Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sind und welche Rolle die Institutionen der sozialen Sicherheit bei der Unterstützung ihrer Leistungsempfänger in der Pandemie spielen. Durch die Förderung einer Präventionskultur tragen Regierungen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Institutionen der sozialen Sicherheit dazu bei, ein sichereres, gesünderes und produktiveres Arbeitsumfeld zu schaffen. Denn eine gesunde Arbeitsbevölkerung stärkt auch die Tragfähigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit.
Ein zentrales Ziel der sozialen Sicherheit besteht darin, Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden aller Menschen sicherzustellen. Arbeitsrisiken und arbeitsunabhängigen Risiken muss vorgebeugt werden, und sie müssen reduziert werden. Prävention umfasst somit nicht nur die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern auch die Gesundheitsförderung und die Verhinderung des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt durch frühes Eingreifen und Rehabilitation. Dieser dreisäulige Ansatz spiegelt sich in den drei Leitlinien-Sammlungen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) zur Prävention wider, in denen es um arbeitsplatzbezogene Prävention, Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit geht.
Gut funktionierende Arbeitsschutzsysteme haben Vorteile für Arbeitgeber, für Arbeitnehmer und für die Gesellschaft als Ganzes. Auf dem amerikanischen Kontinent wurden verschiedene Initiativen zur Einführung einer Präventionskultur lanciert, um Unternehmen und Beschäftigte in ihren Anstrengungen zur Reduktion von Arbeitsrisiken zu unterstützen und die Prävention durch Sensibilisierungskampagnen und gezielte Aktionen zu fördern.
Dieser Artikel analysiert anhand der Datenbank für gute Praxis der IVSS Präventionsinitiativen im Bereich der arbeitsplatzbezogenen Prävention, der Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit aus Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Mexiko und Peru.
Arbeitsplatzbezogene Prävention
Viele Mitglieder der IVSS haben erkannt, dass der Nutzen der Prävention deren Investitionskosten bei Weitem übersteigt. Die IVSS-Studie Calculating the international return on prevention for companies (Berechnung des internationalen Investitionsertrags für Unternehmen) aus dem Jahr 2013 kam zum Schluss, dass sich Investitionen in Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz lohnen und dass jeder in die Prävention investierte Dollar (USD) einen möglichen Ertrag von 2,2 USD bringt. IVSS-Mitgliedsinstitutionen, die Menschen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern und entsprechend entschädigen, haben deshalb ein großes Interesse daran, erstklassige Präventionsdienstleistungen anzubieten. Viele von ihnen unterstützen die Beschäftigten und die Arbeitgeber bei der Prävention und betreiben nationale Sensibilisierungskampagnen, um Arbeitsrisiken zu senken. Die IVSS und ihr Besonderer Ausschuss für Prävention unterstützen diese Anstrengungen und haben deshalb die Leitlinien der IVSS zur arbeitsplatzbezogenen Prävention und die Strategie Vision Zero entwickelt. Vision Zero beruht auf der Überzeugung, dass sich jeder Unfall, jede Krankheit und jeder Schadensfall bei der Arbeit vermeiden lässt. Die Strategie steht allen Akteuren im Arbeitsschutzbereich offen, von politischen Entscheidungsträgern bis hin zu Arbeitgebern, von Arbeitnehmern bis hin zu Ausbildern und Experten für Arbeitsschutz. Die Initiative zählt weltweit fast 15 000 Unterstützer. Auf der Website von Vision Zero finden sich zahlreiche Informationen, Anleitungen und Kampagnenmaterialien.
Chile
Die chilenische Versicherung auf Gegenseitigkeit für Sicherheit (Mutual de Seguridad – CChC) folgt der Philosophie der IVSS-Initiative Vision Zero und hat einen systematischen Ansatz der Prävention von Arbeitsrisiken eingeführt, der sich in rund 80 000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anwenden lässt und die Zahl von Unfällen am Arbeitsplatz schrittweise auf null senken soll. Die KMU können über elektronische Geräte (Tablets und Mobiltelefone) auf eine Datenbank zugreifen, die Informationen zu Management, Erfassung und Schulungen im Bereich Arbeitsrisiken liefert.
Der systematische Ansatz beruht hauptsächlich auf den Leitlinien der IVSS zur arbeitsplatzbezogenen Prävention, insbesondere auf Leitlinie 41 über „Kontakt zu kleinen und mittleren Unternehmen“. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle konnte zwischen 2014 und 2019 von 13,1 auf 5,0 pro 100 000 Beschäftigte gesenkt werden, und die Zahl schwerer Arbeitsunfälle ging zwischen 2011 und 2019 von 2,35 auf 0,54 pro 1 000 Beschäftigte zurück. Auch die Gesamtzahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in KMU erfuhr einen deutlichen Rückgang um fast 50 Prozent, von 6,55 pro 1 000 Beschäftigte im Jahr 2011 auf 3,56 im Jahr 2019. Somit konnten in diesem Zeitraum über 23 000 Unfälle verhindert werden.
Außerdem handelte die CChC kurz nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und leitete Gegenmaßnahmen ein. Sie startete eine Sensibilisierungskampagne, um die Unternehmen bei der Umsetzung korrekter Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Innerhalb von nur 15 Tagen wurde ein Instrument zur COVID-19-Prävention für Unternehmen entwickelt. Darin werden Fragen von Arbeitgebern zur Pandemie beantwortet, so auch zur Senkung des Infektionsrisikos unter Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Das Instrument liefert Informationen zu COVID-19, Übertragungsarten und verschiedenen allgemeinen Präventionsmaßnahmen, die am Arbeitsplatz umgesetzt und ausgewertet werden können. Außerdem enthält es Links zu den nationalen COVID-19-Bestimmungen sowie Vorschläge für Schutzausrüstung und Präventionsdienstleistungen.
Von April bis Juni 2020 wurde das Instrument in über 8 000 Unternehmen mit fast 37 000 Beschäftigten umgesetzt. Im Monat vor der Bereitstellung des COVID-19-Instruments hatte die CChC nur 3,18 Prozent der Unternehmen beraten, nach der Einführung waren es 53,83 Prozent. Neben der Umsetzung der Informationskampagne stand die CChC vor einer weiteren Herausforderung: Die Institution führt jährlich 800 000 Fortbildungen zu Arbeitsschutzfragen durch; aufgrund der landesweiten COVID-19-Maßnahmen durften Fortbildungen jedoch nur im Fernunterricht stattfinden. Für den Zeitraum März bis Juni 2020 waren über 257 600 Fortbildungstätigkeiten geplant, von denen 167 206 ursprünglich im Präsenzunterricht vorgesehen waren. Die CChC hielt in diesem Zeitraum insgesamt 222 597 Präventions-Fortbildungen für Betriebe und Experten im Online-Format ab. Der chilenischen Versicherung auf Gegenseitigkeit für Sicherheit gelang es somit, die Fortbildungen zum Arbeitsschutz auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten.
Mexiko
Die mexikanische Anstalt für soziale Sicherheit und Sozialdienste für Staatsbedienstete (Instituto de Seguridad y Servicios Sociales de los Trabajadores del Estado – ISSSTE) überprüfte im Bestreben, die Reaktionszeiten nach der Meldung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit deutlich zu senken, die administrativen Verfahren rund um die Beurteilung von Arbeits- und Invaliditätsrisiken. Dabei zeigte sich, dass die Akteure im Bereich der Prävention anerkennen müssen, dass Arbeitsschutz ein grundlegendes Menschenrecht ist und daher Reformen im mexikanischen Präventionssystem erforderlich sind.
Im Rahmen der Kommission für Arbeitsmedizin (Comité de Medicina del Trabajo) und ihrer regionalen Stellen wurde eine neue Organisationsstruktur eingerichtet, die eine Verkürzung der Anerkennungszeit von Berufskrankheiten von 20 auf nur fünf Tage erlaubte. Bei der Reform wurden auch schnellere Bearbeitungszeiten der übrigen Arbeitsschutzvorgänge eingeführt, etwa neue Verfahren von weniger als sieben Tagen für unheilbare Krankheiten und Beschäftigte in Lebensgefahr. Darüber hinaus wurden neue Richtlinien für Arbeitsmediziner verabschiedet. All diese Maßnahmen dienten dazu, die menschlichen, medizinischen und rechtlichen Aspekte jedes Unfalls und jeder Erkrankung bei der Arbeit effizienter und wirksamer abzuarbeiten. Dazu gehörten auch die Entschädigungsverfahren.
Die neue Verordnung wurde von den Leistungsempfängern, den Gewerkschaften und den verschiedenen Behörden sehr begrüßt. Damit gelang es der ISSSTE, die Bearbeitungszeiten für jeden Fall deutlich zu senken. So wurde die Zeit, bis ein Bescheid über Arbeitsrisiken und Invalidität vorliegt, von 60 auf 30 Tage halbiert, und bei unheilbaren Krankheiten waren es nur noch sieben Tage anstatt wie zuvor vier bis sechs Monate. Außerdem wurde ein Kontrollsystem eingeführt, und die regionalen Geschäftsstellen schicken nun monatlich Ergebnisberichte an den Hauptsitz.
Argentinien
Mit dem Ziel, den Nutzern schneller Antworten geben zu können und den Telefondienst der Kundenbetreuung zu entlasten, startete das argentinische Aufsichtsamt für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Superintendencia de Riesgos del Trabajo – SRT) einen Chatbot, der ganzjährig 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Er liefert Antworten auf die häufigsten Fragen zum argentinischen System für Arbeitsrisiken. Der Chatbot enthält auch Informationen dazu, wie man sich bei einem Versicherungsträger gegen Arbeitsrisiken anmelden kann, und er kann sogar persönliche Daten abfragen. Die Programmierer verknüpften den Bot mit der IT Datenbank des Aufsichtsamts, so dass auf alle Daten der Nutzer zugegriffen werden kann und eine persönliche Benutzererfahrung möglich ist.
Bei der Aufschaltung des Chatbots waren nur 100 programmierte Antworten auf rund 3 000 Fragen verfügbar. Durch die Rückmeldungen der Nutzer lernte der Chatbot jedoch und konnte bald mit 200 Antworten auf 8 500 unterschiedliche Fragen reagieren. Auch die Fehlerquote sank von 30 Prozent auf nur noch 7 Prozent. Als der Chatbot 2019 in den Regelbetrieb ging, registrierte das SRT innerhalb eines Jahres fast 200 000 Interaktionen mit über 85 000 Nutzern, was über 500 Anfragen pro Tag entspricht. Der Kundendienst des Aufsichtsamts war dadurch in der Lage, sich komplexeren Anfragen zuzuwenden und diese schneller abzuarbeiten.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Phase prüft das Aufsichtsamt nun die Einführung eines intelligenten Messengerdiensts für Smartphones, um die Öffentlichkeit besser zu erreichen. Die Digitalisierung der administrativen Systeme der Institution ist ein entscheidender Faktor, um jede Nutzerin und jeden Nutzer mit einem persönlichen Service mit gezielten Antworten im Bereich Arbeitsschutz zu versorgen.
Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunfallversicherungen fördern eine Kultur der Gesundheit am Arbeitsplatz im weitesten Sinne, denn der Arbeitsplatz ist ein guter Ort für die Bekanntmachung von Informationen und die Sensibilisierung zu Gesundheitsbeschwerden und übertragbaren Krankheiten wie AIDS und COVID-19. Die Institutionen der sozialen Sicherheit setzen deshalb Instrumente der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ein, die die Stärken und Fähigkeiten der Belegschaft betonen und auf die wichtigsten Risikofaktoren für vermeidbare und nichtübertragbare Krankheiten hinweisen. Mittel- bis langfristig führt die Reduktion von Erkrankungsrisiken zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung und damit dazu, dass die Menschen weniger auf Leistungen der sozialen Sicherheit angewiesen sind. Die Leitlinien der IVSS zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz bieten den IVSS-Mitgliedsinstitutionen eine gute Orientierung für strategische und praktische Ansätze in diesem Bereich.
Costa Rica
Die Sozialversicherungskasse von Costa Rica (Caja Costarricense de Seguro Social – CCSS) lancierte 2020 im Krankenhaus San Juan de Dios in der Hauptstadt San José ein Programm für Gesundheit und Wohlbefinden mit „Aktiven Pausen“. In den vergangenen drei Jahren lag das Arbeitsklima laut einer internen Erhebung konstant bei nur 55 Prozent. Ziel des Programms war es, einen neuen Teamgeist zu fördern und jeder Person ein echtes Erfolgserlebnis am Arbeitsplatz zu verschaffen. Mit dem Programm sollte das Wohlbefinden der Beschäftigten durch mehr Aufmerksamkeit für die emotionalen, gesundheitlichen und sozialen Faktoren bei der Arbeit verbessert werden.
Drei Monate nach Beginn des Programms zeigten sich folgende Ergebnisse:
- 90 Prozent der Mitarbeitenden lobte das Management dafür, dass es vorzeigte, wie man leistungsfähig sein kann, und dass es auf die Bedürfnisse seiner Teams einging.
- 90 Prozent der Mitarbeitenden werteten die eingeführten Änderungen für ihre Abteilung als vorteilhaft.
- 100 Prozent der Mitarbeitenden waren der Ansicht, dass die Vorgesetzten sehr verständnisvoll reagierten, wenn bestimmte Themen angesprochen wurden.
- Es gab über 70 positive Rückmeldungen zu Motivation, Führung, Entschädigung, Beteiligung und Geschlechtergerechtigkeit.
Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit
Eine der größten Herausforderungen für Arbeitsunfallversicherungsträger besteht darin, funktionelle und berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen für Beschäftigte bereitzustellen, die an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder an einer Berufserkrankung leiden und die wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen. Die Idee eines Programms zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit besteht darin, dass betroffene Personen irgendwann wieder selbst zurechtkommen und nicht mehr auf eine Unterstützung durch das System der sozialen Sicherheit angewiesen sind. Bei den Prozessen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit werden individuelle Bedürfnisse, das Arbeitsumfeld sowie der Bedarf der Unternehmen und ihre rechtlichen Pflichten berücksichtigt. Es handelt sich um einen ersten Schritt mit koordinierten Anstrengungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, um zu verhindern, dass Menschen mit reduzierter Beschäftigungsfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit liefern eine Orientierung dazu, wie sich ein funktionierendes System zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit einrichten lässt.
Brasilien
Ein Beispiel einer erfolgreichen Maßnahme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit liefert die Landesanstalt für soziale Sicherheit (Instituto Nacional do Seguro Social – INSS) mit der Anwendung der erwähnten Grundsätze der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit auf das Beispiel eines tetraplegischen Arbeitnehmers, dessen ausgeprägte physische Einschränkungen ihm sonst keine Rückkehr an den Arbeitsplatz erlaubt hätten. Der betreffende Arbeitnehmer erhielt nach der Prüfung seiner physischen, kognitiven und emotionalen Bedingungen und seiner persönlichen Motivation für eine Rückkehr an die Arbeit eine rückhaltlose Unterstützung durch die INSS. Außerdem wurde geprüft, ob der Arbeitnehmer den Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht und ob physische Einschränkungen eine fachgemäße Ausübung der Aufgaben verhindern.
Dem Arbeitnehmer wurden nach der ersten Prüfung Hilfstechnologien zur grundlegenden motorischen Unterstützung zur Verfügung gestellt, so dass er von zu Hause aus arbeiten konnte. Gleichzeitig wurde er durch das Rehabilitationsteam unterstützt, insbesondere als emotionale Stütze. Außerdem zeigte sich auch der Arbeitgeber der Wiedereingliederungsinitiative gegenüber sehr aufgeschlossen, da er Fernarbeit gestattete. Der Arbeitnehmer wurde mit Aufgaben betraut, die er bereits kannte, was bei der Wiedereingliederung sehr half.
Die Landesanstalt für soziale Sicherheit wirkte in diesem Fall als Mittlerin und stellte sicher, dass die Wiedereingliederung den medizinischen und therapeutischen Vorgaben folgte. Sie achtete auch darauf, dass die Arbeitsbelastung die physische und psychische Gesundheit des Arbeitnehmers nicht weiter beeinträchtigte. Drei Jahre nach seiner Rückkehr an die Arbeit hatte sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers nicht verschlechtert und er fühlte sich nützlich und besser an die mit seiner Behinderung einhergehenden Einschränkungen angepasst.
Diese Erfolgsgeschichte zeigt, dass für die berufliche Reintegration von Menschen mit deutlichen Einschränkungen ihrer Arbeitsfähigkeit gemeinsames Handeln aller beteiligten Akteure erforderlich ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Motivation des Arbeitnehmers, wieder an die Arbeit zurückzukehren, ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Eine erfolgreiche Rückkehr ins Arbeitsleben ist aber auch ohne zusätzliche Ermutigung und Unterstützung durch Angehörige und durch das interdisziplinäre Rehabilitationsteam kaum möglich.
Peru
In Peru leben 10,4 Prozent der Menschen mit Behinderungen, aber nur 33 Prozent dieser Behinderten im arbeitsfähigen Alter nehmen tatsächlich am Arbeitsmarkt teil. Die peruanische Sozialversicherung für Gesundheit (Seguro Social de Salud – EsSalud) setzt sich stark dafür ein, Menschen mit Behinderungen bei ihrer sozialen Integration und ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
EsSalud verfügt über mehrere Zentren für die berufliche Wiedereingliederung. In diesen Zentren können Patienten Dienstleistungen zur beruflichen Wiedereingliederung, Kompetenzerweiterung und Rehabilitation in Anspruch nehmen, um ihre Gesundheit, ihre Arbeitsmarktbeteiligung und ihre Lebensqualität zu verbessern. Dies gilt nicht nur für versicherte Personen mit Behinderungen, sondern auch für ihre Angehörigen; ihre Kinder können beispielsweise eine Unterstützung für den Schulbesuch erhalten.
Im April 2020 wurde kurz nach Ausbruch der Pandemie eine neue Online-Strategie zur beruflichen Rehabilitation lanciert. Es war die erste landesweite Initiative, bei der Informationstechnologien zur Rehabilitation eingesetzt wurden, um die berufliche und ausbildungsbezogene Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
In den vergangenen drei Jahren hat die Zahl von Menschen mit Behinderungen, die wieder in Arbeit zurückgekehrt sind, um 20 Prozent zugenommen. 5 675 Familien erhielten Schulungen und Unterstützungsleistungen, und 2 278 Kinder mit Behinderungen besuchen wieder die Schule. Damit hat sich jedes Jahr im Beobachtungszeitraum das Leben von durchschnittlich 6 258 Menschen zum Besseren verändert.
Schlussfolgerung
Die Beispiele guter Praxis von IVSS-Mitgliedsinstitutionen in Amerika zeigen klar, welche positiven Ergebnisse und weitreichenden Vorteile sich durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen erreichen lassen. Die Mitgliedsinstitutionen in der Region haben im Rahmen ihrer Präventionsstrategien und Präventionsprogramme innovative Lösungen gefunden, um sensibler mit Arbeitsrisiken umzugehen und die Information und den Kundendienst zu verbessern.
Die gefundenen Lösungen stehen im Einklang mit den Leitlinien der IVSS zur arbeitsplatzbezogenen Prävention, insbesondere betreffend die Überarbeitung von Abläufen, die Nutzung digitaler Kanäle, die Umsetzung von Sensibilisierungskampagnen und Fortbildungstätigkeiten und die aktive Beteiligung der Beschäftigten und Arbeitgeber. Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen fördern die Gesundheit am Arbeitsplatz und helfen, verschiedene übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten zu reduzieren. Interessant ist, dass auch erfolgreiche berufliche Reintegrationsmaßnahmen aufbauend auf interdisziplinären Rehabilitationsprozessen sowie medizinische und berufliche Maßnahmen in Rehabilitationszentren entwickelt wurden.
Die Institutionen der sozialen Sicherheit haben ihre Präventions- und Arbeitsschutzprogramme im Zuge der COVID-19-Pandemie schnell angepasst und auf digitale Kanäle umgestellt sowie weitere spezifische Maßnahmen eingeleitet. In Vorwegnahme der langen Dauer der Pandemie und der zahlreichen künftigen Herausforderungen arbeiten sie weiter an der Einführung und Generalisierung einer Präventionskultur, die den Nutzen der jüngsten innovativen Lösungen in der Region erhöht. Die IVSS unterstützt die Anstrengungen der Mitgliedsinstitutionen durch Leitlinien, Beispiele guter Praxis, Webinare, Praxisgemeinschaften, Sonderveranstaltungen und durch die Strategie Vision Zero.