Kürzung der Leistungen im Sonderurlaubsprogramm

Das (erweiterte) Programm für Arbeitsplatzteilung und Sonderurlaub hat sich als viel beliebter und kostspieliger erwiesen als erwartet; die dänische Regierung hat daher beschlossen, bestimmte Leistungen ab Januar 1995 zu kürzen.

- Die während des Elternurlaubs gewährten Leistungen wurden von 80 Prozent auf 70 Prozent des Arbeitslosengeldhöchstsatzes gekürzt. Allerdings haben die Kommunalbehörden weiterhin das Recht, die Zahlung bis zum vollen Betrag des Arbeitslosengeldhöchstsatzes zu ergänzen. Eltern können nur noch einen dreimonatigen Urlaub nehmen, um ein Kind von über einem Jahr zu betreuen. Eltern neugeborener Kinder steht es nach wie vor frei, bis zu einem Jahr Urlaub zu nehmen.
- Leute im Studienurlaub beziehen ebenfalls statt der bisherigen 80 Prozent nur 70 Prozent des Arbeitslosengeldhöchstsatzes. Die Kommunen können diese Leistung nicht erhöhen. Studienurlaube dürfen nicht länger mit Arbeitsperioden abwechseln und müssen wenigstens 13 Wochen dauern.
- Die Bestimmungen zum Ausbildungsurlaub bleiben unverändert.

Quelle: International Benefits Information Service, January 1995, p. 9.

Datum des Inkrafttretens: 01.01.1995

Kategorie: Leistungen
Zweig: Arbeitslosigkeit, Familie
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