Die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Rahmen der COVID-19-Lockdownmaßnahmen führte zu einer großen Belastung für Familien, sowohl für die Kinder als auch für die Eltern, und vor allem für die Mütter. Die Pandemie hat erneut offengelegt, dass Frauen in der Kinderbetreuung und Haushaltsarbeit die Hauptlast tragen. Damit wird abermals deutlich, wie wichtig es ist, die enormen Herausforderungen hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter, der Rechte von Frauen auf soziale Sicherheit sowie ihrer finanziellen Sicherheit und ihres allgemeinen Wohlbefindens anzugehen (Doucet, Mathieu & McKay 2020, S. 277).
Die Krise hat gezeigt, welch wichtige Rolle Kinderbetreuungsleistungen als Einkommenshilfe und Arbeitsplatzschutz spielen können, sei dies in Form von Elternurlaub, Teilarbeitslosigkeitsunterstützung oder Krankenurlaub. Die Pandemie hat auch die Debatte über die Notwendigkeit einer Gleichstellung der Geschlechter in der Politik der sozialen Sicherheit (ibid. & IVSS 2020b) neu entfacht. Seit März 2020 werden von den Institutionen der sozialen Sicherheit Schließungen von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen als Gründe für den Anspruch auf Elternurlaubs-, Teilarbeitslosigkeits- und Krankenurlaubsleistungen anerkannt. In den meisten Fällen haben auch Eltern und Betreuende von Kindern, die in Quarantäne bleiben müssen, Anspruch auf diese Leistungen. Zusätzlich eröffneten einige Länder besondere Kinderbetreuungs-einrichtungen für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, beispielsweise im Gesundheitswesen.
Leistungen der sozialen Sicherheit zur Kompensierung von Einkommensausfällen durch COVID-19-bedingte Kinderbetreuung
Die Bedingungen für Eltern- und Krankenurlaubsleistungen wurden erweitert und gelten nun auch für Eltern oder Hauptbetreuungspersonen von Kindern bis 14 Jahre (bei Kindern mit Behinderung ohne Altersgrenze), wenn die Schule geschlossen ist oder die Kinder in Quarantäne zu Hause bleiben müssen. Außerdem beschritten manche Länder in der Pandemie alternative Wege durch vorübergehende Arbeitslosigkeitsleistungen und verringerte Pflichtarbeitszeiten, um eine Kinder-betreuung zu ermöglichen.
Den Leistungen gemeinsam sind folgende Merkmale und Modalitäten:
- Keine Kombination mit anderen Leistungen: Die meisten Leistungen für Sonderurlaub zur Kinderbetreuung können nicht mit anderen Einkommenshilfen wie Arbeitslosigkeits- oder Krankenurlaubsleistungen kombiniert werden.
- Ausbau herkömmlicher Leistungen für neuen und entstehenden Kinderbetreuungsbedarf: Zu den aktuellen Maßnahmen von Institutionen der sozialen Sicherheit, mit denen Familien mit Kindern unterstützt werden, gehören erweiterte Elternurlaubsregelungen und veränderte Krankenurlaubssysteme.
- Nutzung vorübergehender Arbeitslosigkeitsregelungen und einer Arbeitszeitreduktion: Es wurden Teilarbeitslosigkeitssysteme umgesetzt, unter anderem zur Arbeitszeitreduktion für Eltern, die sich aufgrund von Schulschließungen oder Quarantäneanordnungen um ihre Kinder zu Hause kümmern müssen.
- Einmalzahlungen: Zusätzliche Einmalzahlungen pro Kind für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen.
- Kinderbetreuungsgutscheine: Vergabe von Gutscheinen zur Unterstützung von Auslagen für die Kinderbetreuung und für Ferienlager.
- Notbetreuung für Kinder: Eröffnung besonderer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Personen in systemrelevanten Berufen im Gesundheitssektor.
Seit Beginn der Pandemie wurden die bisherigen und neuen Leistungen schrittweise großzügiger und leichter zugänglich gestaltet, insbesondere beim Einsetzen der zweiten Pandemiewelle im zweiten Halbjahr 2020. Zu diesen Leistungen gehören:
- Keine Zustimmung des Arbeitgebers für Urlaubsanträge erforderlich: Arbeitgeber dürfen Urlaubsanträge nach Vorlage einer Bescheinigung der Schulschließung oder eines medizini-schen Attests einer COVID-19-Infektion oder einer damit verbundenen Quarantäne nicht mehr ablehnen.
- Zusätzliche Urlaubstage für die Kinderbetreuung: Für die Kinderbetreuung werden zusätz-liche Urlaubstage gewährt, die den Anspruch auf andere Leistungen nicht beeinflussen.
- Größere Unterstützung für Arbeitgeber: Arbeitgeber erhalten höhere Erstattungssätze oder staatliche Hilfen, damit sie ihren Angestellten mehr Zeit fern vom Arbeitsplatz gewähren können.
- Gelockerte Einkommensprüfung: Vorübergehend wird für die Vergabe zusätzlicher Sozialhilfe-Kinderbetreuungsleistungen keine Vermögensprüfung mehr vorgenommen.
Länderbeispiele
In den Anspruchsvoraussetzungen für den Zugang zu Kinderbetreuungsleistungen ist oft die Pflicht zur Vorlage eines Belegs enthalten, wonach die Eltern zu Hause bleiben müssen, um sich um ihre Kinder im Schulalter (gewöhnlich bis 14 Jahre) zu kümmern, weil die Kindertagesstätte oder Schule wegen Lockdown-Maßnahmen geschlossen wurde oder weil das Kind mit Ansteckung oder Ansteckungsverdacht eine angeordnete Quarantäne einhalten muss.
In Tabelle 1 sind die Anspruchskriterien, die Höhe und die Bezugsdauer dieser Leistungen für ausgewählte Länder zusammengestellt.
Belgien: Temporärer Corona-Elternurlaub und vorübergehende Arbeitslosigkeit
Eltern mit Kindern unter 12 Jahren (21 Jahre bei Kindern mit Behinderung) konnten von Mai bis Ende September 2020 ihre Arbeitszeit um 20 Prozent (50 Prozent) reduzieren. Anders als beim regulären Elternurlaub mussten Angestellte diesen Urlaub schriftlich beantragen, und die Tage wurden nicht vom regulär erworbenen Elternurlaubsanspruch abgezogen. Eltern verfügten bei diesem Urlaub über einen Kündigungsschutz (eine reguläre Kündigung aus anderen Gründen war weiterhin möglich). Der temporäre Corona-Elternurlaub wurde jedoch am 30. September ausgesetzt und durch die vorübergehende Arbeitslosigkeitsleistung ersetzt, die vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 in Kraft ist, mit einer möglichen Verlängerung. Die Veränderung umfasst auch eine höhere Einkommensunterstützung als bei der früheren Leistung.
Selbstständige hatten im Mai und im September 2020 Anspruch auf die Zahlung einer monatlichen Beihilfe in Höhe von 532,24 EUR (875 EUR für Alleinerziehende) von ihrer Sozialversicherungskasse.
Deutschland: Mehr Kinderkrankentage für Eltern und höhere Leistungen
Aufgrund des anhaltenden Lockdowns in Deutschland wurde der Anspruch auf Familien- und Elternleistungen verlängert, und Eltern wurde auch eine deutlich höhere Unterstützung gewährt. Die Bezugsdauer des früheren Kinderkrankengelds wurde 2021 von 10 auf 20 Tage (je Kind und Elternteil) verdoppelt, bei Alleinerziehenden von 20 auf 40 Tage. Der verlängerte Anspruch gilt für Kinder bis 12 Jahre (bei Behinderung ohne Altersgrenze), die aufgrund von Schulschließung oder Quarantäne die Schule nicht besuchen können. Dafür ist ein ärztliches Attest (bei Erkrankung) oder eine Bescheinigung der Schule (bei Schulschließung) erforderlich. Der Leistungssatz beträgt 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Zusätzlich erhalten Kinder von Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen einen einmaligen Kinderbonus von 150 EUR, der ungefähr 18 Millionen Kindern zugutekommt. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (ein steuerlicher Abzug) wurde auf 4 008 EUR verdoppelt. Der Zugang zum Kinderzuschlag von bis zu 205 EUR pro Kind (eine monatliche Sozialhilfe-Leistung) wurde dadurch erleichtert, dass die dazugehörige Vermögensprüfung bis zum 31. März 2021 ausgesetzt wurde. Ab April 2021 gilt eine vereinfachte Einkommensprüfung, bei der nur das letzte Monatsentgelt anstatt der letzten sechs Monatsentgelte berücksichtigt wird.
Frankreich: Teilarbeitslosigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder
Die Teilarbeitslosigkeit für die Kinderbetreuung war von März bis Juli 2020 in Kraft und wurde am 1. September 2020 noch einmal aufgelegt. Anspruch hat, wer als Elternteil nicht im Homeoffice arbeiten kann und den Nachweis einer Schulschließung oder des engen Kontakts des Kindes mit einer mit COVID-19 infizierten Person erbringt. Die staatliche Unterstützung für Arbeitgeber beträgt derzeit 70 Prozent der Teilarbeitslosigkeitsleistung und soll ab März 2021 auf 60 Prozent gesenkt werden.
Es gibt jedoch noch andere Möglichkeiten, aus Gründen der Pandemie einen Elternurlaub zu beantragen. Steht ein Kind im Verdacht, sich mit COVID-19 angesteckt zu haben, dann können die Eltern einen Antrag auf bezahlte Arbeitsaussetzung sowie nach Prüfung durch das regionale Gesundheitsamt auf bezahlten Urlaub stellen. Was Selbstständige betrifft, so können auch sie für die Zeit der Kinderbetreuung eine vorübergehende Arbeitseinstellung und Krankengeld beantragen.
Italien: Elternbeihilfe in Höhe von 50 Prozent des Entgelts oder Gutscheine zur Deckung von Babysitter-Kosten
Mit dem Gesetzesdekret Cura Italia wurde im März 2020 eine Elternbeihilfe eingeführt, damit Eltern bei Schul- oder Kindergartenschließungen ihre Kinder bis 12 Jahre (bei Behinderung ohne Alterslimit) betreuen können. Die Beihilfe beträgt 50 Prozent des Lohns der Versicherten und wird bis zu 15 Tage gezahlt. Diese Dauer wurde von Mai bis Juli 2020 auf 30 Tage erhöht. Alternativ konnten Eltern einen Bonus für Babysitter-Dienste von 600 EUR wählen (im Mai auf 1 200 EUR erhöht; bis zu 2 000 EUR für Angestellte im Gesundheitssektor). Die Regierung beschloss, diese Beihilfe bis Dezember 2020 zu verlängern und sie auch auf Kinder bis 14 Jahre auszuweiten, die in Quarantäne bleiben mussten oder deren Eltern sich in dieser Zeit für die Arbeit im Homeoffice entschieden.
Japan: Neue Beihilfe für Elternurlaub bei Grundschulschließungen
Die Regierung begann im März 2020, Unternehmen zu unterstützen und ihnen die Kosten für den bezahlten Urlaub von Angestellten zu erstatten, die aufgrund einer Schließung der Grundschulen ihre Kinder betreuen müssen. Die Leistung ist noch bis zum 31. März 2021 in Kraft. Der ursprüngliche Tagessatz von 8 330 JPY wurde am 1. April 2020 auf 15 000 JPY erhöht.
Kanada: Betreuungsunterstützungsleistung Kanada
Die Betreuungsunterstützungsleistung Kanada CRCB (Canada Recovery Caregiving Benefit) ist eine Einkommensunterstützung für angestellte und selbstständige Personen, die mindestens 50 Prozent der Woche nicht arbeiten können, weil sie ein Familienmitglied, das beaufsichtigte Pflege benötigt, oder Kinder unter 12 Jahren aufgrund von Schulschließung oder Quarantäneanordnung betreuen müssen. Ein Haushalt kann wöchentlich 500 CAD (450 CAD nach Steuern) beziehen. Die Leistung wird nicht automatisch verlängert. Sie kann zwischen dem 27. September 2020 und dem 25. September 2021 für bis zu 26 Wochen gewährt werden.
Lettland: Kinderbetreuungsleistung bis Juni 2021
Seit dem 30. November 2020 erhalten Eltern, die nicht von zu Hause aus arbeiten können (auch Selbstständige), sich aber aufgrund von COVID-19-bedingten Schulschließungen um ein Kind unter 10 Jahren (18 Jahren bei Kindern mit Behinderung) kümmern müssen, eine Krankenbetreuungsleistung. Die Höhe der Leistung liegt bei 60 Prozent des durchschnittlichen Basislohns für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Seit Januar 2021 wird die Leistung nach Vorlage einer Bescheinigung über die Schließung der Betreuungs- oder Bildungseinrichtung pro Kalendertag ausgezahlt, auch wenn die frühere Obergrenze von 14 Tagen überschritten ist. Im Antrag an das Staatliche Sozialversicherungsamt (State Social Insurance Agency – SSIA) muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder bei Selbstständigen eine eigene Erklärung enthalten sein, wonach eine Arbeit im Homeoffice nicht möglich ist. Die Leistung kann im selben Zeitraum nicht mit anderen Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder weiteren Unterstützungsleistungen kombiniert werden. Für das erste Halbjahr 2021 kann die Leistung bis am 30. Juli 2021 beantragt werden.
Von November 2020 bis Juni 2021 erhalten Eltern, die Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder unter 24 Jahren beziehen, vom SSIA zusätzlich einen neuen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 EUR. Dieser Zuschuss geht sowohl an Angestellte als auch an Selbstständige.
Luxemburg: Urlaub aus familiären Gründen
In ähnlicher Weise führte Luxemburg im März 2020 einen bezahlten Urlaub für Eltern ein, damit sie sich um die Betreuung ihrer unter 13-jährigen Kinder in Quarantäne kümmern können. Dieser Sonderurlaub gilt auch für Eltern, die ihre Kinder wegen Schulschließungen betreuen müssen, nicht im Homeoffice arbeiten können und keine Betreuung für ihre Kinder organisieren konnten. Die Maßnahme wurde aufgrund des Lockdowns und der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen vom 8. bis 21. Februar 2021 erneut aufgelegt. Besondere Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Crèches hospitalières) wurden für die Kinder von Eltern eingerichtet, die im Gesundheitswesen arbeiten.
Norwegen: Verdoppelte Bezugsdauer der Betreuungsbeihilfe
Die norwegische Regierung weitete ihre Betreuungsbeihilfe bis Juni 2021 aus, und der ursprüngliche Anspruch von 20 Tagen verlängerte sich auf 40 Tage pro Kind und Familie. Anspruch auf diese Beihilfe haben Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder wegen geschlossener Kindergärten und Schulen zu Hause betreuen müssen. Während des ganzen Jahres 2021 können zusätzliche Tage über den aktuellen Anspruch hinaus beantragt werden, falls ein längerer Lockdown verhängt wird oder das Kind gemäß ärztlich attestierten Gesundheitsbeschwerden zu Hause bleiben muss.
Österreich: Freistellung für die Betreuung von Kindern und anderen betreuungspflichtigen Personen
Die Sonderbetreuungszeit gilt für Eltern, die Kinder (bis 14 Jahre) aufgrund von Schul- oder Kindergartenschließungen oder aufgrund einer Quarantäne des Kinds zu Hause betreuen müssen. Nach der zweiten Welle und den Lockdowns im zweiten Halbjahr wurde die Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 9. Juli 2021 verlängert. Mit der Verlängerung geht auch eine höhere Großzügigkeit einher: Ein Arbeitgeber kann den Wunsch von Angestellten nach Sonderbetreuungszeit nicht ablehnen; der Anspruch beträgt nun bis zu vier Wochen (nicht wie bisher drei); und die Vergütung für Arbeitgeber beträgt nunmehr 100 Prozent des Entgelts1 anstatt wie bisher 50 Prozent. Wie zuvor erhalten Angestellte das volle Entgelt fortgezahlt.
Schlussfolgerung
Homeoffice und zusätzliche Kinderbetreuungsaufgaben aufgrund von Schulschließungen stellen Familien und Eltern vor enorme Herausforderungen, da sie sich sowohl um die Betreuung und Bildung ihrer Kinder als auch um ihre beruflichen Aufgaben kümmern müssen. Kinderbetreuungsleistungen bieten deshalb eine wichtige Unterstützung für Familien in dieser schwierigen Pandemiezeit.
Eltern erhalten während der Krise eine Einkommensunterstützung durch verschiedene Leistungen, die von erweiterten Betreuungs- und Elternurlaubsleistungen über Krankenurlaubsleistungen, Teilarbeitslosigkeits- und vorübergehenden Arbeitslosigkeitsleistungen bis hin zu Einmalzahlungen reichen. Wenn bezahlter Sonderurlaub gewährt wird, dann übernehmen oft der Staat oder die soziale Sicherheit die entsprechenden Kosten anstelle der Arbeitgeber. In vielen Fällen wurden die Leistungen vor dem Hintergrund der zweiten Pandemiewelle zusätzlich erhöht. Die Institutionen der sozialen Sicherheit leisteten entscheidende Hilfe für die Familien, indem sie den Leistungszugang erleichterten, damit die Familien ihren Bedarf schnell decken konnten, und indem sie je nach Pandemiesituation gelockerte Anspruchsvoraussetzungen einführten.
Soll für die Zeit nach der Krise eine inklusive Erholung sichergestellt werden, dann braucht es auch eine angemessene Berücksichtigung der größeren Belastung von Frauen, ihres erhöhten Risikos beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt, wenn sie ihren Eltern- und Haushaltspflichten nachkommen, und ihres dadurch erhöhten Armutsrisikos. Der Ausgleich dieser Lücken und Ungleichheiten verlangt mehr denn je dauerhafte Lösungen und langfristige politische Strategien, die weit über die aktuell geltenden temporären Maßnahmen hinausgehen.
Referenzen
Bundesregierung. 2021. Coronavirus in Deutschland: Informationen für Familien. Berlin.
Chuxuan, S.; Russell, L. 2021. „The impact of COVID-19 childcare closures and women’s labour supply” in VoxEU.org, Centre for Economic Policy Research.
Doucet, A.; Mathieu, S.; McKay, L. 2020. Reconceptualizing Parental Leave Benefits in COVID-19 Canada: From Employment Policy to Care and Social Protection Policy. Toronto, University of Toronto Press.
IVSS. 2020a. COVID-19-Krise: wachsende Aufmerksamkeit für Krankengeld (COVID-19-Beobachtungsstelle – Nachrichten und Analysen). Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.
IVSS. 2020b. Die Gleichstellung der Geschlechter in der sozialen Sicherheit auf dem amerikanischen Kontinent (COVID-19-Beobachtungsstelle – Nachrichten und Analysen). Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.
IVSS. 2020c. Die Reaktion der sozialen Sicherheit auf COVID-19: der Fall Italiens (COVID-19-Beobachtungsstelle – Nachrichten und Analysen). Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.
IVSS. 2021. News-Monitor zum Coronavirus. Genf, Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit.
Ministerium für Arbeit und Soziales. 2020. Forlenger regler for sykepenger, omsorgspenger og dagpenger [Extends rules for sickness benefits, care benefits and unemployment benefits]. Oslo.
Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt. 2021. New subsidy to support parents taking leave due to temporary closure of elementary schools. Tokio.
Ministerium für Gesundheit und Solidarität. 2020. COVID-19: le Gouvernement s’engage pour apporter des solutions aux parents qui doivent garder leurs enfants. Paris.
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. 2020. The measures introduced by the Italian government to support families. Rom.
NAV. 2021. Frequently asked questions about the care days. Oslo, Norwegische Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtsbehörde.
Patronato Acli Italy. 2021. DL Rilancio: Progrogato fino al 31 luglio 2020 il congedo parentale straordinario.
Regierung von Luxemburg. 2020. Urlaub aus familiären Gründen wegen des Coronavirus. Luxemburg.
SPF Sécurité Sociale. 2020. Allocation parentale temporaire pour les travailleurs indépendants. Brüssel, Föderaler öffentlicher Dienst soziale Sicherheit.
Staatliches Sozialversicherungsamt. 2020. Changes in SSIA services during emergency due to Covid-19. Riga.
Wirtschaftskammer Österreich. 2021. Sonderbetreuungszeit verlängert. Wien.
Anhang
Land | Anspruchsvoraussetzungen | Höhe | Dauer | Weitere Informationen |
---|---|---|---|---|
Belgien Temporärer Corona-Elternurlaub (Congé parental Corona) (Mai – Sept. 2020) & System für vorübergehende Arbeitslosigkeit (Chômage temporaire) (Okt. 2020 – März 2021) |
Angestellte, die aufgrund von Kinderbetreuungspflichten nicht arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der Schulschließung oder ein Attest einer Quarantäne des Kindes vorlegen. Bei regulärer Arbeitslosigkeit können eine zusätzliche tägliche Leistung und ein Zuschuss gezahlt werden. Selbstständige können eine monatliche Beihilfe von 532,24 EUR (Alleinerziehende 875 EUR) beantragen. | Vorübergehende Arbeitslosenleistung: 70% des Monatslohns (Deckelung bei 2 754,76 EUR) | Für die Dauer der Schulschließung oder Quarantäne | Tage der vorübergehenden Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung des jährlichen Urlaubs in allen Branchen als Arbeitstage angerechnet. Kein Abzug von der regulären Elternurlaubsgutschrift. Während der Arbeitszeitreduktion gilt ein entsprechender Kündigungsschutz. Leistung wird an einen Elternteil pro Haushalt gezahlt. |
Deutschland Kinderkrankengeld, einmaliger Kinderbonus und Kinderzuschlag |
Geldleistung für kranke Kinder: Auszahlung der Leistung, wenn das bis zu 12-jährige Kind (keine Altersgrenze bei Behinderung) aufgrund einer Schließung der Einrichtung oder bei einer Gruppe in Quarantäne nicht zur Schule gehen kann. In jedem Fall muss eine Bescheinigung des Arztes (bei Erkrankung) oder der Bildungseinrichtung (bei Schließung) vorgelegt werden. | 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Einmaliger Bonus von 150 EUR pro Kind. Monatlicher Sozialhilfezuschlag von 205 EUR pro Kind. | Für die Dauer der Schulschließung oder Quarantäne, bis 80&nsbp;Tage für Familien mit zwei Kindern (bis 90 Tage bei 3 oder mehr Kindern) | Ab Februar 2021 wurde die Bezugsdauer des Kinderkrankengelds von 10 auf 20 Tage pro Kind verlängert (doppelt so viel für Alleinerziehende). Die Vermögensprüfung für Sozialhilfe-Kinderzuschlag wurde vorübergehend ausgesetzt. |
Frankreich Teilarbeitslosigkeit (kann für Kinderbetreuung beantragt werden) und vorübergehende Arbeitslosigkeit |
Beide Elternteile können nicht im Homeoffice arbeiten und müssen Nachweis der Schulschließung oder eines engen Kontakts des Kindes mit einer durch COVID 19 infizierten Person erbringen (beide Nachweise durch die Schule). | 70% des Bruttolohns der Eltern, mit einer Untergrenze von 8,03 EUR Stundenlohn | Leistung wird für die Zeit der Arbeitsniederlegung gezahlt, höchstens für die Dauer der Selbstisolation | |
Italien Elternurlaub (congedo parentale), Gutschein für Babysitting (bonus per l’acquisto di servizi di baby-sitting) und Gutschein für Sommerlager (bonus per centri estivi) |
Für Eltern, die Kinder bis 14 Jahre (bei Behinderung kein Alterslimit) aufgrund von Schul- oder Kindergartenschließung oder von Quarantäneanordnung betreuen müssen. Alternativ können Eltern einen monatlichen Babysitting-Gutschein beantragen. Kann nicht mit Arbeitslosigkeitsleistungen oder anderen Einkommenshilfen kombiniert werden. | Beihilfe bei Elternurlaub: 50% des Entgelts der Versicherten. Babysitting-Gutschein: 1 200 EUR (bis 2 000 EUR für Gesundheitspersonal) | Elternurlaub: bis 30 Tage (Mai – Juli 2020). Babysitting und Sommerlager-Gutscheine: bis 1 200 EUR pro Haushalt | Zunächst galt die Leistung für Kinder bis 12 Jahre, aber die Altersgrenze wurde im Sept. 2020 auf 14 Jahre und die Dauer von 15 auf 30 Tage erhöht. Der Sommerlager-Gutschein galt während der Sommerferien. |
Japan Bezahlte Urlaubsbeihilfe |
Wird bei Grundschulschließung an Elternteil oder Hauptbetreuungsperson des Kinds gezahlt. | Maximaler Tagessatz von 15 000 JPY | k. A. | Tagessatz wurde ab April 2020 von 8 330 auf 15 000 JPY erhöht. |
Kanada Betreuungsunterstützungsleistung Kanada (Canada Recovery Caregiving Benefit – CRCB) |
Für Eltern, die ein Kind unter 12 Jahren aufgrund von Schul- oder Kitaschließung betreuen und weder Unterstützungsleistung Kanada (CRB), Krankenunterstützungsleistung Kanada (CRSB), kurzzeitige Invalidenleistung, Arbeitslosenversicherungsleistung (EI) oder Leistung des Elternversicherungsplans Québec (QPIP) erhalten. Die Leistung wird an einen Elternteil pro Haushalt gezahlt. | Wöchentliche Zahlung von 500 CAD | Für die Dauer der Schulschließung oder Quarantäne | Leistung gilt auch für die Betreuung anderer Angehöriger mit COVID-19 (oder Symptomen), von Personen mit ernsthaften Gesundheitsproblemen bei Ansteckung oder von Personen in Selbstisolation aufgrund einer Ansteckung. Bis zu 26 einwöchige Zeiträume der Leistungszahlung können beantragt werden. Leistung wird nicht automatisch verlängert. |
Lettland Krankenbetreuungsbeihilfe (Slimības palīdzības pabalsts) |
Für Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten können, inklusive Selbstständige, die ein Kind unter 10 Jahren (unter 18 bei Behinderung) im Haushalt haben, das aufgrund einer COVID-19-bedingten Schließung die Vorschule nicht besuchen kann. Leistung kann nicht mit anderen Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder weiteren Unterstützungsleistungen kombiniert werden. | 60 Prozent des Durchschnittsentgelts, das zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet wird | 14 Tage mit möglicher Verlängerung | Wird nur an einen Elternteil gezahlt. Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 50 EUR. |
Luxemburg Urlaub aus familiären Gründen (congé pour raisons familiales) |
Wird an Elternteil oder Hauptbetreuungsperson eines Kinds bis 12 Jahre (kein Alterslimit bei Behinderung) ausgezahlt, wenn Schulen schließen oder das Kind in Isolation oder Quarantäne bleiben muss oder aufgrund von Vorerkrankungen durch das Virus besonders gefährdet ist (ärztliches Attest erforderlich). Gilt nur für einen Elternteil gleichzeitig und auch wenn Homeoffice möglich ist. Nicht mit Kurzarbeit kombinierbar. | k. A. | Für die Dauer der Schulschließung oder Quarantäne | Die für Urlaub aus familiären Gründen wegen des Coronavirus freigenommenen Tage werden nicht vom regulären Kontingent für Urlaub aus familiären Gründen abgezogen. |
Norwegen Betreuungsbeihilfe (Omsorgspenger) |
Wird an Eltern gezahlt, die Kinder aufgrund von Kindergarten- oder Schulschließungen oder aufgrund einer Coronavirus-Infektion betreuen müssen. | k. A. | Für die Dauer der Schulschließung oder Quarantäne | Bezugsdauer der Betreuungsbeihilfe wurde für 2021 von 20 auf 40 Tage verdoppelt, aber es können auch mehr Tage beantragt werden. |
Österreich Sonderbetreuungszeit |
Ein Elternteil kann nicht im Homeoffice arbeiten und muss zu Hause bleiben, um aufgrund von Kita-, Kindergarten- oder Schul-schließung oder angeordneter Quarantäne wegen COVID-19-Ansteckung (oder Ansteckungsverdacht) das Kind zu betreuen. Es gibt keine andere Person, die das Kind betreuen könnte. | 100% des Monatsentgelts | Bis 4 Wochen von November 2020 bis Juli 2021 (zuvor 3 Wochen) | Leistung gilt auch zur Betreuung von Angehörigen, die keine Pflegeperson mehr haben, oder von Angehörigen mit Behinderung, deren Schuleinrichtung vorübergehend geschlossen wurde. Leistung wird an einen Elternteil pro Haushalt gezahlt |