des Sozialversicherungsprogramms in Saudi-Arabien verbessern und die Regeln für Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor vereinheitlichen, um den Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern und mehr Beschäftigung im privaten Sektor zu fördern (Verwaltung für soziale Sicherheit in den Vereinigten Staaten, 2024b).
Die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden bis 2027 schrittweise von 9 auf 11 Prozent angehoben, das Regelrentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht (je nach Alter der Person) und die Mindestbeitragszeit für den vorzeitigen Ruhestand wird bis 2029 von 300 auf 360 Monate angehoben. Darüber hinaus wird der Prozentsatz der Pensionsrückstellungsrate von 2,5 Prozent auf 2,25 Prozent des durchschnittlichen Monatsverdienstes pro Beitragsjahr gesenkt. (Diese neuen Regeln gelten für Personen, die am oder nach dem 3. Juli 2024 erstmals in den Arbeitsmarkt eintreten. Änderungen des Rentenalters und der Frühverrentung gelten auch für saudische Staatsbürger, die zu diesem Zeitpunkt jünger als 50 Hijri-Jahre (oder 48,5 gregorianische Jahre) waren oder weniger als 240 Beitragsmonate vorweisen konnten, siehe GOSI (2024).)
Die Reform führt außerdem eine neue, sozialversicherungsbasierte Mutterschaftsleistung für alle Arbeitnehmerinnen ein, saudische und nicht-saudische, die die bisherige Mutterschaftsleistung im Rahmen der Arbeitgeberhaftung ersetzt. Außerdem wird der Mutterschaftsurlaub von 10 Wochen auf drei Monate verlängert, wobei in den 36 Monaten vor der Entbindung eine Mindestbeitragszeit von mindestens 12 Monaten erforderlich ist.
Katar: Rentenreform im Privatsektor und Deckungsausweitung auf Selbstständige
Am 19. April 2024 ratifizierte der Emir von Katar ein umfassendes Sozialversicherungsreformgesetz, das die Deckung auf alle Beschäftigten des Privatsektors in Katar ausweitet und Selbstständigen eine freiwillige Versicherung ermöglicht. Es erhöht die Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und legt eine Einkommensobergrenze fest. Die Reform sieht außerdem eine Anhebung des Vorruhestandsalters von 40 auf 50 Jahre und der Mindestbeitragszeit von 15 auf 25 Jahre vor, wobei die Abzüge bei vorzeitigem Ruhestand erhöht werden. Zusätzlich wird eine monatliche Mindestrente von 15 000 Rial (4120 US-Dollars) und Prämien für Personen mit mehr als 30 Beitragsjahren eingeführt sowie ein Wohngeldzuschlag für Personen mit niedrigeren Renten gewährt.
Die Reform ermöglicht es Rentnern, ohne Abzüge im Privatsektor zu arbeiten, und führt eine Vorruhestandsoption für Frauen ein, die nach 20 Beitragsjahren für behinderte Kinder sorgen. Diese Änderungen sind Teil der Strategie Katars, die Tragfähigkeit seines Sozialversicherungssystems zu stärken und gleichzeitig den Schutz seiner Bürger aufrechtzuerhalten sowie Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen.
Vereinigte Arabische Emirate: Arbeitslosenversicherung und verbesserte Abfindungen bei Dienstende
Mit Wirkung zum 1. November 2023 führten die Vereinigten Arabischen Emirate (United Arab Emirates – UAE) ein freiwilliges Sparprogramm ein, das die bestehende, obligatorische Arbeitgeberhaftung für Abfindungszahlungen (EOSI) für Beschäftigte im Privatsektor und in Freihandelszonen, einschließlich Arbeitsmigranten, ersetzt. Arbeitgeber, die sich für die Teilnahme an dem Programm entscheiden, müssen monatliche Beiträge in einen Spar- und Investmentfonds einzahlen, wobei die Arbeitnehmer die angesammelten Ersparnisse und Renditen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Diejenigen, die sich nicht für das freiwillige Programm entscheiden, bleiben weiterhin für EOSI-Zahlungen verantwortlich. Das neue System ermöglicht die Übertragung von Leistungen zwischen Arbeitsplätzen und bietet Optionen für freiwillige Beiträge, die auch Selbstständigen offenstehen.
Die Reform zielt auf die Modernisierung des Arbeitsschutzes in den UAE ab, indem sie eine bessere finanzielle Absicherung bietet und die mit dem alten, vom Arbeitgeber finanzierten EOSI-System verbundenen Risiken reduziert. Mit der Reform schließen sich die UAE anderen GCC-Ländern an, die Schritte zur Verbesserung der Leistungen bei Beschäftigungsende für Arbeitsmigranten unternehmen und sich von den von einzelnen Arbeitgebern finanzierten Leistungen abwenden (IAO, 2024d).
Zuvor hatte das Land im Januar 2023 eine obligatorische Arbeitslosenversicherung für Staatsangehörige der Emirate und ausländische Arbeitnehmer eingeführt. Im Rahmen des Programms sind mindestens 12 aufeinanderfolgende Beitragsmonate erforderlich, um Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung von bis zu drei Monaten zu haben.
Schlussbemerkungen
Mehrere arabische Länder im Nahen Osten haben kürzlich weitreichende Reformen eingeleitet, um die Systeme der sozialen Sicherheit zu harmonisieren, die Tragfähigkeit zu verbessern und die Deckung auf breitere Bevölkerungsgruppen und Risiken auszudehnen.
Länder wie Oman und Saudi-Arabien haben bei der Integration von Rentensystemen, die zuvor nach unterschiedlichen Regeln und Leistungen funktionierten, eine Vorreiterrolle übernommen, mit dem Ziel, das System der sozialen Sicherheit gerechter zu gestalten und die sektorübergreifende Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern. Die Bemühungen des Libanon, sein System von Abfindungszahlungen am Beschäftigungsende durch ein Rentensystem mit fiktiven Konten und festgelegten Beiträgen (NDC) zu ersetzen, sind angesichts der schwierigen Wirtschaftslage ein wichtiger Schritt in Richtung eines würdigen Ruhestands.
Die Einführung eines sozialversicherungsbasierten Mutterschaftsurlaubs in Jordanien im Jahr 2011 war ein wichtiger Meilenstein. Oman, Saudi-Arabien und der Irak folgen nun mit ihren jüngsten Reformen diesem Beispiel und weiten die Mutterschaftsversicherung (und im Oman auch die Vaterschaftsversicherung) auf die gesamte Region aus. Darüber hinaus bedeutet die Einführung einer Arbeitslosenversicherung im Irak, in Oman und in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Ausweitung des sozialen Schutzes.
Mehrere Reformen (in Oman, Irak, Libanon und Katar) verfolgten das Ziel, die Deckung der sozialen Sicherheit auf bisher ausgeschlossene Gruppen wie Selbstständige auszuweiten. Auch Arbeitsmigranten, die in vielen GCC-Ländern das Rückgrat der Arbeitskräfte im Privatsektor bilden, sollen in der gesamten Region besseren Zugang zu Leistungen erhalten, von Abfindungen (Bahrain, Oman, UAE) bis hin zu Mutterschafts- (Saudi-Arabien, Irak, Oman) und Arbeitslosenversicherungen (Irak, UAE).
Der Erfolg dieser Reformen der sozialen Sicherheit hängt in hohem Maße von der institutionellen Kapazität der für ihre Gestaltung, ihr Management und ihre Umsetzung verantwortlichen Stellen ab. So zeigt beispielsweise die Einrichtung eines einheitlichen und von einem dreigliedrigen Gremium verwalteten Sozialschutzfonds im Oman, wie solide Institutionen eine wirksame Umsetzung erleichtern können. In ähnlicher Weise zielt die Governance-Reform der libanesischen Landeskasse für soziale Sicherheit (NSSF) darauf ab, ihre Fähigkeit zur Umsetzung anstehender Reformen zu stärken.
Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) unterstützt Mitgliedsinstitutionen in der Region der arabischen Länder, die Programme zur sozialen Sicherheit und ehrgeizige Reformen umsetzen, indem sie technische Leitlinien bereitstellt, Wissen austauscht und Innovationen fördert. Das Verbindungsbüro der IVSS für die arabischen Länder, das bei der Öffentlichen Anstalt für soziale Sicherheit in Kuwait angesiedelt ist, fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung in der Region. Im Gegenzug bringen Veranstaltungen der IVSS, wie das Regionalforum für soziale Sicherheit für Asien und den Pazifik, Mitgliedsinstitutionen zur Erörterung kritischer Fragen zusammen, wobei der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung von Management und Dienstleistungserbringung sowie auf der Rolle der sozialen Sicherheit bei der Förderung von Resilienz und Tragfähigkeit liegt. Darüber hinaus befasst sich die Webinar-Reihe der IAO-IVSS zu integrierten Ansätzen für einen universellen Sozialschutz in der arabischen Region und in Nordafrika mit diesen Themen und diskutiert beispielsweise die umfassenden Reformen in Oman und Marokko sowie den Austausch bester Praxis zur Ausweitung des Schutzes auf Arbeitsmigranten. Darüber hinaus untersucht ein Artikel aus dem Jahr 2023 in der International Social Security Review die Schlüsselfaktoren, die den Sozialschutz für Arbeitsmigranten im GCC beeinflussen. Neben der IAO hat auch die IVSS detaillierte Leitlinien für die Ausweitung des Sozialschutzes auf Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und ihre Familien entwickelt.
Diese gemeinsamen Bemühungen unterstreichen das starke Engagement für die Verbesserung des Sozialschutzes in der Region, die Beseitigung bestehender Lücken und die Förderung der Gleichberechtigung in der Bevölkerung.
Referenzen
Arab Reform Initiative. 2024. Recent social security reforms and new pension system in Lebanon: Interview with ILO’s Rania Eghnatios and Luca Pellerano.
ESCWA. 2021. Multidimensional poverty in Lebanon (2019-2021): Painful reality and uncertain prospects (ESCWA Policy Brief No. 2). Beirut, UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien.
ESCWA. 2023. Gender-inclusive social protection for fostering women’s economic empowerment (Committee on Women, Eleventh session, 10-11 October). Beirut, UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien.
ESCWA. 2024. Inequality in the Arab region. Crisis upon crisis. Beirut, UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien.
GOSI. 2024. Council of Ministers approves new social insurance law applicable exclusively to new employees, and affirms continuation of civil pension and social insurance laws for current contributors with exceptions to provisions on statutory retirement age and retirement eligibility age for certain groups. Riad, Allgemeine Anstalt für Sozialversicherung.
IAO. 2021a. World Social Protection Report 2020–22: Regional companion report for the Middle East and North Africa (MENA) region. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2021b. Country profile Iraq. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2022. Iraq Labour Force Survey 2021. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2023a. Ambitious reforms in Oman pave way to universal social protection. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2023b. Lebanon adopts landmark social security reforms and a new pension system for private sector workers. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2024a. World Social Protection Report, Flagship Report 2024-2026. Universal social protection for climate action and a just transition. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2024b. World Social Protection Data Dashboards. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2024c. Bahrain takes leap forward in enhancing end-of-service rights for migrant workers. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO. 2024d. The UAE introduces voluntary pensions to replace end-of-service indemnities, joining an increasing trend of reforms across the GCC countries. Genf, Interantionales Arbeitsamt.
IAO; IVSS. 2024. An overview of recent comprehensive reforms in Oman (Webinar, 11. Juni). Genf, Internationales Arbeitsamt und Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.
IMF; IAO; Weltbank. 2024. Toward an inclusive, equitable, and sustainable national pension system in Iraq (IMF Analytical Note 2024/001). Washington, DC, Internationaler Währungsfonds.
IOM. 2024. World Migration Report 2024. Genf, Internationale Organisation für Migration.
Pellerano, L.; Eghnatios, R.; Picard, A. 2024. „A good law is not enough: Unlocking the transformative potential of Lebanon’s new retirement system“, in L’Orient Today, 9. März.
Regierung des Sultanats Oman (n.d.). 2040 Vision Oman. Maskat.
Sayed H.; Robalino, D.; Muhanna, I. 2024. Pension reform in Lebanon: Good intentions, uncertain outcomes. Washington, DC, Carnegie Endowment.
Sozialschutzfonds; IAO. forthcoming. Inclusive, lifecycle social protection in a multi-tiered framework in Oman -- Summary report on the comprehensive reform of the social security system. Madinat Al Sultan Qaboos; Genf, Interantionales Arbeitsamt.
U.S. Social Security Administration. 2023. „Oman overhauls social security system“, in International Update, August.
U.S. Social Security Administration. 2024a. „Iraq enacts new social security law“, in International Update, March.
U.S. Social Security Administration. 2024b. „Saudi Arabia enacts social insurance reforms“, in International Update, August.
U.S. Social Security Administration. 2024c. „Lebanon adopts legislation to revamp pension program“, in International Update, March.
Weltbank. 2023. Built to include: Reimagining social protection in the Middle East and North Africa region. Washington, DC.
Gesetze
Regierung Iraks. Retirement and Social Security Law for Workers No. 18.
Regierung Katars, Law No. (1) Resolution of 2022 issuing the Social Insurance Law.
Regierung Libanons. Pension Law No. 319 of 22 December 2023.
Regierung des Sultanats Oman, Royal Decree No. 50/2023 of 17 July.
Regierung des Sultanats Oman, Royal Decree No. 52/2023 of 19 July.
Weitere Materialien
ESCWA. 2023. Annual digest of social protection reforms in the Arab Region, 2022. Beirut, UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien.
ESCWA. 2024. Annual digest of social protection reforms in the Arab Region, 2023. Beirut, UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien.
IAO. 2023. Social protection for migrant workers in the Gulf Cooperation Council countries: A regional mapping of provisions on paper and in practice. Genf, Internationales Arbeitsamt.