Lebensnachweis in der sozialen Sicherheit weltweit: Fortschritte und weiterbestehende Herausforderungen

Lebensnachweis in der sozialen Sicherheit weltweit: Fortschritte und weiterbestehende Herausforderungen

Menschen, die aus ihrem Land wegziehen, haben das Recht, ihre Renten im Land ihres neuen Wohnsitzes zu beziehen, wodurch die Fortzahlung der durch die Beitragsjahre erworbenen Leistungen gewährleistet wird. Damit diese Renten jedoch ordnungsgemäß ausgezahlt werden können, müssen die Institutionen der sozialen Sicherheit regelmäßig überprüfen, ob die Rentenempfänger noch am Leben sind.

In unserer zunehmend globalisierten Welt bewegen sich Millionen von Arbeitnehmern zwischen den Ländern und weiten ihre beruflichen Laufbahnen und damit auch ihre Beitragszahlungen der sozialen Sicherheit über die Grenzen ihres Landes hinaus aus. Außerdem kommt es vermehrt vor, dass Arbeitnehmer am Ende ihres Erwerbslebens in ein anderes Land ziehen, um dort ihren Ruhestand bei geringeren Lebenshaltungskosten, besserem Klima oder einem höheren Dienstleistungsniveau zu genießen. Dieses Phänomen ist nicht nur in wirtschaftsstarken Ländern verbreitet, deren Rentner nach einer höheren Kaufkraft trachten, sondern manche Rentner möchten auch ins Ausland zu ihrer Familie ziehen. Für Menschen, die sich für eine Wegzug entscheiden, ist die Möglichkeit eines Rentenbezugs im Ausland von entscheidender Bedeutung.

Beim Wegzug von Rentnern in ein anderes Land spielen internationale Vereinbarungen der sozialen Sicherheit eine entscheidende Rolle, da sie die Grundlage für den Schutz der erworbenen Rechte bilden und eine Fortzahlung der Leistungen garantieren. Internationale Vereinbarungen können auch Bestimmungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Renten enthalten – dies ist für Rentner wesentlich, da sie sowohl im leistungszahlenden Land als auch im Land ihres Wohnsitzes steuerpflichtig sein können.

Zur Verdeutlichung der Zahlen, um die es geht, folgen ein paar Beispiele: 2022 zahlte Frankreich Leistungen in Höhe von 8,88 Milliarden Euro (EUR) an Personen mit Wohnsitz im Ausland (724 Millionen EUR mehr als 2021). Französische Rentner können sich ihre Leistungen unabhängig vom Wohnsitzland auf ein Konto in Frankreich oder im Ausland einzahlen lassen (CLEISS, 2022). Die Verwaltung für soziale Sicherheit (Social Security Administration – SSA) der Vereinigten Staaten von Amerika zahlte ihrerseits gemäß Daten für 2022 Leistungen in Höhe von rund 6,1 Milliarden US-Dollar (USD) an 760 000 Empfänger außerhalb des Landes (LaPonsie, 2024).

Im Fall Spaniens zählte die Landesanstalt für soziale Sicherheit (Instituto Nacional de la Seguridad Social – INSS) Ende 2023 117 285 Rentner mit Wohnsitz im Ausland und leistete jährliche Zahlungen in Höhe von 648 Millionen EUR (Verband der Verwaltungsträger der sozialen Sicherheit Spaniens, 2024). In Kanada wurden im selben Jahr Leistungen im Umfang von 1 408 026 508 Kanadischen Dollar (CAD) an Personen im Ausland gezahlt, entweder im Rahmen internationaler Vereinbarungen oder an Kanadier, die ins Ausland gezogen waren (Wegzug von Leistungsempfängern) (Kanada, 2023).

Im Fall der Niederlande leben 350 000 Rentenempfänger im Ausland und beziehen dort jährlich insgesamt 5 600 000 EUR an Rentenleistungen (Brinkman, 2021). Schließlich zählte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) im Jahr 2021 1 773 625 Rentenempfänger mit Wohnsitz in zweihundert Ländern außerhalb Deutschlands und leistete entsprechende Zahlungen in Gesamthöhe von 6,7 Milliarden EUR (Bourauel, 2021).

In diesem Zusammenhang müssen die für die Rentenverwaltung und Rentenauszahlung zuständigen Institutionen über Mechanismen verfügen, mit denen überprüft werden kann, ob die Rentenempfänger weiterhin anspruchsberechtigt und insbesondere nicht bereits verstorben sind (IVSS, 2021). Diese Mechanismen sind in erster Linie vom Land des gewählten Wohnsitzes abhängig.

Wohnt ein Rentenempfänger im selben Land wie die für die Leistungszahlung zuständige Institution, so kann diese die Lebensnachweisdaten über einen landesinternen Daten- oder Informationsaustausch von den für Sterbedaten zuständigen Behörden erhalten. Ist ein Rentenempfänger jedoch in einem anderen Land als die Institution ansässig, so bedarf ein Auskunftsersuchen an das Wohnsitzland einer Vereinbarung zwischen den Ländern, die den Austausch derartiger Informationen formell regelt.

Bei fehlender Information von lokalen oder ausländischen Stellen verfügen die Systeme der sozialen Sicherheit über Verfahren wie individuelle Lebensnachweise, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Zahlungen tatsächlich die anspruchsberechtigten Empfänger erreichen. Der Lebensnachweis vermeidet Fehler und Betrug bei der Leistungsauszahlung mittels internationaler Überweisung, wodurch langwierige, komplizierte und kostenintensive Prozesse zur Wiedereinziehung unberechtigter Zahlungen entfallen.

Ein Lebensnachweis ist eine individuelle Bescheinigung, die vom Rentner eine physische oder digitale Handlung erfordert. Dieses Verfahren hat sich im Lauf der Jahre stark gewandelt, insbesondere dank digitaler Technologien. Diese Innovationen wurden jedoch nicht einheitlich übernommen: Einige Institutionen sind zu moderneren Lösungen übergegangen, während andere an herkömmlichen Verfahren festhalten.

Dieser Artikel liefert einen Überblick über die Praxis des Lebensnachweises in verschiedenen Institutionen der sozialen Sicherheit weltweit und beleuchtet dabei Fortschritte und weiterbestehende Herausforderungen. Es werden Fälle analysiert, in denen die Digitalisierung den Bürgern einen direkteren und effizienteren Ansatz ermöglicht, sowie Situationen, in denen keine nennenswerten Veränderungen stattgefunden haben und für eine Rentenauszahlung weiterhin kein Lebensnachweis erforderlich ist.

Darüber hinaus wird die Bedeutung internationaler Abkommen zum Austausch von Sterbeinformationen erörtert. Diese Abkommen ergänzen die bestehenden Ansätze, indem Information über Leistungsempfängergruppen und -arten zur Verfügung gestellt wird, was eine bessere Koordination und höhere Sicherheit für die Datenverwaltung zwischen den Ländern ermöglicht.

Lebensnachweis und unberechtigte Zahlungen

Ein zentraler Mechanismus für derartige Kontrollen ist der Lebensnachweis für Rentenempfänger, die außerhalb des leistungszahlenden Landes leben (Ausfuhr von Leistungen der sozialen Sicherheit). So hat in allen Ländern, in denen der Lebensnachweis verwendet wird, ein nicht erbrachter Nachweis die Einstellung der Zahlungen zur Folge.

In der Praxis werden verschiedene Arten von Lebensnachweisen verwendet. Jede Art verfügt über eigene Methoden und Anforderungen, je nach Land und verfügbaren Technologien.

Schaubild 1. Arten von Lebensnachweisen

Schaubild 3

  

Einige der wichtigsten Arten von Lebensnachweisen sind nachfolgend beschrieben:

  1. Persönliches Erscheinen: Bei dieser Art des Nachweises müssen die Rentenempfänger persönlich bei einer Behörde wie Regierungsstelle, konsularische Vertretung, Bankfiliale oder zahlende Institution vorstellig werden. Dabei müssen sie einen gültigen Ausweis vorlegen und möglicherweise Formulare unterschreiben oder Fragen zu ihrer Identität beantworten. Diese Methode ist die älteste und herkömmlichste und wird weiterhin oft verwendet.
  2. Lebensbescheinigung: Rentenempfänger müssen bei einer lokalen Behörde wie Standesamt oder Notariat eine Lebensbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung, die bestätigt, dass die Person noch lebt, wird dann an die Institution übermittelt, welche die Leistungen verwaltet. Diese Methode ist verbreitet in Ländern, in denen ein persönliches Erscheinen aufgrund großer Distanzen oder mangelnder Infrastruktur unpraktisch ist.
  3. Elektronischer oder digitaler Nachweis: Dank neuer Technologien sind einige Länder auf elektronische Methoden des Lebensnachweises umgestiegen. Dazu gehören Plattformen auf Websites oder in mobilen Apps, wo sich die Rentenempfänger durch aufgezeichnete Videosequenzen oder biometrische Verfahren (wie Gesichtserkennung oder Fingerabdruck) ausweisen müssen. Manchmal werden für den Nachweis, dass die Person noch lebt, auch Videoschalten verwendet.
  4. Nachweis durch ein Finanzinstitut: In einigen Fällen können auch Finanzinstitute, die für die Abwicklung der Leistungszahlungen zuständig sind, im Namen der Institutionen der sozialen Sicherheit einen Lebensnachweis erbringen. Dabei kann es für die Bestätigung der Identität erforderlich sein, dass die Rentenempfänger die Bankfiliale oder die zahlende Institution regelmäßig aufsuchen, über die Bankkarte Ausgaben tätigen oder eine Lebensbescheinigung unterzeichnen.

Dank moderner Mechanismen ist nun ein persönliches Erscheinen nicht immer erforderlich. Dies vereinfacht den Ablauf für die Rentenempfänger, erhöht die administrative Effizienz und senkt die durch diese Verfahren entstehenden Kosten. Die Prozessautomatisierung führt zu weniger menschlichen Fehlern, höheren Durchsatzquoten und weniger Gelegenheiten für unberechtigte Zahlungen und Betrug. Außerdem lässt sich die Identität der Rentenempfänger mit digitalen Systemen effizienter überprüfen.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass neben dem Lebensnachweis noch andere Mechanismen existieren, mit denen die Länder überprüfen, ob die im Ausland lebenden Rentenempfänger nicht bereits verstorben sind. Einige Institutionen haben damit begonnen, sich internationalen Datenaustauschabkommen anzuschließen. Im Gegensatz zum Lebensnachweis sind die Rentenempfänger bei diesen Datenaustauschmechanismen nicht involviert. Ein derartiger Datenaustausch ermöglicht die Übermittlung von Informationen zu größeren Personengruppen, beschränkt sich allerdings auf Länder, die entsprechende internationale Abkommen unterzeichnet haben.

Lebensnachweis und internationale Vereinbarungen zum Informationsaustausch

Obwohl viele internationale Vereinbarungen der sozialen Sicherheit Klauseln zur „administrativen Zusammenarbeit“ enthalten, ist es nicht gebräuchlich, darin die Erbringung eines Lebensnachweises explizit zu erwähnen.

Internationale Abkommen zum Austausch von Sterbeinformationen spielen eine wichtige Rolle bei einer moderneren Lebensüberwachung, die sich vom herkömmlichen Lebensnachweis unterscheidet. Dank dieser Abkommen können Institutionen der sozialen Sicherheit ihre Daten effizient und sicher untereinander austauschen und ihre Unterlagen zu den Rentenempfängern aufgrund von Sterbefällen auf den neusten Stand bringen. Damit wird sichergestellt, dass die Renten nur an anspruchsberechtigte Personen ausgezahlt werden, wodurch das Betrugsrisiko und der Verwaltungsaufwand für die Rentner sinken.

Die Hauptschwierigkeit bei diesen Abkommen liegt jedoch im Umgang mit dem Datenschutz und in der Entwicklung sicherer Plattformen für den Austausch vertraulicher Informationen. Dies trägt entscheidend zum Datenschutz und zur Sicherheit der Leistungsempfänger bei und erlaubt eine koordiniertere und transparentere internationale Datenverwaltung.

Lebensnachweis für Personen mit Wohnsitz im Ausland

IVSS-Umfrage zum Lebensnachweis

Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) hat im Triennium 2023–2025 eine Arbeitsgruppe für internationale Vereinbarungen der sozialen Sicherheit und Datenaustausch ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Institutionen aus 22 Ländern und tritt regelmäßig zusammen. Sie hat den Auftrag, die Mitgliedsinstitutionen beim effizienten Umgang mit der zunehmenden Zahl internationaler Vereinbarungen der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Hierfür haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe eine Umfrage zu ihrer Praxis des Lebensnachweises (national und international) gestartet. Nachstehend sind die wichtigsten Schlussfolgerungen zusammengefasst.

Zwar verlangen die meisten befragten Länder (außer Argentinien und Kanada) von ihren Rentenempfängern einen regelmäßigen Lebensnachweis, doch in vielen Ländern gilt dies nur für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Im Fall Argentiniens verlangt die Nationale Verwaltung für soziale Sicherheit (Administración Nacional de la Seguridad Social – ANSES) zwar keinen Lebensnachweis, die Rentenempfänger im Ausland müssen aber alle sechs Monate ihre Zahlungsmethode bestätigen (Bestätigung des Bankkontos für die Überweisung).

Was die Häufigkeit angeht, so wird ein Lebensnachweis in den meisten Fällen ein- oder zweimal jährlich verlangt, doch die Praktiken sind unterschiedlich und es gibt keine einheitliche internationale Regel. Geregelt wird die Häufigkeit in den einzelnen Ländern entweder gesetzlich oder auf institutioneller Ebene.

Wollen beispielsweise Rentner aus Antigua und Barbuda weiterhin Sozialversicherungsleistungen beziehen, haben sie eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese muss durch einen Notar, Botschaftsvertreter, Friedensrichter oder leitenden Mitarbeiter eines anderen Systems der sozialen Sicherheit aus einem Land der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) – sofern die Leistungsempfänger in der Karibischen Gemeinschaft leben – unterzeichnet sein und muss vierteljährlich – im März, Juni, September und Dezember – erneuert werden (Amt für soziale Sicherheit von Antigua und Barbuda, k. A.).

Im Fall Australiens wird ein Lebensnachweis für alle Über-80-Jährigen verlangt, die seit mehr als zwei Jahren im Ausland leben. Dienstleistungen Australien (Services Australia) fordert ihre Rentenempfänger alle zwei Jahre auf, innerhalb von 13 Wochen eine Lebensbescheinigung auszufüllen und einzusenden. Wie im Fall von Antigua und Barbuda muss dieses Dokument amtlich beglaubigt sein, jedoch ist für Australien die Liste der möglichen Ämter, die eine solche Beglaubigung durchführen können, umfangreicher (Australische Regierung, 2024).

Es gibt verschiedene weitere Institutionen, die für den Lebensnachweis ein persönliches Erscheinen verlangen, wie etwa das Amt für Rentenstandardisierung Perus (Oficina de Normalización Previsional – ONP), die serbische Sozialversicherungsanstalt (Zavod Za Socijalno Osiguranje – SZO), die tunesische Landeskasse für soziale Sicherheit (Caisse nationale de sécurité sociale – CNSS) und das Ministerium für Arbeit und Renten des Vereinigten Königreichs (Department for Work and Pensions – DWP). Die Zeitspanne zwischen Lebensnachweisen ist in diesen vier Ländern unterschiedlich lang. In Tunesien ist sie mit sechs Monaten am kürzesten, während das Vereinigte Königreich mit zwei Jahren eine längere Zeit gewährt.

Auf dem Weg zu einem digitalen Lebensnachweis und Online-Plattformen

Einige Institutionen haben für ihre im Ausland lebenden Staatsbürger elektronische oder digitale Lebensnachweisprozesse eingeführt. Dies ist der Fall der Landesanstalt für Sozialversicherung von Cabo Verde (Instituto Nacional de Previdência Social – INPS), die derzeit eine spezielle App sowie eine entsprechende Website für den Lebensnachweis entwickelt. Bis diese Möglichkeiten einsatzfähig sind, müssen die Rentenempfänger allerdings einmal jährlich eine Botschaft oder Konsularvertretung aufsuchen (INPS Cabo Verde, k. A.).

Die brasilianische Landesanstalt für soziale Sicherheit (Instituto Nacional do Seguro Social – INSS) nutzt bereits neue Technologien und bietet Rentenempfängern mit ausländischem Wohnsitz an, ihren Nachweis wie früher durch persönliches Erscheinen oder über die App MeuINSS (MeineINSS) mittels Gesichtserkennung zu erbringen; dieser Lebensnachweis hat jährlich zu erfolgen (Brasilianische Regierung, k. A.; INSS Brasilien, 2024).

Im Fall Spaniens wird der Lebensnachweis einmal jährlich verlangt. Dieser kann persönlich erbracht werden, aber auch durch die von der Landesanstalt für soziale Sicherheit entwickelte mobile App VIVESS, die viersprachig ist und Personen anhand biometrischer Daten erkennt (Delgado Azuara, 2024). Dazu verwendet die App den Personalausweis und ein Foto. Sie sendet automatisch eine Bestätigung an die Rentendatenbank, dass die Person noch lebt, so dass keine Beamten involviert sind.

Die niederländische Bank für Sozialversicherung (Sociale Verzekeringsbank – SVB) hat ebenfalls eine mobile App entwickelt, die eine Lebensbestätigung für Personen mit ausländischem Wohnsitz erlaubt. Wer sie verwenden will, muss dies allerdings zuerst bei der SVB beantragen. Über die App VIVO können Rentner im Geburtstagsmonat, also einmal jährlich, ein Bewegtbild (Selfie) machen.

Wie bereits erwähnt, haben sich verschiedene Institutionen der sozialen Sicherheit dafür entschieden, neben einem Nachweis durch persönliches Erscheinen oder durch mobile Apps ein Verfahren über Online-Plattformen anzubieten.

Eine Web-Applikation erfordert keine Downloads. Sie ist von jedem Gerät mit Internetverbindung und Browser aus zugänglich, sei dies ein Computer, ein Tablet oder ein Mobiltelefon, unabhängig vom installierten Betriebssystem (Windows, MacOS, Android, iOS usw.).

Dies ist besonders praktisch, da die Nutzer ihren Lebensnachweis über verschiedene Geräte erbringen können. Da Web-Applikationen nicht so ressourcenintensiv sind wie einige mobile Apps, laufen sie meist auch besser auf alten oder leistungsschwachen Geräten.

In Portugal bietet das Generaldirektorat für soziale Sicherheit (Direção-Geral da Segurança Social – DGSS) Rentnern die Möglichkeit, ihren Lebensnachweis über die offizielle Website mit ihrem Personalausweis oder mit einem digitalen mobilen Schlüssel zu erbringen. Dadurch wird nicht nur die Einhaltung der Bestimmungen erleichtert, sondern auch der Datenschutz und die Echtheit der Informationen gewährleistet.

Uruguay hat über die Bank für Sozialversicherung (Banco de Previsión Social – BPS) ein ähnliches System implementiert, bei dem Rentenempfänger über einen Online-Dienst mit Gesichtserkennungsmethoden und ihrem Personalausweis nachweisen können, dass sie noch leben. Dieses System soll das Verfahren für Rentner vereinfachen, insbesondere jene, die im Ausland leben, und gibt ihnen die Möglichkeit, ihren Lebensnachweis schnell und sicher ohne weite Reisen zu erbringen. Im Fall Uruguays gilt ein persönlich erbrachter Lebensnachweis für sechs Monate, wohingegen ein online erbrachter nur 30 Tage lang gültig ist (BPS Uruguay, 2023a und 2023b).

Das chinesische Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit (Ministry of Human Resources and Social Security – MOHRSS) hat eine umfassende Lösung entwickelt, die eine mobile App und eine Internetplattform für einen jährlichen Lebensnachweis umfasst. Chinesische Rentner können entweder die App oder das Online-Portal benutzen. Zur Validierung können die Rentenempfänger auf biometrische Verfahren in unterschiedlichen Softwaretools zurückgreifen. So gibt es beispielsweise Apps wie „12333“ und „Konsularische Angelegenheiten China“, offizielle Websites der nationalen öffentlichen Dienstleistungsplattform für soziale Sicherheit und der lokalen öffentlichen Dienstleistungsplattformen für Humanressourcen und soziale Sicherheit, Mini‑Programme mit elektronischen Karten für soziale Sicherheit und offizielle Konten in sozialen Medien der lokalen Behörden für Humanressourcen und soziale Sicherheit. Zwar sind dies unterschiedliche Kanäle, aber der Nachweisprozess ist überall derselbe und die Daten werden im Business-Management-System des Ministeriums zusammengeführt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ebenfalls verschiedene Lebensnachweismethoden entwickelt, unter anderem über internationale Abkommen zum elektronischen Austausch von Sterbedaten (unterzeichnet mit Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich), herkömmliche Formblätter mit einer Lebensbescheinigung sowie eine App mit dem Namen „Digitaler Lebensnachweis“, die für die Überprüfung biometrische Verfahren einsetzt. Der Renten Service der Deutschen Post AG ermöglicht nach wie vor persönliches Erscheinen, und in allen Fällen muss der Lebensnachweis jährlich erbracht werden (Deutsche Post AG, k. A.).

Andere Institutionen haben bereits Vereinbarungen unterzeichnet, um Sterbeinformationen auszutauschen, wie etwa das kanadische Ministerium für Beschäftigung und soziale Entwicklung / Dienstleistungen Kanada (Employment Social Development Canada – ESDC) und die Bank für Sozialversicherung von Aruba (Sociale Verzekeringsbank – SVB). Verschiedene weitere europäische Länder befinden sich derzeit in der Testphase für diese Art von Datenaustauschabkommen. 

Tabelle 1. Übersicht über Lebensnachweis-Praktiken nach Land
LandVor OrtAppWebDatenaustauschOhne Nachweis
ABSSB, Antigua und Barbuda    
ANSES, Argentinien    
Dienstleistungen Australien, Australien    
INSS, Brasilien   
INPS, Cabo Verde🛈🛈  
MOHRSS, China  
DRV Bund, Deutschland  
ESDC, Kanada   
SVB, Niederlande  
ONP, Peru    
Generaldirektorat für soziale Sicherheit, Portugal   
SZO, Serbien    
INSS, Spanien  
CNSS, Tunesien    
BPS, Uruguay   
Ministerium für Arbeit und Pensionen, Vereinigtes Königreich    
🛈: in Entwicklung 

Vorteile des digitalen Lebensnachweises 

Einer der wesentlichen Vorteile des digitalen Lebensnachweises besteht in der Vereinfachung der Abläufe. Dank der Digitalisierung hat sich der Verwaltungsaufwand stark reduziert, unnötige Schritte entfallen und der Prozess ist intuitiver und schneller geworden. Die Rentenempfänger sind nicht mehr mit langwierigen administrativen Vorgängen oder menschlichen Fehlern konfrontiert, so dass sich das Nutzererlebnis verbessert und der Ressourceneinsatz effizienter wird.

Dank digitaler Prozesse entfallen auch lange Wege – eine Erleichterung insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und jenen, die in abgelegenen Gebieten wohnen. Rentner können ihren Lebensnachweis über Online-Plattformen und mobile Apps bequem von zu Hause aus erbringen, ohne dass sie eine Behörde für soziale Sicherheit, ein Konsulat oder eine Botschaft aufsuchen müssen. Dies macht das Verfahren nicht nur für die Nutzer einfacher, sondern es spart auch Zeit und Kosten.

Die Umsetzung von Identifizierungsmechanismen per Video ist eine weitere fortschrittliche Alternative zum früher notwendigen persönlichen Erscheinen. Bei diesen Systemen können die Rentenempfänger ihren Lebensnachweis durch Echtzeit-Videoschalten erbringen, die hohen Sicherheitsstandards genügen und die Identität erfassen. Dieses Verfahren, das über Mobiltelefone, Tablets und Computer abgewickelt werden kann, ist besonders praktisch, wenn andere Möglichkeiten der Identifikation nicht gangbar sind, und es bietet eine flexible Lösung, die sich an die besonderen Umstände der Nutzer anpassen lässt.

Schließlich ist die Arbeitsbelastung von Konsulaten, Botschaften und Sozialversicherungen dadurch deutlich gesunken. Digitale Systeme haben nicht nur den Verwaltungsaufwand reduziert, sondern dank der verbesserten Sicherheitskontrollen auch das Betrugsrisiko gesenkt. Dank fortschrittlicher Instrumente zur Identitätsprüfung ermöglicht der digitale Nachweis eine hohe Authentizität und Sicherheit, was sowohl den Rentenempfängern als auch den Institutionen zugute kommt.

Schlussbemerkungen

Weltweit haben immer mehr Institutionen der sozialen Sicherheit deutliche Fortschritte in Richtung Digitalisierung des Lebensnachweises gemacht, doch einige halten weiterhin an herkömmlichen Methoden wie persönliches Erscheinen in Niederlassungen und Konsulaten fest. Für Rentenempfänger im Ausland oder in schwer zugänglichen Gebieten ist ein solches verpflichtendes Erscheinen beschwerlich. Die zuweilen fehlenden Fortschritte zeigen, wie wichtig eine allgemeine und einheitliche Modernisierung der Verfahren weltweit ist, um sicherzustellen, dass alle Rentner einen effizienteren und bequemeren Zugriff auf diese Dienste genießen.

Einige Institutionen der sozialen Sicherheit haben sich dafür entschieden, keinen Lebensnachweis als Voraussetzung für eine Rentenzahlung zu verlangen. Sie nutzen andere Mechanismen und Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Informationen über ihre Rentenempfänger korrekt sind. Dadurch entfällt zwar der Verwaltungsaufwand für Rentner und Institutionen, aber es müssen anderweitige Kontrollen zur Betrugsprävention und zur korrekten Datenverarbeitung umgesetzt werden.

Eine der größten Herausforderungen der Analyse des Lebensnachweises auf nationaler und internationaler Ebene besteht im Mangel an korrekten und konsolidierten Informationen über die Höhe der an bereits verstorbene Rentenempfänger ausgezahlten Beträge. Dadurch besteht Unklarheit über das tatsächliche Ausmaß des etwaigen Problems.

Die Einführung eines internationalen Lebensnachweises durch Institutionen der sozialen Sicherheit über digitale Plattformen, auf die über mobile Apps oder Websites zugegriffen werden kann, hat die Verwaltungen der sozialen Sicherheit den Bürgern nähergebracht. Dank digitalisierter Prozesse können Rentner und andere Leistungsempfänger weltweit ihren Verpflichtungen nun direkter und einfacher nachkommen, so dass geographische Grenzen überwunden und inklusivere Dienste für Alle angeboten werden können. Dies stärkt die Bindung zwischen Institutionen und Bürgern, und das Vertrauen in die Systeme der sozialen Sicherheit wächst.

Internationale Abkommen für den Informationsaustausch über Verstorbene– der nicht dasselbe ist wie ein Lebensnachweis – nehmen bei der modernen Lebensüberwachung eine wichtige Rolle ein. Dank dieser Abkommen zwischen Ländern können die Institutionen der sozialen Sicherheit ihre Daten effizient und sicher untereinander austauschen. Durch einen Austausch von Sterbeinformationen über große Leistungsempfängergruppen können die Institutionen ihre eigenen Datenbanken aktualisieren und so sicherstellen, dass Renten nur an Anspruchsberechtigte ausgezahlt werden. Dieser Ansatz reduziert nicht nur das Betrugsrisiko, sondern senkt auch den Verwaltungsaufwand für Rentner. Auf internationaler Ebene ermöglicht dies zudem eine koordiniertere und transparentere Verwaltung.

Für die Einführung und Akzeptanz des neuen Lebensnachweises braucht es vor allem eine gute Kommunikation und Schulung. Hierfür haben einige Institutionen wie die BPS in Uruguay schrittweise innovative Lösungen eingeführt und in den Konsulaten des Landes Beratungsdienste eingerichtet. Weitere interessante Lösungen sind diejenige der niederländischen SVB, welche die Nutzung durch verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse verbessert hat, sowie der spanischen INSS, die auf YouTube ein Video-Tutorial bereitgestellt hat.

Die Praxis des Lebensnachweises ist in der sozialen Sicherheit weltweit durchaus heterogen, mit Institutionen, die digitale Lösungen anbieten, und anderen, die keinen Lebensnachweis verlangen. Eine Gleichbehandlung von Rentnern auf globaler Ebene und die Durchsetzung gleicher Rechte werden dadurch allerdings erschwert. Institutionen, die in der Digitalisierung noch nicht so weit fortgeschritten sind oder die keinen Lebensnachweis verlangen, könnten von den Erfahrungen anderer Institutionen profitieren, die bereits technologische Lösungen umgesetzt haben, und könnten deren gute Praxis nutzen, um die Sicherheit, Effizienz und Transparenz ihrer Verfahren zu verbessern.

Referenzen

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Australische Regierung. 2024. Social Security Guide: 6.2.1 Proof of life certificate (Age, DSP, CP). Canberra.

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Delgado Azuara, F. 2024. Biometric identification for life certificates (Präsentation im IVSS-Webinar „Leveraging biometrics and digital identity in social security“). Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.

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INPS Cabo Verde (o.D.). Prova de Vida. Cidade da Praia, Landesanstalt für Sozialversicherung.

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IVSS. 2021. Fighting fraud and error in cross-border benefits payments during COVID-19 (Webinar). Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.

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PBS Uruguay. 2023a. Fe de vida. Montevideo, Bank für Sozialversicherung.

PBS Uruguay. 2023b. Biometrie für den Lebensnachweis (Gute Praxis in der sozialen Sicherheit). Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.

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