Seit mehr als 100 Jahren steht die Frage der sozialen Gerechtigkeit im Zentrum der Entwicklung der sozialen Sicherheit. Deren Systeme schützen Menschen gegen Lebensrisiken und stärken so gesellschaftlichen Zusammenhalt, Stabilität und Solidarität.
Dieses Interesse an der sozialen Dimension hat die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) von Anfang an geteilt, was in ihrem satzungsmäßigen Auftrag zum Ausdruck kommt, „durch internationale Zusammenarbeit (...) bei der Förderung und Entwicklung der sozialen Sicherheit in der ganzen Welt mitzuwirken, um die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung auf der Grundlage der sozialen Gerechtigkeit zu verbessern“.
Die IVSS wurde 1927 kurz nach der Einrichtung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegründet. Ihr Mandat war von Anfang an eng mit dem der IAO verbunden, die „von den Gefühlen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit als auch von dem Wunsche, einen dauernden Weltfrieden zu sichern“ geleitet wurde, um den Schutz der Arbeitnehmer und der Schwächsten in der Gesellschaft sicherzustellen. Die IVSS entwickelte sich bald zum wichtigsten internationalen Forum zur Koordination und gegenseitigen Unterstützung der Krankenversicherungsträger.
Soziale Sicherheit und gesellschaftliche Werte
Zum ersten Mal wurde ein umfassendes Konzept der sozialen Sicherheit 1934 formell verankert, als der Kongress der Vereinigten Staaten das von Präsident Roosevelt in die Wege geleitete Gesetz über soziale Sicherheit annahm. Roosevelt befürwortete die soziale Sicherheit und verband das Recht auf Sicherheit mit einer Rückbesinnung auf grundlegende gesellschaftliche Werte.
„Diese drei großen Ziele - Sicherheit durch Wohnung, Sicherheit durch eine Lebensgrundlage und Sicherheit durch die Sozialversicherung - (…) sind Rechte, die jede arbeitswillige Einzelperson und Familie hat. Dieses Streben nach mehr Wohlfahrt und Glück bedeutet keinen Wertewandel. Es handelt sich vielmehr um eine Rückkehr zu den Werten, die wir im Zuge der wirschaftlichen Entwicklung und Expansion aus den Augen verloren haben”, sagte Roosevelt.
Keine soziale Gerechtigkeit ohne soziale Sicherheit
Ein Jahrzehnt später hält die Präambel der 1944 angenommenen Erklärung von Philadelphia , welche die Gründungsprinzipien der IAO erneut bestätigte, fest, dass ein „universeller und dauerhafter Friede nur auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit geschaffen werden kann”, wobei soziale Sicherheit und Sozialschutz als ‚Grundprinzipien’ für die Arbeit der Organisation ausgewiesen werden - Prinzipien, welche „die gesamte zivilisierte Welt betreffen“.
Im Jahre1948 bestätigte der Vorsitzende der IVSS-Versammlung, Václav Nĕmeček (Tschechoslowakei), diese universelle Berufung der sozialen Sicherheit: „Soziale Gerechtigkeit kann nur in einer Welt erreicht werden, in der der Krieg geächtet wird, genauso wie dauerhafter Friede nur auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit bestehen kann. Wir müssen unsere Bemühungen zur Verallgemeinerung und Perfektionierung der sozialen Sicherheit erheblich verstärken, um eine unbedingte Sicherheit zu erreichen“.
Soziale Sicherheit als Grundrecht
In der Nachkriegszeit stand die Entwicklung der sozialen Sicherheit in engem Zusammenhang mit dem Bemühen um soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 - „die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt” - erwähnt die soziale Sicherheit ausdrücklich: „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, (...) in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind" (Artikel 22).
Das IAO-Übereinkommen über soziale Sicherheit (Mindeststandards) von 1952 (Nr. 102) baut auf diesem Prinzip auf und schafft weltweit angenommene Mindeststandards für soziale Sicherheit. Andere internationale und regionale Abkommen haben die Mindeststandards der IAO übernommen und in einigen Fällen noch verstärkt, und damit die soziale Sicherheit als Recht und Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit bestätigt.
Insbesondere in Europa schaffen spezialisierte internationale Rechtsinstrumente Normen für die soziale Sicherheit, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu erleichtern; so ist die soziale Sicherheit in der Europäischen Sozialcharta von 1961 (1996 überarbeitet) als Menschenrecht ausgewiesen.
„Der eigentliche Gedanke hinter diesen Rechtsinstrumenten“, so die ehemalige Direktorin für sozialen Zusammenhalt des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, „ist die Förderung eines auf der sozialen Gerechtigkeit beruhenden Modells der sozialen Sicherheit“.
Auch die im Jahre 2008 angenommene Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit und eine faire Globalisierung bestätigt, dass Maßnahmen zur Ausdehnung der sozialen Sicherheit eine Voraussetzung für die Förderung und das Erreichen sozialer Gerechtigkeit sind.
Die soziale Sicherheit steht vor neuen Herausforderungen
Seit der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als die meisten internationalen Rechtsinstrumente angenommen wurden, zeichnen sich auf der Welt nachhaltige Veränderungen ab und die Systeme der sozialen Sicherheit stehen vor vielfältigen Herausforderungen in den Industrie- und Entwicklungsländern.
Ein neues wirtschaftliches Paradigma versuchte die Rolle des Staates zu begrenzen und die globale Finanzkrise, der demografische Alterungsprozess und die fehlende Deckung in vielen Ländern veranlassen die Systeme der sozialen Sicherheit sich anzupassen, wobei die soziale Sicherheit allein nicht alle Formen sozialer Ungleichheit lösen kann.
Eine Säule der sozialen Gerechtigkeit in der modernen Welt
Im Zeichen der wirtschaftlichen Globalisierung und des sie begleitenden Drucks auf die Arbeitskosten erwiesen sich die Sozialschutzsysteme – einschließlich der sozialen Sicherheit – als widerstandsfähig. Sie bleiben ein „einzigartiges Instrument, wenn es darum geht, Entscheidungen über Gerechtigkeit und Solidarität in der Gesellschaft zu treffen“, sagt Hans-Horst Konkolewsky, Generalsekretär der IVSS.
„Während sich die soziale Sicherheit angesichts dieser neuen Herausforderungen anpassen und erneuern muss, ist es unsere Pflicht, sie als Säule der sozialen Gerechtigkeit in der modernen Welt zu erhalten und auszudehnen“, folgert der Generalsekretär.
Mehr Information (externe Links)
UNO-Welttag für soziale Gerechtigkeit >>
Publikation: Social Justice in an Open World - The Role of the United Nations >>